Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Hildeboldtweg

Bramfeld (1950): Hildebold von Wunstorf (13. Jhd., gestorben 11.10.1273 Bremen), Erzbischof on Bremen.


Vor 1950 hieß die Straße Achterhof. Bereits in der NS-Zeit sollte die Straße im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes in Hildeboldtweg umbenannt werden, da nun das bisherige Staatsgebiet Hamburg um benachbarte preußische Landkreise und kreisfreie Städte erweitert worden war und es dadurch zu Doppelungen bei Straßennamen kam. Bedingt durch den Krieg kam es nicht mehr zu dieser Umbenennung und es blieb bis 1950 bei Achterhof. (vgl.: Staatsarchiv Hamburg: 133-1 II, 38. Anlage 2. Große Umbenennung von 1938. Die neu vorgeschlagenen Straßennamen nach Stadtteilen geordnet unter Angabe der verwendeten Benennungsmotive)

Warum nach dem Erzbischof Hildebold eine Straße in Bramfeld benannt wurde, erklären Ulrike Hoppe, Greta Rambatz und Hannelore Zuschlag wie folgt: „Am 8. September 1271 setzte dieser seine Unterschrift unter die Schenkungsurkunde, mit der der Hamburger Kirche Land aus Bramfeld überschrieben wurde, was bedeutete, dass Bramfelder Bauern gegenüber dem Hamburger Domkapitel abgabepflichtig wurden. In dieser Urkunde fand Bramfeld zum ersten Mal Erwähnung, sodass dieses Datum als offizielles Gründungsdatum des Ortes gilt.“ 1)

Hildebold, Sohn von Hedwig von Oldenburg (gest. 1228), Tochter von Moritz I, und Graf Hildebold II. von Wunstorf, war von 1258 bis zu seinem Tod 1273 Erzbischof von Bremen.

In Wikipedia steht über Hildebolds politisches Wirken: „Mit der Stadt Bremen geriet er durch den Bau der Burg Versfleth in Streit. Die Bremer warfen ihm vor, mit dieser Burg die freie Schifffahrt auf der Weser zu bedrohen. Die Burg wurde von den Bremern 1262 erobert und geschleift, Hildebold musste den Bremern daraufhin in einem Vertrag vom 14. August 1262 zusichern, keinen Burgenbau zwischen Bremen und der Wesermündung mehr zuzulassen.

Auch mit Hamburg geriet er in Streit, nachdem er Stade Zoll und Stapelrecht gewährte. Entschieden wurde der Streit zu Gunsten Hamburgs, indem ein Privileg Kaiser Friedrich I. bestätigt wurde, das Hamburger Schiffen Zollfreiheit auf der Elbe gewährte. Auch der Versuch, die Eigenständigkeit des Hamburger Domkapitels zu beschneiden, scheiterte. Papst Clemens IV. erließ mehrere Dekrete, welche die Unabhängigkeit des Hamburger Domkapitels bestätigten.“ 2)