Hoppenstedtstraße
Eißendorf (1925): August Ludwig Hoppenstedt (22.3.1763 Groß Schwülper – 25.4.1830 Celle), Schulreformer in Harburg, Abgeordneter der Allgemeinen Landesversammlung.
Im Wikipedia heißt es über August Ludwig Hoppenstedt: „Hoppenstedt war der älteste Sohn des Pastors Wilhelm Johann Julius Hoppenstedt und seiner Frau Luise Henriette Steigerthal (1742–1821); (…) Ludwig Hoppenstedt besuchte ab 1774 die Domschule in Halberstadt, 1778 das Lyceum in Hannover und studierte ab 1782 Theologie und Philologie an der Universität Göttingen. 1784 ging er mit Johann Benjamin Koppe nach dessen Berufung als Oberkonsistorialrat nach Gotha und fungierte als Protokollführer bei der Kirchenvisitation und war Lehrer für Koppes ältesten Sohn. Hoppenstedt folgte Koppe später auch nach Hannover. 1788/89 unternahm er auf Veranlassung der Regierung eine Studienreise zum Studium des Schulwesens anderer Länder und wurde zum Inspektor des Lehrerseminars in Hannover ernannt. Ab 1792 war er Hofkaplan an der Schlosskirche in Hannover und Mitglied des Konsistoriums. 1796 wurde er in Nachfolge seines Schwagers Jann Nicolaus Schrage Pastor und Superintendent in Stolzenau, 1805 Pastor an der Dreifaltigkeitskirche und Generalsuperintendent der Generaldiözese Harburg,“ 1)
Seine letzten beruflichen Stationen waren: 1815 Berufung als Pastor an der Stadtkirche St. Marien in Celle und Generalsuperintendent der Generaldiözese Lüneburg-Celle. Kurz vor seinem Tod wurde Hoppenstedt zum Abt von Loccum ernannt.
Während der Franzosenzeit vertrat er „in Verhandlungen mit den französischen Besatzungsbehörden die Interessen der Stadt (…) 2) In der von A. W. Knauer 1831 verfassten Biografie über Hoppenstedt steht dazu: Durch „Seine unablässigen furchtlosen Bemühungen gelang es unter anderem, als im Jahre 1811 Harburg Napoleons Kaiserreiche einverleibt war, und auf einen kaiserlichen Befehl eine Menge dortiger Schiffer, großentheils Familienväter, für den Seedienst conscribirt waren, durch die menschenfreundliche Mitwirkung des damaligen Unterpräsidenten zu Lüneburg, nachherigen Regierungsrathes von Gruben zu Aurich, diesen bedrängten Leuten ihre Entlassung zu verschaffen, und damit die Thränen einer Menge verlassener Gattinnen und Kinder zu trocknen, die auf diese Art ihre Versorger wieder erhielten.“ 3)
„Von 1814 bis 1823 vertrat Hoppenstedt auch die harburgischen Interessen als Abgeordneter in der Allgemeinen Landesversammlung, (.,..).“ 4).
Über Hoppenstedts Privatleben erfahren wir etwas in der von A. W. Knauer verfassten zeitgenössischen Biografie aus dem Jahre 1831. Im Alter von 36 Jahren heiratete Hoppenstedt 1799 die damals 19-jährige Louise Sophie Klockenbring (19.9.1780 Hannover – 10.1.1804 Stolzenau), Tochter des Geheimen Kanzlei-Sekretärs Klockenbring. Die beiden hatten sich in Hannover kennengelernt, als sie Schülerin von Hoppenstedt gewesen war. Bei seiner Heirat war Hoppenstedt in Stolzenau als Superintendent tätig. Das Paar bekam zwei Kinder, geboren 1800 und 1802.
Durch die Biografie bekommen wir auch einen kleinen Einblick in die Methoden der Kindererziehung im Hause Hoppenstedt. Hoppenstedt, der in seiner Kindheit Schläge von seinen Eltern hatte ertragen müssen, wandte diese Erziehungsmethode auch bei seinen Kindern an. Seine Ehefrau tat es ihm nach. Dazu wird in der Biografie über eine entsprechende Begebenheit berichtet: „Ihr Sohn, ein etwa 1 ½ jähriger Knabe, hatte wegen kindlicher Ungezogenheit Strafe verdient. Die Mutter war im Allgemeinen gegen körperliche Züchtigung, der Vater nicht. Als daher dieser dem Kinde ernstlich die Ruthe gab, da kam auch die Mutter herbei, und fügte ihrerseits noch einige Schläge hinzu. Verwundert meinte der Vater, das sey nun nicht mehr nöthig, aber die feinfühlende junge Erzieherin entgegnete – obwohl mit blutendem Herzen – ‚ich will nicht, daß das Kind dereinst mehr Respekt vor Dir, als vor mir habe!‘.“ 5)
Zwei Jahre nach der Geburt ihres zweiten Kindes starb Louise Sophie Hoppenstedt im Alter von 23 Jahren an Auszehrung. In der Biografie über Hoppenstedt heißt es, dass Louise Sophie Hoppenstedt durch die Geburt ihres zweiten Kindes und durch die Mutterpflichten sehr geschwächt war, was zu ihrem Tode führte.
1805 erhielt der Witwer von zwei kleinen Kindern in Harburg die Stelle des Generalsuperintendenten. Drei Jahre später heiratete der damals 45-Jährige 1808 die damals 23-jährige Johanna Maria Sarnighausen (23.3.1785 Lauenburg – 9.3.1830 Celle). Kennengelernt hatte er sie bei seinen Inspektionen als Superintendent in Moisburg im Hause des Amtmannes Sarnighausen. In der zeitgenössischen Biografie heißt es dazu: „(…) nach vier Jahren seines kummervollen Witwenstandes [sah er] sein häusliches Glück von Neuem aufblühen. Was sie ihm, was sie auch den beiden Kindern, die in ihr die zweite Mutter fanden, war und immer mehr wurde, davon gab die erneuerte Heiterkeit, die ihn von nun an wieder täglich mehr umfing, davon gab endlich sein Tod noch der ihn nach einem 22jährigen Besitze der Theuren, unmittelbar nach ihr in die Grube senkte, da er die Trennung von ihr nicht zu ertragen vermochte, das redendste Zeugniß.“ 6)
Auch in seiner zweiten Ehe beging Hoppenstedt jährlich den Todestag seiner ersten Frau in „stiller Zurückgezogenheit“. 7) Die zweite Gattin sah sich „durch jene Opfer, die er der ersten noch immer darbrachte, so wenig gekränkt oder beeinträchtigt, daß sie vielmehr mit ihm das theure Andenken der würdigen Vorgängerin als gleich würdige Nachfolgerin stets zu feiern sich angelegen seyn ließ.“ 8)
Das Paar bekam fünf Kinder. Das erste Kind, welches 1809 zur Welt kam, starb im Alter von zwei Monaten. 1810, 1813, 1815 und 1818 wurden weitere Kinder geboren. 9)
Aus der zeitgenössischen Biografie ist zu entnehmen, dass es noch ein weiteres Kind gab, welches 1825 im Alter von 1½ Jahren verstarb. Seitdem war Hoppenstedts Ehefrau krank und er fuhr mit ihr in den folgenden Jahren regelmäßig zur Kur nach Bad Pyrmont.