Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Horlebuschweg

Rönneburg (1988): Johannes Horlebusch (27.9.1906 Hamburg -8.2.1939 Hamburg, KZ Fuhlsbüttel), Feinmechaniker Harburg-Wilhelmsburg, Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus
Stolperstein: Vorsetzen 19 vor seinem Wohnhaus.


Als Johannes Horlebusch zur Welt kam, lebten seine Eltern, der Bohrer Friedrich Wilhelm Horlebusch (geb. 6.12.1869) und Henriette Ernestine, geb. Ahrlung, im ehemaligen Gängeviertel der Hamburger Neustadt, Großer Trampgang 21. Seine Familie, in der es noch den älteren Bruder Otto (geb. 22.10.1896) und die beiden später verheirateten Schwestern Erna Tiedemann und Frieda Knabe (geb. 12.11.1898) gab, gehörte vermutlich einer Freidenker-Gesellschaft an, da Johannes Horlebusch bis zur Jugendweihe freireligiösen Unterricht erhielt. Seine Eltern ließen ihn weder taufen noch konfirmieren. Nach Beendigung der Volksschule am Holstenwall 15 begann er eine Schiffbauerlehre bei der Vereinigten Elbe- und Norderwerft auf Steinwerder, die er nach 1 ½ Jahren aufgab, um seine Eltern finanziell zu unterstützen. Er wechselte als Monteur in die Barometerfabrik Stacher & Olms, Margarethenstraße 6, in Hamburg-Wandsbek, wo er bis zu seiner späteren Verhaftung beschäftigt blieb. 1925 lernte Johannes Horlebusch die 17-jährige Emilie Auguste Hirsch (geb. 11.4.1907) kennen. Ihr Vater war Pianist und kam aus einem jüdischen Elternhaus. Ihre Mutter war Schneiderin. Familie Hirsch wohnte in der Michaelisstraße 2. Nach ihrer Hochzeit am 7. April 1928 gab Auguste Horlebusch ihre begonnene Ausbildung als Tänzerin an der Volksoper auf. Die Kinder Hans und Margot wurden am 5. Juni 1929 und am 23. September 1931 geboren. Seit 1923 war Johannes Horlebusch Gewerkschaftsmitglied. 1927 trat er durch die Vermittlung seines Bruders Otto in die KPD ein und wurde Politischer Leiter des 8. Verbandes des Roten Frontkämpferbundes (RFB), der Schutz- und Wehrorganisation der KPD. Kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten geriet Johannes Horlebusch am 28. April 1933 während eines Spazierganges in eine Kontrolle und wurde verhaftet. Was folgte, waren drei Gerichtsverhandlungen, die, so Auguste Horlebusch später in ihrem Wiedergutmachungsantrag, durch erpresste Geständnisse anderer und konstruierte Indizien geführt wurden. Der erste Prozess fand am 2. Juni 1933 unter dem Vorwurf „Vergehen gegen das Schusswaffengesetz“ statt. Ein weiterer am 29. Juni 1934 wegen „gemeinschaftlich versuchten politischen Mordes“. Bei der letzten Verhandlung am 28. November 1934 wurde Johannes Horlebusch unter Einbeziehung der beiden vorausgegangenen Verurteilungen zu insgesamt 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Folgt man den Angaben in der Anklageschrift, so hielt das Hanseatische Sondergericht es für erwiesen, dass sich Johannes Horlebusch als Funktionär des RFB an der Planung zweier Überfälle beteiligt hatte, die allerdings nicht zur Durchführung kamen. Ein angeblicher „Feuerüberfall“ sollte am 21. März 1933 auf den Fackelzug der SA-Standarte 31 in Altona verübt werden. Ein weiteres „Bombenattentat“ war angeblich am 1. April 1933 auf ein SA-Verkehrslokal in der Marktstraße 119 geplant. Auch eine kurze, bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Polizei und dem 8. Verband des RFB am 31. Januar 1933, nachdem Hafenarbeiter und Seeleute auf dem Heiligengeistfeld gegen die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler protestiert hatten, führte zu seiner Verurteilung als Leiter dieses Verbandes. Fast sechs Jahre verbrachte Johannes Horlebusch im KZ Fuhlsbüttel in Einzelhaft. Seine Gesuche, in eine Gemeinschaftszelle verlegt zu werden, wurden mehrfach abgelehnt. Am 8. Februar 1939, morgens um 6.30 Uhr, so die offizielle Version, wurde Johannes Horlebusch in seiner Zelle an einem Betttuch am Fensterkreuz erhängt aufgefunden. Auguste Horlebusch war nach der Festnahme ihres Mannes mehrmals im Stadthaus, Sitz der Staatspolizei (später Gestapo) verhört worden. Sie musste ihre Wohnung in der Wetkenstraße 3 räumen und versuchte als Reinmachefrau und mit Zeitungsaustragen, ihre beiden Kinder zu ernähren - als Witwe wurden ihr Unterstützungsleistungen gekürzt und vorenthalten. Die Erlaubnis, eine zweite Ehe einzugehen, war ihr als „Mischling I. Grades“ verweigert worden. Man drohte ihr sogar mit Sterilisation. 1943 wurde sie ausgebombt und erlebte das spätere Kriegsende durch eine rechtzeitige Evakuierung nach Bayern. Emilie Auguste Horlebusch, die nicht nur durch die Verhaftung ihres Ehemannes aus politischen Gründen, sondern auch unter eigenen „rassischen“ Verfolgungsmaßnahmen zu leiden hatte, heiratete am 23. Mai 1945 den Vater ihres dritten Kindes, Johann Nicolas Wilhelm Brecour, und erwirkte noch im selben Jahr, dass das nationalsozialistische Urteil gegen ihren ersten Mann Johannes Horlebusch aufgehoben wurde. Der Stolperstein für Johannes Horlebusch wurde in der Straße Vorsetzen vor dem Treppenaufgang zum Verlagsgebäude Gruner & Jahr verlegt. Die Wetkenstraße, nach dem Begründer der Armenschule in der Neustadt benannt, existiert heute nicht mehr. Sie verschwand im Zuge des Neubaus des Verlagsgebäudes aus dem heutigen Hamburger Stadtbild.

Text: Susanne Rosendahl, Text entnommen aus www.stolpersteine-hamburg.de