Kohmannweg
Volksdorf (1948), nach der alteingesessenen (seit dem 16 Jhd.) Bauernfamilie Kohmann. Sie besaß hier eine Vollhufe.
Vor 1946 hieß die Straße Am Foßbarg. Bereits in der NS-Zeit sollte die Straße im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes in Kohmannweg umbenannt werden, da nun das bisherige Staatsgebiet Hamburg um benachbarte preußische Landkreise und kreisfreie Städte erweitert worden war, und es dadurch zu Doppelungen bei Straßennamen kam. Bedingt durch den Krieg kam es nicht mehr zu dieser Umbenennung und es blieb bis 1946 bei Am Foßberg. (vgl.: Staatsarchiv Hamburg 133-1 II, 26819/38 Geschäftsakten betr. Straßennamen B. Die große Umbenennung hamb. Straßen 1938-1946. Ergebnisse der Umbenennung in amtlichen Listen der alten und neuen Straßennamen vom Dez. 1938 und Dez. 1946).
Kurt Böge schreibt, dass das alte Bauerngeschlecht der Kohmanns aus Volksdorf „schon seit längerer Zeit dort ausgestorben ist“. 1)
In dem Buch „Unser Volksdorf“, herausgegeben von Joachim Pohlmann, wird als erster Lehrer in Volksdorf Michael Kohmann erwähnt, der in der 1684 von der Waldherrenschaft gegründeten ersten Volksdorfer Schule unterrichtete.2).
Die Dorfbewohnenden mussten dem Lehrer für „jedes Schulkind einen kleinen Betrag zahlen. Nur der Religionsunterricht war kostenlos. Um das Gehalt des Lehrers zu vergrößern, sollte er bei jedem Backen in jedem Haushalt ein Brot, zur Schlachtzeit die Eingeweide und Grapenbraden erhalten.
Sämtliche Abgaben wurden dem Lehrer erlassen, mit Ausnhame von zwei Rauchhühnern, die er dem Waldherrn jährlich zu liefern hatte. Die Feuerung für den Bedarf der Lehrerfamilie und der Schulstube lieferte der Waldherr. Der Lehrer übernahm mitr seinem Amt die Verpflichtung zur treuen Lehre. Er mußte aber auch Krankenbesuche im Dorf abhalten und auf Wunsch der Kranken auch mit diesen singen und beten. Das Lehreramt blieb lange Zeit in der Familie Kohmann. Joachim Kohmann hielt den Unterricht noch genau wie sein Großvater in seinem eigenen Hause ab. Dieses war am Ende des siebzehnten Jahrhunderts erbaut worden. Als er 1752 wegen Schwerhörigkeit seinen Lehrerberuf aufgeben mußte, durfte er den Schulkaten als Eigentum behalten.“ 3)