Raapeweg
Hummelsbüttel (1975): Prof. Dr. Leo Raape (14.6.1878 Rheydt – 7.12.1964 Hamburg), Rechtsgelehrter an der Universität Hamburg.
Leo Raape war der Sohn von Sophia Charlotte Raape, geb. Graebke und des Güter-Expedienten Johann Leonhard Raape, Nach seiner Großen Juristischen Staatsprüfung im Jahr 1903 begann seine Universitätslaufbahn 1906 in Bonn; dort erhielt er die Lehrberechtigung für bürgerliches Recht und internationales Privatrecht. Ab 1908 lehrte er in Halle römisches und griechisches Recht. Während des Ersten Weltkriegs 1915 verlor er einen Teil seiner rechten Hand, kam dann ins Kriegsministerium und wurde ein Jahr später „als Kriegsgerichtsrat nach Bukarest abgeordnet. Noch 1915 war er in Halle zum o. Professor ernannt worden“. 1)
„1924 nahm er einen Ruf auf ein Ordinariat für bürgerliches Recht an die Universität Hamburg an, Rufe nach Jena (1929) und Göttingen (1932) lehnte er ab." 2)
Raape, der mit Ilse Rockstroh (10.4.1892-12.4.1965) verheiratet war und mit ihr zwei Kinder hatte, gelang 1931, so Jörg Berkemann in seinem Porträt über Raape: „ein juristisch-literarischer Paukenschlag, als er ohne jede Ankündigung eine kollisionsrechtliche Kommentierung des internationalen Privatrechts in dem berühmten Staudinger-Kommentar als Erstlingswerk im Umfang von 800 Seiten publizierte (..).“3) Raape kann, so Jörg Berkemann: „insbesondere für das internationale Privatrecht (...) für etwa drei Jahrzehnte als Altmeister gelten, der großen internationalen Einfluss ausübte.“ 4)
"Als Rektor der Universität Hamburg (seit 1932) ließ er die nationalsozialistischen Konzepte zur ‚politischen Universität‘ diskutieren, sein Amt legte er mit der Begründung nieder, er gedenke nicht in die NSDAP einzutreten. Da sich zunächst kein geeigneter Nachfolger fand, amtierte Raape bis zum 22. Juli 1933 weiter. Entlassene und verstorbene jüdische Kollegen würdigte er mit anerkennenden Worten, bei der Hochschulrektorenkonferenz 1933 bat Raape, die Entlassungen möglichst günstig zu gestalten und regte – ohne Erfolg – an, als Gruppe der Rektoren offiziell Protest einzulegen. Raape war Mitherausgeber des ‚Archivs für civilistische Praxis‘ und verfasste grundlegende Darstellungen zum Internationalen Privatrecht (Kommentar 1931 sowie ‚Internationales Privatrecht‘ 1938, 4. Auflage 1955). Er forschte aber auch zum Recht der DDR (‚Der Anwendungsbereich des ostzonalen Gesetzes über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters‘, in: Neue Juristische Wochenschrift 1951) und widmete sich bis ins hohe Alter der Auslegung des römischen Rechts.
Als 1939 darüber entschieden werden sollte, ob Raape in die NSDAP aufgenommen würde, erklärte er der Hochschulbehörde, der Aufnahmeantrag beruhe auf einem Irrtum, er selbst hätte ihn nicht gestellt. Raape wurde daraufhin nicht Mitglied der NSDAP.“ 5)
1948 wurde Raape emeritiert, lehrte aber bis 1963 weiter.