Reinkingstraße
Wellingsbüttel (1960): Dietrich Reinking (10.3.1590 Windau – 15.12.1664 Glückstadt), Vorbesitzer des Gutes Wellingsbüttel.
Dietrich Reinkingk erhielt 1643 das Gut Wellingsbüttel. Er war der Sohn von Hedewig Reinkingk, geborene von Lambsdorf und des Gutsherrn von Windau Otto Reinkingk. Hedewig Reinkingk starb 1603, als Dietrich Reinkingk 13 Jahre alt war. Im selben Jahr wurde er: „wegen einer Pestepidemie in Kurland nach Osnabrück in Pension gegeben. Im Alter von 26 Jahren wurde Reinkingk 1616 nach Studien in Köln, Stadthagen und Marburg (…) zum Dr. iur. promoviert.“1)
Am Tag seiner Promotion heiratete Dietrich Reinkingk Katharina Pistorius (2.1.1596 Marburg – 21.10.1661 Glückstadt), eine Verwandte des hessischen Rechtsgelehrten Gustav Anton. Im Jahr darauf wurde Dietrich Reinkingk an der lutherischen Universität Gießen der Nachfolger des schwer erkrankten Gustav Anton an der juristischen Fakultät und zum außerordentlichen Professor berufen. „Im Jahre 1618 schied Reinkingk aus der Fakultät aus, da er zum Hofrat in Gießen berufen wurde. Nach verschiedenen hohen Ämtern in Hessen (1625 Vizekanzler) wurde er im Jahre 1632 nach der Rückkehr des herzoglichen Hauses Mecklenburg Kanzler in Schwerin. Hier bewirkte er den Beitritt Mecklenburgs zum Prager Frieden und eine gewisse Distanzierung von Schweden. Mehrfache Inhaftierungen durch schwedische Organe folgten; von 1635 bis 1645 war er als ‚Geisel‘ in schwedischer Haft.
Nach seiner Freilassung wurde Reinkingk zum Kanzler des Bremer Erzbischofs Friedrich II.. Doch gelang es ihm auf den Osnabrücker Friedensverhandlungen nicht, den Bestand des Erzbistums zu wahren. Als sein Fürst 1648 den dänischen Thron erbte, gelangte Reinkingk als dänischer Geheimer Rat und Kanzler der ‚Deutschen Kanzlei‘, nämlich der Herzogtümer Schleswig und Holstein, in hohe Ämter bei Hofe; seiner Neigung entsprechend wurde er schließlich ab 1650 als Präsident des Oberappellationsgerichts zu Pinneberg eingesetzt. 1655 erhob ihn Kaiser Ferdinand in den Reichsadelsstand.“ 1)
In all den Jahren, in denen Dietrich Reinkingk viele berufliche Herausforderungen zu bestehen hatte, wurde er Vater von elf Kindern. Drei von ihnen starben früh. 1661 starb seine Frau im Alter von 65 Jahren. Zwei Jahre später heiratete er Dorothea Scheie, Witwe d. Landvogts von Norderdithmarschen Johann Vieth.
Reinkingk wandte sich verstärkt einem orthodoxen Luthertum zu und verfasste religiöse Literatur.
„Mit seinem Hauptwerk „Tractatus de Regimine Seculari et Ecclesiastico“ (1619, 1651, 1717) schuf R. das bis in die Mitte des 18. Jh. führende Reichsstaatsrecht. Das röm.-dt. Reich wird als sakrale Universalmonarchie metaphysisch begründet und als letztes der vier vom Propheten Daniel (Daniel 7, 16-20) vorhergesagten Reiche verstanden, womit es in Anlehnung an die mittelalterliche Reichstheologie auf eine biblisch-theologische Grundlage gestellt wird. Der Kaiser ist als absoluter Herrscher alleiniger Inhaber der Souveränität und nur durch die leges fundamentales in ihrer Ausübung gehindert. Ständische und aristokratische Elemente der Reichsverfassung werden nicht geleugnet, betreffen jedoch nur die Ausübung der Staatsgewalt, nicht die Staatsform als solche. R. begründete damit ein ev. Staatsverständnis; eine monarchisch-absolute Reichsverfassung bedeutete für ihn nicht zuletzt eine gesicherte Position der luth. Territorien, in deren Diensten er zeitlebens stand. Nur widerwillig akzeptierte R. in seinen letzten Lebensjahren, daß sein Reichsbegriff nicht mehr der dt. Verfassungswirklichkeit entsprach.“ 2)