Stedingweg
Lokstedt (1958): Johann Eberhard Steding (17. Jhd.), Landdrost in Pinneberg von 1606 bis 1618.
Es muss sich bei dem Landdrosten Steding um Johann Steding, den Vater von Johann Eberhard Steding gehandelt haben. Johann Steding übte von 1606 bis 1618 das Amt des Landdrosten des Grafen Ernst von Holstein, Schaumburg und Sternberg in Pinneberg aus. Seine beiden Söhne Johann Eberhard und Wilken Steding wuchsen im Schloss zu Pinneberg auf. Nach dem Jurastudium in Jena kam Johann Eberhard im März 1618 zurück nach Pinneberg. Hier „eskalierte ein offenbar schon länger währender Streit mit dem Amtmann Gossmann.“ 1) „Im Hause des Drosten von Steding (…) auf der Pinneberger Burg schien sich der Unmut über Gossmann gestaut zu haben.“ 2) Johann Gossmann war Amtmann auf der Hatzburg bei Wedel und damit ein „Untergebener“ von Steding. „Doch Gossmann hatte sich mit allerlei unsauberen Taktiken dem Grafen gegenüber unentbehrlich gemacht, wovon Gossmann selbst finanziell gehörig profitierte. So gelang es ihm z. B. 1602 ein Brau-Privileg zum Bierbrauen und Ausschank in Wedel zu erlangen. Das brachte ihm viel Geld ein und so lebte er einen aufwändigen Lebensstil und wurde zu einem Rivalen des Drosten Steding. Als nun die Brüder Steding nach ihrem Studium ins Elternhaus zurückgekehrt waren, wo Gossmann eine Amtsstube hatte, griffen die beiden jungen Männer ihn in der Amtsstube an und verprügelten ihn.“ 1)
Jürgen P. Strohsat schreibt über diesen handgreiflichen Streit: „Es trat der anwesende Amtmann Grützacker dazwischen, aber die beiden jungen Stedings fanden kein Halten und schlugen auch ihn in ihrer Rage blutig. Der Tumult war nicht zu überhören. Nun kam auch Gossmanns Kutscher hinzu, um seinen Herrn zu verteidigen. Diesen legten die ebenfalls herbei geeilten Wachen in Eisen. Jetzt eskalierte der Streit völlig. Drost von Steding gab Order, auch den angegriffenen Amtmann Grützacker in Eisen zu schlagen, was die Wachen erledigten. Vor der Kerkertür im Kellergewölbe bezogen sie Wache. Alles geschah mit Wissen und zum Teil auf Anweisung von Steding, woran dieser sich später nicht mehr erinnern konnte und ableugnete. Zugerichtet wie er war, verließ Gossmann das Schloss. Als er im Begriff war, seine Kutsche zu besteigen, kam es zu dem tragischen Vorfall. Mutter Steding ging mit ihren beiden Söhnen gerade die Treppe zu ihrer Wohnung hinauf, als diese noch gewahr wurden, wie Gossmann seine Kutsche bestieg. Johann Eberhard Steding sprang spontan zurück und ließ seine Mutter stehen und zog seinen Degen. Die Mutter versuchte noch dazwischen zu treten aber er erstach den Amtmann Gossmann durch die Gurgel. Vorher oder zu gleicher Zeit war der jüngere der Söhne noch zum Stallgebäude gelaufen, um sich zu vergewissern, dass auch die Pferde in Fluchtbereitschaft stünden. Die Diener waren Zeugen der Situation, griffen aber nicht ein, sondern liefen sofort zum Drosten, um Bericht zu erstatten. Der Drost verhielt sich anscheinend unbeteiligt und ließ seine Söhne unbehelligt. Sie flohen unverfolgt mit ihren Pferden. Allein schon der Amtseid, hätte Drost Steding geboten, sofort gegen seine Söhne vorzugehen und sie verfolgen zu lassen. Unbeeindruckt von dem was vorgefallen war, begab Steding sich am nächsten Tag für zwei Nächte nach Hamburg. Vermutlich während Stedings Aufenthalt in Hamburg wird doch noch gegen seine beiden Söhne Haftbefehl wegen Mordes resp. wegen Beilhilfe zum Mord erlassen. Die Ereignisse überschlugen sich nun förmlich und liefern Stoff für einen Roman. Graf Ernst wurde sofort unterrichtet und reagierte schnell. Drost Johann Steding wird wegen der Vorfälle sofort abgelöst und bereits am 19.März 1618, also nur 4 Tage nach dem Mord, wird in den Akten schon von dem gewesenen Drost Johann Steding geschrieben. Als Nachfolger im Drostenamt wird Stedings Schwiegersohn Dietrich vom Brinck (…) eingesetzt. Vom Brinck war in zweiter Ehe mit Johann Stedings Tochter Lucia Maria verheiratet.“2)
Johann Stedings Söhne erhielten keine hohen Strafen. Sohn Johann Eberhard Steding machte sogar beruflich Karriere, wurde 1620 Hofrat in Wolfenbüttel und 1636 Geheimer Rat und Hofmarschall. Jürgen P. Strohsal vermutet, dass die Familie Steding gute Kontakte zum gräflichen Hof von Graf Ernst hatte und deshalb die Bestrafung so milde ausfiel.