Caffamacherreihe
Neustadt (18. Jhd): benannt nach den Caffamachern
Zu den Caffamachern gibt es einen Wikipedia Eintrag. Danach ist der Begriff Caffamacher: „eine seit dem 17. Jahrhundert vor allem im norddeutschen Raum geläufige Berufsbezeichnung für Weber, die Caffa bzw. Kaffa herstellten, einen geblümten Samt. (…)
Die Herkunft und Bedeutung des Wortes Caffamacher wird in unterschiedlicher Weise interpretiert. Michael Richey führte es im Idioticon Hamburgense auf Kaff-Haarmaker zurück, mit der Erklärung, dass die bei der Herstellung von Samt entstehende abgeschorene Seide wie Kaff oder Kaffhaar, niederdeutsch für Spreu, aussehe. (…).
Im Hamburgischen Wörterbuch wird Richeys Definition als Umdeutung gewertet. Der Begriff bezeichne vielmehr die Hersteller des Gewebes Kaffa, Caffa oder Caffar, eines Samts mit seidener Kette, wollenem Einschlag und geblümtem Flor, und sei von dem französischen caffard bzw. cafard abgeleitet. Cafard wiederum, mit der wörtlichen Übersetzung Heuchler, wird beschrieben als ‚Zeug, dessen Kette aus Seide und der Einschlag aus Baumwolle‘ bestehe oder auch als ‚Zeug mit wollener Kette und Leineneinschlag‘. Nach Norddeutschland kam Caffa und damit die holländische Berufsbezeichnung Kaffawerker über niederländische Glaubensflüchtlinge, die sich Ende des 16. Jahrhunderts in Hamburg niederließen und unter anderem verschiedene Techniken der Seidenweberei einbrachten.
Mit den Niederländern erlangte die Seidenweberei in Hamburg, die seit dem 14. Jahrhundert ohne große Bedeutung bestand, einen erheblichen Aufschwung. (…). Insbesondere der Caffa fand eine derart hohe Nachfrage, dass er am Anfang des 17. Jahrhunderts als Luxusgut galt, dessen Tragen in einer Bursprake von 1611 reglementiert wurde: ‚gliker gestalt schoelen fruwen und jungfern umb de piltze henforder kein sammit edder caffa dragen. (Ebenfalls sollen Frauen und Mädchen mit den Pelzen zukünftig kein Samt oder Caffa tragen.)‘ – Bursprake, 1611.
Hintergrund dieser seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts regelmäßig vom Hamburgischen Rat erlassenen Kleiderordnungen war der Versuch, einen übermäßigen und finanziell ruinösen Kleidungsaufwand einzudämmen. So wurden auch die Beschränkungen beim Tragen von Caffa in der Hamburgischen Kleiderordnung von 1618 genauer gefasst. Ausnahmen bestanden für die Jacken und Mäntel von Kindern: ‚jedoch [soll] kleinen Kindern bis zum 3. Jahr zu Wämbsen und Mawen Caffar um der Gesundheit willen zu dragen vergönnet sein.‘ – Hamburgische Kleiderordnung, 1618. (…).“ 1)
Die Caffamacherei war ein zünftiges Gewerbe. Mit dem Aufkommen der Manufakturen (Vorläuferinnen der Fabriken) im 17./18. Jahrhundert wurde diese Arbeit aber auch in Manufakturen getätigt.
Ende des 17. und zu Beginn des 18. Jhds. erfuhren in Hamburg die Manufakturen mit Luxusartikeln einen starken Aufschwung, darunter auch die Samt- und Seidenmanufakturen. Zu dieser Zeit durften die Hamburger Waren noch nach Preußen eingeführt werden, denn es gab noch keine Handelsbeschränkungen. Doch nach Antritt Friedrichs d. Großen und nach seiner Eroberung Schlesiens erließ er Handelsverbote. Die Einfuhr aller Artikel, die Preußen aus den benachbarten Ländern bezogen hatte, wurde verboten oder mit hohen Abgaben belegt. Außerdem konnten die Luxusartikel nicht mehr von den Hamburger Manufakturunternehmern in Preußen abgesetzt werden, weil diese Artikel dort selbst verfertigt wurden.
Die preußischen Handelsbeschränkungen trafen die Hamburger Manufakturen nicht hart. Erst als Österreich, Dänemark und Schweden ebenfalls Handelsbeschränkungen verhängten, bedeutete dies einen Einbruch für die Hamburger Wirtschaft. Während des siebenjährigen Krieges erholten sich die Hamburger Manufakturen zwar ein wenig, doch als wieder Frieden herrschte, wurde der Absatz der Hamburger Manufakturwaren noch geringer. Die Zahl der österreichischen Manufakturen nahm zu, Hamburger Samt durfte nun nicht mehr nach Österreich eingeführt werden. Außerdem kam der Samt aus der Mode.
Frauenarbeit
Mädchen, Jungen und Frauen wurden in den Seidenmanufakturen mit Seidewickeln und Seideweben beschäftigt. Für solche Arbeiten eingesetzt wurden auch Mädchen und Frauen, die bei der Schuldeputation gemeldet waren, d. h. durch diese Anstalt die Möglichkeit erhielten, eine Arbeit zu erlernen. So lernten Frauen, Mädchen und Jungen in den Seidenmanufakturen auch das Weben.
Da Frauenerwerbsarbeit immer nur als Zuverdienst zum Einkommen des Ehemannes gesehen wurde – egal, ob ein Mann vorhanden war oder nicht – galt die Frauenerwerbstätigkeit als Hilfs- und Zuarbeit und wurde deshalb auch geringer entlohnt als Männerarbeit. 2)