Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Fischertwiete

Altstadt (1916): nach den Fischern, die sich hier niedergelassen hatten.


Das Amt (Zunft) der Hamburger Fischer erlaubte den Meisterwitwen, nach dem Tod ihres Mannes das Gewerbe weiter zu betreiben, sofern ein Sohn vorhanden war, der , sobald er mündig wurde, das Gewerbe übernahm. Hatte die Meisterwitwe keinen Sohn, durfte sie das Gewerbe nur in einer Übergangszeit von ca. einem Jahr weiterführen, „sofern sie sich nicht wiederverheiratete.“ 1)

Eine übliche Frauentätigkeit bei den Fischern war das Netzeflicken und der Verkauf der Fische auf den Märkten.