Kannengießerort
HafenCity (1890): Benannt nach den Kannengießern, die hier lebten und ihr Gewerbe ausübten.
Siehe auch: Kannengießerbrücke
Siehe auch: Kannengießerortbrücke
Hannelore Kuna schreibt über das seit dem Mittelalter bestehende Handwerk des Kannengießers: „Kannengießerzünfte kommen erstmals im 14. Jahrhundert vor. (…).
Die Kannengießer stellten aus Zinn Kannen, Flaschen, Vasen, Humpen und Fässchen her, allesamt Hausgerätschaften. Jede Region hatte ihre bevorzugten Formen, so wurde für die norddeutschen Kannengießer ausgehend von den Küstenstädten Bremen, Lübeck und Hamburg die Hansekanne kennzeichnend. Ihr Hauptmerkmal war die gedrungene bauchige Form. (…)
Die Kannengießerei mit den typischen Gebrauchtwaren war sozusagen eine Massenproduktion auf Zeit, denn mit einer guten Form konnten tausende Güsse nachgearbeitet werden, konnten Kannen, Flaschen, Krüge oder Vasen aus dem flüssigen Zinn gegossen werden. Die Formen zu den Güssen musste der Meister selbst herstellen. Sie wurden wohl meist aus weichem Sandstein ausgedreht, den der Steinmetz nach Anweisung des Kannengießers zuvor grob bearbeiten musste. Messingformen, die wegen ihrer Dauerhaftigkeit vor allen anderen den Vorzug verdienten, konnten sich in Rostock wegen der Kosten wohl nie allgemein verbreiten. Der hohe finanzielle Aufwand nötigte die Kannengießer zum gemeinschaftlichen Ankauf; aber meist bedienten sich die Handwerker der steinernen Formen. (…) Wegen ihres beständigen Materials blieben Zinnwaren über die Jahrhunderte unangefochten beliebt. Doch als im 17. Jahrhundert für die Kannen- und Flaschenfertigung das Material Glas hinzukam, konnten die Kannengießer mit ihrer Spezialisierung allein nicht mehr existieren. Wohlan blieben die Meister bei Zinn, erweiterten aber wesentlich ihre Produktpalette: Kannen, Krüge, Becher, Schüsseln, Milchkännchen, Teller, Platten, Dosen u. a. Sie verbanden sich ab etwa 1700 mit den Zinngießern und führten ihr ehrwürdiges Amt (1482) bis zur Aufhebung im Jahr 1880 weiter.“ 1)
Im Kannengießerhandwerk hatte die Meisterwitwe das Recht, mit männlicher Hilfe den Betrieb zu leiten, so in Köln im 14./15. Jahrhundert.