Knochenhauertwiete
Altstadt (1939): nach den Knochenhauern (veraltete norddeutsche Bezeichnung für Schlachter), die hier seit dem 13. Jhd, lebten.
„Als Knochenhauer wurden im 14. Jahrhundert Personen bezeichnet, die Fleisch auf dem Lübecker Fleischmarkt verkauften, selbst aber nicht schlachteten. Heute würde man diese Personengruppe wohl 'Fleischereifachverkäufer' nennen. Was wir heute als 'Schlachter' bezeichnen, hieß damals Küter. Auch diese Berufsgruppe war Mitglied unter dem 'Dachverband' der Knochenhauer. Diese Aufteilung findet sich neben Lübeck jedoch nur noch in Hamburg. Üblicherweise nahm das Amt der Knochenhauer eine reine händlerische Funktion wahr. Ein Knochenhauer war ein Verleger, er besorgte sowohl den Rohstoff, das Vieh, und sorgte für den anschließenden Verkauf der bearbeiteten Ware.“1)
Wollte sich ein Geselle oder Meister verheiraten, dann musste er darauf achten, dass seine zukünftige Ehefrau keinen „schlechten Ruf“ hatte, ansonsten drohte den Männern der Ausschluss aus ihrer Zunft.
So war es auch in Hildesheim. Deshalb „musste die Braut eines Meisters durch zwei Verwandte der väterlichen und mütterlichen Seite ihrem, den Bedingungen entsprechenden guten Ruf bezeugen lassen.“ 2)
In den Statuten des Hamburger Knochenhaueramtes gibt es kein Witwenrecht. In diesem Handwerk durften „Frauen das Gewerbe nach dem Tode ihres Mannes regelmäßig fort [führen]. Dabei fällt vor allem Katharina von Winsen ins Auge, die nach 1371 zehn Jahre lang sowohl die allgemeinen Knochenhauer-Abgaben wie zusätzlich jene Taxen, die sich aus dem Betrieb im Schlachthaus ergaben leistete. Bis 1375 wurde sie als Witwe des Godekin, dann nur noch mit dem eigenen Namen aufgeführt.“ 3)