Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Kurfürstenstraße

Wandsbek (1902): nach den Kurfürsten. Diese waren bis 1806 zur Wahl des deutschen Königs berechtigt. 1)


Begriffserklärung laut Wikipedia: „Kurfürst (veraltet auch Churfürst), einen Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation), der dem Kurfürstenkollegium angehörte, dem seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen Königs zustand.“ 2)

„Seit dem Dreißigjährigen Krieg schwankte die Zahl der Kurfürsten [ursprünglich sieben: Die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der Pfalzgraf bei Rhein.]. Effektiv nahmen nie mehr als neun Fürsten an einer Kaiserwahl teil. Ihre Thronfolger wurden als Kurprinzen bezeichnet, Prinzregenten für einen Kurfürsten als Kuradministratoren.“ 3)

Ab 1806 mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen konnte kein Kurfürst mehr an einer Kaiserwahl teilnehmen.