Schreinerweg
Lurup (1934): nach den Schreinern, Tischlern.
Der Schreinerweg wurde in der Zeit des Nationalsozialismus benannt.
Der Begriff Schreiner kommt aus dem Mittelhochdeutschen (14. Jhd.). Ein Schreiner war für die feineren Holzarbeiten, wie z. B. für Schreine (Behälter) zuständig. Zimmerer führten die gröberen Holzarbeiten aus.
Der Beruf des Tischlers war und ist auch heute „eine klassische Männerdomäne. Im Jahr 2010 lag der Frauenanteil bei Ausbildung und Berufsausübung in den drei deutschsprachigen Ländern nicht über 9,5 Prozent. In Österreich stieg der Frauenanteil bei den Auszubildenden von 9,6 % im Jahr 2012 auf 15,1 % im Jahr 2021.“ 1)
In Wikipedia ist eine Abhandlung über die historische Entwicklung des Schreiner/Tischlerhandwerks nachzulesen. So steht dort u. a.: „Seit dem 14. Jahrhundert spaltete sich die Tischlerei von der Zimmerei ab. (…).
Die Tischlerzünfte besaßen gegenüber anderen Holzberufen das ausschließliche Recht, Hobel als Werkzeug und Lim als Verbindungsmittel benutzen zu dürfen. Ebenso war ihnen die Herstellung bestimmter Werkstücke vorbehalten. Dazu gehörten Fenster, Türen, Wand- und Decken-Vertäfelungen, Möbel (…). Die Aufnahme in die Tischlerzünfte war an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z. B. eheliche Geburt, Abstammung von ehrbaren Eltern, guter Leumund, zeitweilig auch die deutsche Nationalität) (…)
Die Tischlerzünfte waren unter der napoleonischen Herrschaft wie die anderen Zünfte auch per Dekret aufgehoben worden. Die Reaktion versuchte nach der Niederlage Napoleons, in der Wirtschaftspolitik an die alten Zustände wieder anzuknüpfen: Die Zünfte wurden wieder eingesetzt – allein wichtige Vorrechte wie die Zulassung zur Meisterprüfung und ihre Regulierung, z. T. auch die Beschränkung der Beschäftigtenzahl, wurden in vielen deutschen Staaten nicht mehr durchgesetzt. In den 1860er Jahren wurde mit der Einführung der Gewerbefreiheit in den meisten deutschen Staaten das Zunftwesen aufgelöst und die Gesetze der kapitalistischen Wirtschaftsordnung beherrschten auch den Bereich des Tischlerhandwerks.(…).“. 1)