Apothekergang
Sasel (1949): dieser Fußweg führte nach Poppenbüttel und wurde im Volksmund Apothekergang genannt.
Früher hieß die Verkehrsfläche Burgstraße. Im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes sollte sie in Aftekergang umbenannt werden. 1946 wurde beschlossen, die Burgstraße in Apothekergang umzubenennen. (Staatsarchiv Hamburg, 133 1 II, 26819/38. Umbenannte Straßen 1946.)
„(…) die ersten Apotheker, so wie man sie heute kennt, traten erstmals vor ungefähr 800 Jahre auf. Um 1240 erließ Kaiser Friedrich II die sogenannte Medizinalverordnung, eine tiefgreifende Reformation des damaligen Gesundheitswesens. Ein wichtiger Teil des Dekrets: Die scharfe Trennung zwischen Arzt und Apotheker. Ein und derselben Person war es von nun an verboten, beide Berufe auszuüben. Denn Quacksalber hatten immer wieder falsche oder wirkungslose Arzneien verkauft. Die Medizinalverordnung sollte Ordnung in die Gesundheitsversorgung bringen, indem der Staat beide Berufsgruppen von nun an kontrollierte. Zunächst galt das Gesetz nur in Süditalien, wo Kaiser Friedrich herrschte. Bald übernahmen es aber Fürsten und freie Städte in ganz Europa – die Geburtsstunde des Apothekerstandes.
In Trier wurde bereits 1241 die erste Stadt-Apotheke urkundlich erwähnt, in Köln, Würzburg, Konstanz, Hamburg und vielen weiteren Städten entstanden schnell weitere. Unter den Augen der örtlichen Ärzte und Stadtoberen stellen die Apotheker eine Vielzahl von Arzneien in ihren Laboren her. (…). Eine Apotheke eröffnen durfte, wer sein Handwerk bei einem Meister gelernt hatte. (…): Die Städte erlaubten nur einer begrenzten Anzahl an Pharmazeuten, ihren eigenen Laden zu eröffnen. (…)
Anfang des 19. Jahrhunderts begann dann die Industrialisierung, die bald in Windeseile auch das pharmazeutische Gewerbe revolutionierte. (…) Von nun an ließen sich Medikamente und Arzneien schnell, billig und in meist besserer Qualität im großen Stil in Fabriken herstellen. (…).“ 1)
1899 wurden erstmals Frauen zum Pharmaziestudium zugelassen. Die erste deutsche Apothekerin war Magdalena Neff, geborene Meub. Sie schloss ihr Studium 1906 ab.
„Auch vorher waren Frauen vereinzelt als Apothekerinnen tätig. In Frauenklöstern lag die Apothekenführung ganz selbstverständlich in weiblicher Hand. Aber erst am Ende des 19. Jahrhunderts haben sich die Frauen den gleichberechtigten Zutritt zum Beruf erstritten.
Als am 24. April 1899 die Prüfungsordnung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker neu ausgelegt und den Frauen das Studium dieser Fächer als Gasthörerinnen ermöglicht wurde, war dies der Lohn für die unermüdliche Arbeit der Aktivistinnen der Frauenbewegung. Vorher war es Frauen nur im Ausnahmefall nach einem Antrag an das Ministerium möglich, den Status einer Gasthörerin zu erlangen. In mehreren Petitionen hatten Frauen wie Helene Lange oder Minna Cauer Bildungs- und Studienmöglichkeiten für Frauen gefordert. (…).
Voraussetzung für die Zulassung zur Pharmazeutischen Prüfung an der Universität war bis [1899] die Berechtigung zum ‚einjährig-freiwilligen‘ Militärdienst mit Hilfe eines Schulabschlusses, der den Männern das Privileg eines nur ein- statt dreijährigen Militärdienstes gestattete. Dieser war in seiner Logik ein Abschluss für Männer. In der Verordnung vom 24. April 1899 wurden als schulische Voraussetzungen jetzt auch gleichberechtigte Qualifikationen anerkannt. Damit war der Weg für Frauen zum Pharmaziestudium frei.“ 2)