Christian-Koch-Weg
Hummelsbüttel (1975): Christian Koch (10.5.1878 Hamburg -30-10-1955 Hamburg), Zweiter Bürgermeister (1946-1950), Gerichtsvollzieher, Strafvollzugsreformer.
Koch, der ab 1939 in der Dorotheenstraße 41 lebte, „absolvierte eine Verwaltungsausbildung und war im mittleren Beamtenstand tätig. Dabei war er zunächst als Gerichtsvollzieher tätig.“ 1)
1903 hatte er Paula Luise Anna Friedrich (14.6.1881 Hamburg – 10.10.1932 Hamburg) geheiratet. 2)
Zwischen 1908 und 1933 war Koch Mitglied (DDP) der Hamburgischen Bürgerschaft und 1919/1920 Mitglied der Verfassungsgebenden National Versammlung in Weimar.
„Die Revolution und ihre Auswirkungen, insbesondere das Bündnis zwischen SPD und DDP in Hamburg, brachten Koch weiter voran. 1919 wurde er aufgrund einer – bis dahin undenkbaren – Wahl durch das Personal Direktor des Gerichtsvollzieheramts, 1920 gar, nachdem er sich durch die Organisierung des Beamtenstreiks zur Abwehr des Kapp-Putschs hervorgetan hatte, durch parteipolitische Patronage und ohne jegliche formale Voraussetzung Direktor des hamburgischen Gefängniswesens. Als Vorsitzender der Gewerkschaft der öffentlichen Verwaltungs- und Justizbeamten und –angestellten (Göviba) war Koch zugleich führend im Landesverband des Deutschen Beamtenbundes tätig. Aufgrund seiner Doppelmitgliedschaft in der Leitung der regelmäßig von einem DDP-Senator geführten Justizbehörde (als Deputationsmitglied, (…)) sowie im Stadtstaatsparlament konnte Koch sich eine kaum kontrollierbare Stellung im öffentlichen Leben schaffen,“3) schreibt Helmut Stubbe-da Luz in seinem Porträt über Christian Koch.
1920 wurde die erste offene Jugendstrafanstalt in Deutschland errichtet: auf der Elbinsel Hahnöfersand. „Als erster Leiter der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand versuchte [Koch], den dortigen Gefängnisalltag menschlicher zu gestalten. Er setzte sich für die Resozialisierung der Häftlinge nach ihrer Haftentlassung ein.“ 4)
Von 1919/1920 bis 1931 fungierte er als Direktor im Strafvollzug/Gefängnisdirektor und von 1931 bis 1933 als Präsident des Strafvollzugsamtes für Braunschweig, Bremen, Hamburg, Lübeck und Oldenburg.
„Koch wäre gern Justizsenator geworden und beteiligte sich deshalb Anfang 1933 an Koalitionsverhandlungen mit der NSDAP. Als diese Sondierungen gescheitert waren, sah er sich zwischen April und Juni 1933 aus allen Ehrenämtern und dann auch aus seiner beruflichen Stellung entfernt.“ 5)
Während der NS-Zeit war er Mitglied in der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt).
In seinem Entnazifizierungsverfahren antwortete Koch auf die Frage: „Wurden Sie jemals aus rassischen oder religiösen Gründen oder weil Sie aktiv oder passiv den Nationalsozialisten Widerstand leisteten, in Haft genommen oder in Ihrer Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheiten oder sonstwie in Ihrer gewerblichen oder beruflichen Freiheit beschränkt?“ mit „Ja“ 1936 „wegen angebl. Hochverrats im KZ.“ 6)
Christian Koch wurde 1939: „für drei Wochen im Gefängnis Fuhlsbüttel inhaftiert, da die NS-Führung ihn zwingen wollte, der Liquidation zweier Versicherungsgesellschaften zuzustimmen, deren Gesellschafter bzw. Aufsichtsratsvorsitzender er war. Einige NS-Funktionäre vermochten sich dann in den Besitz des Vermögens dieser Gesellschaften zu bringen.“ 7)
Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus wurde Christian Koch:“am 20. September 1945 Gründungsvorsitzender der Partei Freier Demokraten (PFD) (…). Aus der PFD bildete sich in der britischen Zone ein halbes Jahr später die FDP.“ 8)
Helmut Stubbe-da Luz erklärt in seiner Biografie über Koch weiter: „Als PFD/FDP-Landesvorsitzender wurde er von den britischen Besatzern zum Verkehrssenator ernannt, aber nach wenigen Monaten aufgrund von Intrigen und wegen von den Briten festgestellter Unfähigkeit wieder entlassen.“ 9)
1946 wurde er zum 2. Bürgermeister (…) gewählt, denn die FDP war am Senat Max Brauers beteiligt, „obwohl die SPD über eine Dreiviertelmehrheit in der Bürgerschaft verfügte“. 10)
Seine Amtszeit dauerte vom 15. November 1946 bis zum 28. Februar 1950. „1949 geriet Koch in einen parteipolitischen Strudel. Die FDP bildete mit der CDU und der Deutschen Konservativen Partei das Bürgerblock-Bündnis ‚Vaterstädtischer Bund Hamburg‘, während Brauer und Koch an der sozialliberalen Koalition festhalten wollten. Koch wurde aus der FDP ausgeschlossen (…). Nach der Bürgerschaftswahl 1949 blieb er noch einige Monate im Amt, sah sich aber Anfang 1950 zum Rücktritt gezwungen,“ so Helmut Stubbe- da Luz. 11)