Alversloweg
Volksdorf (1936): nach dem Knappen Brunnecke von Alverslohe
Der Alversloweg wurde in der Zeit des Nationalsozialismus benannt. Die früheste Erwähnung des Namens Alverslohe ist auf das Jahr 1286 datiert. Genannt wird Hinricus Alverslohe, der später den Zusatz „Knappe“ (Ritter) erhielt. Dabei handelte es sich um ein Raubritterwesen, das von denen von Alverslo.1408 beendet worden sein soll. 1) Mit dem Raubritterwesen hatten die von Alverslohe Geld und Besitz erlangt.
Brunnecke von Alverslohe, ebenfalls Knappe: „verpfändete 1437 seinen Hof Wohldorf mit den dazu gehörenden Walddörfern (Volksdorf, Ohlstedt, Duvenstedt...) für 4.000 [lübische] Mark Pfennige an die Stadt Hamburg. Dieses Pfand wurde nie wieder ausgelöst, deshalb gehören die Walddörfer nach wie vor zu Hamburg.“ 2) Marie-Luise Doerges schreibt über die Gründe, warum Hamburg das Land des Knappen Brunnecke von Alverslohe als Pfand nahm: „Die Landverbindungen zwischen Hamburg und Lübeck waren für den Handel sehr bedeutend, insbesondere die Routen über Bargeheide-Oldesloe, über Wandsbek-Rahlstedt-Großhanstorf und über Barmbek-Bergstedt-Hoisbüttel. Die Waldörfer waren daher für Hamburg verkehrspolitisch wichtige, strategische Punkte, die für den Straßenschutz geeignet waren. 1463 erwarb Hamburg die zweite Hälfte von Hoisbüttel sowie das Dorf Ohlstedt, 1477 einen Anteil an dem Dorf Farmsen.“ 3)
Als Quelle gibt Marie-Luise Doerges die „die Verpfändung von Wohldorf, Volksdorf, Hoisbüttel, Schmalenbek durch den Knappen Bruneke von Alverslo an die Stadt Hamburg“ 4) eine Urkunde an. „Die Urkunde dokumentiert eine unbefristete Verpfändung, jedoch behielt Bruneke von Alverslo für sich und seine Erben das Recht vor, die verpfändeten Gebiete und die daraus hervorgehenden Ansprüche und Rechte jährlich wieder für 4000 lübische Mark einlösen zu dürfen. Dazu sollte es jedoch nicht kommen.
Mit dieser Verpfändung erhielt die Stadt Hamburg u.a. das Recht, das Holz aus den Wäldern, Weideland, Äcker und die Mühlen zu nutzen, sowie die Rechtsprechung auf diesen Gebieten auszuüben. Des Weiteren erwarb Hamburg das Recht, einen Holzzoll für das Holz zu erheben, das durch die betreffenden Gebiete geflößt werden sollte. Aufgrund des Alsterzolls war Wohldorf für Hamburg besonders interessant. Mit dem Erwerb von Wohldorf erweiterte Hamburg seine Hoheitsrechte an der oberen Alster, die bis dahin nur bis nach Fuhlsbüttel reichten. Dieser Schritt ermöglichte im nächsten Jahrzehnt den Bau eines Alsterkanals (…).“ 5)