Falckweg
Othmarschen (1950): Prof. Dr. Nikolaus Falck (25.11.1784 Emmerleff -11.5.1850 Kiel), Jurist, Rechtshistoriker in Schleswig-Holstein
Vor 1950 hieß die Straße Bogenstraße. Bereits in der NS-Zeit sollte die Straße im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes in Nicolaus-Falck-Straße umbenannt werden, da nun das bisherige Staatsgebiet Hamburg um benachbarte preußische Landkreise und kreisfreie Städte erweitert worden war, und es dadurch zu Doppelungen bei Straßennamen kam. Bedingt durch den Krieg kam es nicht mehr zu dieser Umbenennung und es blieb bis 1950 bei Bogenstraße. (vgl.: Staatsarchiv Hamburg: 133-1 II, 38. Anlage 2. Große Umbenennung von 1938. Die neu vorgeschlagenen Straßennamen nach Stadtteilen geordnet unter Angabe der verwendeten Benennungsmotive)

Falck war seit 1816 verheiratet mit Lucia Dorothea Lorck (1.11.1790 Flensburg – 1.8.1857 Brockdorff) und Vater von sieben Kindern. 1)
In der Allgemeinen Deutschen Biographie aus dem Jahre 1877 steht u. a. über Falcks Herkunft und Ausbildung: „Sein Vater, ein wohlhabender Hofbesitzer daselbst, in seinen jüngeren Jahren Seemann, hatte mit seiner Frau ihren einzigen Sohn, der bedeutende geistige Anlagen zeigte, dem gelehrten Stande bestimmt. Der Sohn wurde daher frühzeitig bei Landpredigern in Pension gegeben, (…), um erzogen und für die gelehrte Schule vorbereitet zu werden. Demnächst kam er auf die lateinische Schule zu Hadersleben, (…). Er studirte darauf an der Landesuniversität zu Kiel Theologie und Philologie (…). Besonders aber zogen ihn philologische und historische Studien an. (…) Nach beendigten akademischen Studien übernahm er die Stelle eines Hofmeisters im Hause des Grafen Adam Moltke. Dieser (…) veranlaßte seinen Hauslehrer, sich durch Privatstudium der Rechtswissenschaft zu widmen, und bereits 1809 unterzog er sich der juristischen Staatsprüfung (…). Darauf ging er nach Kopenhagen und trat in die schleswig-holsteinische Kanzlei ein, um sich der praktischen Laufbahn zu widmen.“ 2)
Später wurde Falck Professor für Jura an der Kieler Universität, wo er bis zu seinem Tode blieb.
In Wikipedia heißt es über Falck u. a.: Er „war einer der angesehensten Rechtsgeschichtler seiner Zeit, und vor allem sein Handbuch des schleswig-holsteinischen Privatrechts ist bis heute eines der eindrucksvollsten Werke zur Verwaltungs- und Rechtsgeschichte der Herzogtümer geblieben. Im Jahr 1835 wurde er als Vertreter der Kieler Universität Mitglied sowohl der schleswigschen als auch der Holsteinischen Ständeversammlung in Schleswig bzw. Itzehoe. In der zweiten Diät wurde er 1838 als Präsident der schleswigschen Ständeversammlung gewählt. (…) Obwohl er im Zuge des aufkommenden Nationalismus der schleswig-holsteinischen Seite näher stand als der dänischen, blieb er in erster Linie Wissenschaftler und der gesamten dänischen Monarchie verbunden. Dadurch verlor er die Sympathien der nationalliberalen Schleswig-Holsteiner. Zwar trat er in Gemeinschaft mit acht anderen Kieler Professoren 1846 in der Schrift Staats- und Erbrecht des Herzogtums Schleswig (Hamburg 1846) gegen den Offenen Brief des Königs Christian VIII auf, mit dem dieser die Erbfolge zu Ungunsten des Herzogs von Augustenburg regeln wollte und war auch 1848 Mitglied der Konstituierenden Schleswig-Holsteinischen Landesversammlung, doch hielt er sich parteipolitisch zurück.“ 3)