Funhofweg
Barmbek-Nord (1949): Hinrik Funhof (geb. 1430-40, gest. 1484/85 Hamburg), Maler in Hamburg im 15. Jhd.
Funhof soll bei D. Bouts in den Niederlanden gelernt haben.
Laut Eintrag im „Der neue Rump“ soll Hinrik Funhof mit einer Tochter des Malers Hans Bornemann verheiratet gewesen sein und nicht mit Gherburg Bornemann, der Witwe von Hans Bornemann, so wie es in einiger Literatur vermutet wurde. 1) Gherburg Bornemann soll ihre zweite Ehe mit dem Maler Absolon Stumme eingegangen sein. Diese zweite Ehe wurde über zehn Jahre nach dem Tod des ersten Ehemannes Hans Bornemann (um 1420 – um 1474) geschlossen. Doch wie es richtig in Wikipedia heißt: „Die Handwerkerwitwen durften nach dem Tod des Werkstattmeisters den Betrieb nicht länger als ein Jahr eigenständig fortführen. Dies hatte die männlich dominierte Zunft beschlossen und in der Zunftordnung festgeschrieben. Um ihren Status zu erhalten, musste die Witwe spätestens nach einem Jahr Witwenschaft einen Ehepartner bzw. Nachfolger als Werkstattmeister auswählen und durch Heirat zum neuen Werkstattleiter machen.“ 2)
Daraus ergibt sich die Frage, ob es nicht doch sein könnte, dass Gherburg Bornemann nach dem Tod ihres Mannes Hans den Maler Hinrik Funhof geheiratet hat.
„Die Hamburger Stadtrechnungen belegen, dass Funhof von 1475 bis 1483 zahlreiche Aufträge für den Rat der Stadt ausführte – kleine und größere Arbeiten meist zur praktischen Verwendung, wie etwa 1475 Bilder auf Schilden und Fahnen. 1483 malte Funhof für die St.-Marien-Kirche ein Fahnentuch. Urkundlich belegt sind zwischen 1479 und 1484 auch größere Zahlungen für ein Altarwerk in der St.-Georg-Kirche, welches heute jedoch nicht mehr bekannt ist.

Zur gleichen Zeit malte Funhof wohl eine Maria im Ährenkleid (Hamburger Kunsthalle).
1484 und 1485 erhielt Funhof Zahlungen von der Bruderschaft Unserer Lieben Frauen Krönung für eine Arbeit im Hamburger Mariendom.“ 3)
Zum Bild: Maria im Ährenkleid heißt es: „Die Jungfrau Maria steht mit gefalteten Händen in einer Nische. Zu ihren Füßen kniet, ebenfalls betend, eine junge Frau, die Stifterin des Gemäldes. Es ist vielleicht eine der Töchter Funhofs, die dem Zisterzienser-Nonnenkloster Harvestehude angehörte. Möglicherweise gelangte das Gemälde mit ihrem Eintritt in das Kloster dorthin.
Marias Hinwendung zu der rechts knienden Frau ist durch das Ausschwingen des Kleides und die kaum merkliche Drehung vom Oberkörper und Antlitz angezeigt. In diesem Gegenüber von Maria und Stifterin entfaltet das Bild wichtige Themen und Motive der Marienfrömmigkeit. Dabei gibt die Stifterin mit ihrer Gebetshaltung das im Bild vor, was vor dem Bild die Betrachterinnen praktizieren sollten. (…)
Maria trägt ein langes Kleid, das mit goldenen Ähren geschmückt ist. Im Rückgriff auf verschiedene biblische Quellen (…) wird damit die Vorstellung von der unbefleckten Empfängnis in das damals beliebte Bild von Maria als dem Acker Gottes gefasst, der, obwohl unbearbeitet, reiche Frucht trägt – nämlich Christus. (…) Der Strahlennimbus und die Strahlenrosetten machen Maria zusätzlich zu einer ‚mulier amicta sole‘ (Apok. 12,1), zum apokalyptischen Weib, mit der Sonne bekleidet, das meistens mit Maria gleichgesetzt und als Verkörperung der Kirche verstanden wurde. Dabei war aber wie bei der Ähnrenjungfrau eine christologische Komponente inbegriffen: Maria als die Sonne, von der Christus, das göttliche Licht, ausgeht, oder Maria als das Gefäß des göttlichen Sonnenlichts. Obwohl Maria ohne den Jesusknaben dargestellt ist, wird damit auch Jesus zum Gegenstand der Bildandacht.“ 4)
Ursprünglich hing die Tafel mit Maria im Ährenkleid im Maria-Magdalenen-Kloster, welches sich im Mittelalter dort befand, wo heute Börse und Rathaus stehen.