Jarrestraße
Winterhude (1892): Lic. Nikolaus Jarre (19.11.1603 Hamburg - 2.8.1678 Hamburg), 28 Jahre Bürgermeister der Stadt Hamburg, Senator, Bürgerschaftsabgeordneter, Patron des St. Johannis-Klosters – des Jungfrauenstiftes zu der Zeit, als Elebeke dort Domina war. (Siehe auch: Elebeken).
Nicolaus Jarre war der Sohn von Gertrud Jarre, geborene Moller und des Kaufmanns und Ratsherrn Nicolaus Jarre. Als er 16 Jahre alt war, starb sein Vater.
Nicolaus Jarre studierte ab 1622 Jura in Wittenberg, Marburg, Tübingen, Straßburg und Basel. In Basel erhielt er 1631 den akademischen Grad eines Lizentiaten.
Nach dem Studium reiste er – wie es damals für promovierte junge Männer üblich war – durch verschiedene europäische Städte, um Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln. Zurückgekehrt nach Hamburg: „wurde er als Vertreter der Hamburger Bürgerschaft als Rechtskonsulent erwählt.“1)
1632 heiratete er Anna Schrötteringk (2.12.1609 Hamburg - 20.3.1637 Hamburg) (siehe: Schrötteringksweg). Das Paar bekam drei Töchter, von denen ein Kind bereits früh verstarb. Nach vierjähriger Ehe verstarb auch Anna Jarre.
Als Nicolaus Jarre 1639 zum Ratsherrn gewählt wurde, heiratete der Witwer zweier kleiner Kinder Margarethe Morsius, mit der er zwei Söhne bekam.
Als Ratsherr: „war er für die Freie Hansestadt als öffentlicher Vertreter tätig, beteiligte sich 1645 am Bündnisvertrag mit Bremen und schuf so eine Sicherheit für die Schifffahrt auf der Nordsee, der Unterelbe und der Weser. 1648 weilte er bei der Krönung Friedrichs III. von Dänemark in Kopenhagen und verhandelte dort im Interesse der Stadt. 1650 wurde er in das Amt des Bürgermeisters gewählt, (…).“3)
In seinem Nachruf heißt es u. a. über ihn: „(…) 1632 schloss er die Ehe mit der wohledlen, durch Abstammung und Tugend äußerst geschmückten Jungfrau Anna, der erlesenen Tochter des angesehenen und sehr klugen Herrn Georg Schröttering, Mitglied des 12. Männergremiums. Diese brachte aus ihm drei Weiblein hervor, deren jüngste, ein allerliebstes, bildhübsches Mädchen er durch einen viel zu frühen Tod verlor. Von den überlebenden verheiratete er Anna dem wohledlen, ehrbaren, gelehrten Herrn Dieterich Müller, Licentiaten der Rechte, sehr verdientem ersten Senator und Scholarch, die andere Dorothea wurde dem Herrn Daniel von Kampen, Licentiaten beider Rechte ehelich verbunden. Er war für den Senat vorgesehen, starb aber einige Jahre vorher. Die Ehen beider Töchter gestaltete Gott so fruchtbar, dass unser glücklicher Bürgermeister aus ihnen 18 Enkel und Enkelinnen zu seiner großen Freude zu Lebzeiten zu sehen bekam. Diese in die Augen fallende Anzahl wurde aber durch Gottes Willen geteilt, indem eine Hälfte zum Himmel entwich, die andere bis jetzt auf der Erde weilt. Von diesen wurden zwei Enkelinnen, Töchter des Herrn Müller, in Ehen angesiedelt, die ältere Gertrud bei Herrn Johannes Reinboltius, Licentiat beider Rechte, die jüngere Anna bei Herrn Ulrich Pauli, Licentiat beider Rechte und im Handel tätig, deren jede durch die Geburt von vier Kindern verschiedenen Geschlechts Herrn Jarre zum Urgroßvater machte. Aber wir mögen nun zu ihm zurückkehren. Weil er wegen seiner hervorragenden Geistesgaben bei den Bürgern bekannt geworden war und seine Gewissenhaftigkeit und geistige Frische immer wieder bewiesen hatte, wurde er mit allgemeiner Zustimmung mit öffentlichen Aufgaben betraut und 1639 in den ehrbaren Stand der Senatoren hinzu gewählt. Er war aber der teuersten, für das Leben am meisten notwendigen Gefährtin beraubt und konnte nun seine Gedanken zwischen der Familie und dem Gemeinwesen, dem er sich zuzuwenden beschlossen hatte, schwer teilen. So folgte er dem Beispiel eines anderen Trägers öffentlicher Verantwortung und begehrte die wohledle, mit allen Tugenden geschmückte Jungfrau Margarethe zur Ehe, Tochter des angesehenen Kaufmanns Jacob Morsius. Aus dieser wurde er von neuem Vater zweier männlicher Kinder, welche er mit Freuden empfing. Danach in seinem 50. Lebensjahr also 1653 wurde er unter allseitigem Beifall zum Bürgermeister erhoben. Unsere Anweisung lässt nicht zu, ausführlicher von seinen Leistungen im Inneren und Äußeren für die Republik und den erfolgreichen Gesandtschaften zu berichten. Er erwies sich als hervorragender Rechtskundler, Senator und Bürgermeister, dem alle geistigen Hilfsmittel, nämlich eine hohe Begabung, seltene Urteilschärfe, große Strebsamkeit, Geduld bei der Arbeit und eine starke Gesundheit zur Verfügung standen. Durch vorsichtigen und beständigen Umgang mit den verschiedensten Persönlichkeiten gelangte er schon als Senator zu gediegenen Kenntnissen. Stets – auch als Bürgermeister - blieb er sich selbst treu. Er bedachte nämlich sehr wohl, dass Staaten aus den kleinsten Anfängen durch Gerechtigkeit in kurzer Zeit zu großer Macht gelangt sind, aber durch Ungerechtigkeit sehr blühende und mächtige in viel kürzerer Zeit gänzlich zusammenbrachen. Daher hielt er die Gewalt stets in Schranken, schützte die Schwachen vor der Ungerechtigkeit der Mächtigen, teilte jedem das Seine zu und bewahrte stets die Gleichheit des Rechts. Die Frömmigkeit war für ihn stets die Quelle aller Tugenden und er ließ in den 75 Jahren seines Lebens nie von ihm ab. So sah er vor einigen Monaten in einer Schwäche seiner Gesundheit eine Erinnerung des himmlischen Vaters an die fällige Abreise. Als jene nicht nachlassen wollte, nahm er das künftige Hinscheiden leicht und bereitete sich im Bett auf die glückliche Wanderung aus diesem Leben vor, nachdem er das Reisegeld als Pfand des ewigen Lebens empfangen hatte. Nach völliger Entfernung weltlicher Sorgen wandte er Geist und Gedanken in einzigartiger Weise seinem Heiland und Erlöser zu. Trotz sehr wertvoller Heilmittel gegen die Schwäche des Körpers wurde seine Natur endlich überwunden. Als alle Kräfte erschöpft waren, überschritt er am zweiten Tage dieses Monats (2. August 1678) nach der zwölften Stunde endlich die letzte Grenze unter Gebeten und Tränen der Bekannten und der Familie, nachdem er fast 75 Jahre in dieser Sterblichkeit gelebt hatte. (…)“.4)