Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Klabundeweg

Bergstedt, seit 1962, benannt nach Erich Klabunde. 2001/2002 ergänzt um die ebenso bedeutende Ehefrau Clara Klabunde. Neuer Erläuterungstext: benannt nach dem Ehepaar Clara K. (30.12.1906 Hamburg – 7.7.1994 Hamburg), Rechtsanwältin, Richterin, 1966 erste Gerichtspräsidentin in der Bundesrepublik Deutschland als Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamburg, und Erich K. (1907-1950), Journalist und Bürgerschaftsabgeordneter (SPD)


Siehe auch: Wilhelm-Drexelius-Weg.

Ihr Grab befindet sich auf dem Ohlsdorfer Friedhof, Lage: Z 11, 169.

Erstmals wurde in Hamburg im Jahr 2001/2002 eine Verkehrsfläche nach einer Juristin benannt. Dabei handelt es sich um die Mitbenennung des seit 1962 bestehenden und nach dem Ehemann von Clara Klabunde benannten Klabundeweg. Der geringe Anteil von Straßenbenennungen nach Juristinnen hat seine Gründe: Die ersten Jurastudentinnen wurden erst 1900 in Baden und 1908 in Preußen zugelassen. Sie durften zwar promovieren, hatten aber erst ab 1922 Zugang zu den juristischen Berufen. Sowohl vor als auch nach dieser Zulassung waren Juristinnen vehementer Ablehnung durch ihre männlichen Kollegen ausgesetzt. Nachdem die Nationalsozialisten die Regierung übernommen hatten, wurden Frauen nicht mehr als Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen zugelassen. In der ablehnenden Haltung „gegenüber der juristischen Ausbildung von Frauen und gegenüber juristisch ausgebildeten Frauen [bündelten] sich nahezu all jene Formen der Diskriminierung, die einzeln auch andere Gruppen von Akademikerinnen trafen. Dies erklärt sich wohl am ehesten daraus, dass der Beruf der Juristin, anders als beispielsweise der der Lehrerin, Apothekerin, Veterinär-, Zahn- und Humanmedizinerin, nicht jenem Betätigungsfeld zuzurechnen war (ist), auf dem, entsprechend der traditionell vorgegebenen Rollenverteilung (die dem weiblichen Geschlecht erzieherische und pflegerische Aufgaben zuweist), die Frauen, trotz allen Misstrauens und Widerstands gerade noch geduldet wurden. Mit der Ausübung eines juristischen Berufes drohte sie jedoch in die von den Männern sorgsam gehüteten ‚arcana imperii‘ einzudringen und damit Einfluss auf politische und gesellschaftliche Vorgänge zu nehmen, die ihnen trotz der 1919 formal gegebenen Gleichberechtigung nicht zugestanden wurde.“ 1)

In den letzten Jahrzehnten hatten einige Frauen herausragende Stellungen in der Justiz wahrgenommen, so dass nach ihnen Straßen benannt werden könnten. So sei erinnert an die Landgerichtsdirektorin Alice Prausnitz (1906-1996), die 1960 die erste Richterin am Landgericht Hamburg wurde. In Plön, wohin sie nach ihrer Pensionierung zog und verstarb, wurde eine Straße nach ihr benannt – vielleicht ja auch demnächst in Hamburg, ihrer Wirkungsstätte.

„Ein Urteil müsse tragbar sein – ob es richtig ist, lasse sich nicht immer eindeutig sagen“, äußerte sich Clara Klabunde über ihre Tätigkeit als Richterin.

Anfang des 20. Jahrhunderts geboren, gehörte Clara Klabunde zu den wenigen Frauen, die in einem seit Jahrhunderten den Männern vorbehaltenen Beruf tätig wurden: der Juristerei. In diesem Bereich brachte sie es zur ersten Gerichtspräsidentin der Bundesrepublik Deutschland.

Verheiratet mit dem Journalisten Erich Klabunde, der unter den Nationalsozialisten Publikationsverbot erhielt und seine Arbeit aufgeben musste, arbeitete Clara Klabunde von 1933 bis Anfang der 1950-er Jahre als Rechtsanwältin. Sie führte mit Wilhelm Drexelius (siehe: Wilhelm-Drexelius-Weg) eine Kanzlei am Neuen Wall.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Clara Klabunde, deren Mann nun Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion war, ehrenamtliches Mitglied in einer Reihe von Gremien. Im Rahmen der Entnazifizierungsverfahren war sie als Spruchkammervorsitzende, außerdem im beratenden Ausschuss für das Pressewesen, im Vorstand des Hamburgischen Anwaltsvereins und der Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte tätig. Nachdem ihr Mann 1950 gestorben war, ging Clara Klabunde in den Staatsdienst und wurde Richterin.

Neben dieser Tätigkeit fungierte sie 25 Jahre als Verfassungsrichterin am Hamburgischen Verfassungsgericht und gehörte außerdem lange dem Vorstand des Hamburgischen Richtervereins an.

1952 wurde Clara Klabunde zur Vorsitzenden am Landesarbeitsgericht Hamburg und zur Landesarbeitsgerichtsdirektorin berufen und war entscheidend bei der Entwicklung des damals nur teilweise kodifizierten Arbeitsrechts beteiligt, welches den sozialen Gegebenheiten der Nachkriegszeit angepasst werden musste.

Am 1. September 1966 wurde Clara Klabunde als erste Frau in der Bundesrepublik Deutschland zur Präsidentin des Landesarbeitsgerichtes ernannt. Fünf Jahre wirkte sie als Gerichtspräsidentin und trat 1971 in den Ruhestand. Für ihre Verdienste um das Rechtswesen erhielt Clara Klabunde die Medaille für Treue Arbeit im Dienste des Volkes in Silber.