König-Heinrich-Weg
Niendorf (1948): Heinrich I. (ca. 875 Memleben/Unstrut - 2.7.936 Quedlinburg, Stiftskirche), Herzog von Sachsen, deutscher König.
Vor 1948 hieß die Straße Erikastraße. Bereits in der NS-Zeit sollte die Straße im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes in König-Heinrich-Weg umbenannt werden, da nun das bisherige Staatsgebiet Hamburg um benachbarte preußische Landkreise und kreisfreie Städte erweitert worden war und es dadurch zu Doppelungen bei Straßennamen kam. Bedingt durch den Krieg kam es nicht mehr zu dieser Umbenennung und es blieb bis 1948 bei Erikastraße. (vgl.: Staatsarchiv Hamburg 133-1 II, 26819/38 Geschäftsakten betr. Straßennamen B. Die große Umbenennung hamb. Straßen 1938-1946. Ergebnisse der Umbenennung in amtlichen Listen der alten und neuen Straßennamen vom Dez. 1938 und Dez. 1946)
Über das Bild Heinrichs im Nationalsozialismus heißt es in Wikipedia u. a.: „ Zur tausendsten Wiederkehr des Todestages im Jahr 1936 stilisierte Himmler in seiner Rede in Quedlinburg Heinrich I. zu einer spätgermanischen Führerfigur. Heinrich wurde zum ‚edlen Bauern seines Volkes‘ erkoren, zum ‚Führer vor tausend Jahren‘, zum ‘Ersten unter Gleichen‘. (…) Der Grund für die außerordentliche Hervorhebung dieses mittelalterlichen Herrschers dürfte in der Parallelität der gesamtpolitischen Konstellation zu finden sein. Diese Parallelität wurde in Heinrichs Widerstand gegen klerikalen Universalismus und der Behauptung gegen Frankreich und das Slawentum gesehen. Durch die von Heinrich I. betriebene Errichtung zahlreicher Wehranlagen an der damaligen deutschen ‚Ungarngrenze‘ erschien Heinrich in Himmlers Sicht als der früheste Protagonist einer deutschen Ostorientierung.“ 1)
Heinrich I. war der Sohn von Hadwig von Babenberg und Otto, Herzog von Sachsen.
Von 912 ab war Heinrich I. Herzog von Sachsen und ab 919 König des Ostfrankenreichs.
Seine Ehen ging Heinrich I. – wie dies üblich war – aus politischen Gründen ein, zum Machterhalt und Machtzuwachs. So war Heinrich I. in erster Ehe mit der Witwe Hatheburg (876 Altenburg – 21.6.909), Tochter des Grafen von Merseburg verheiratet. „Durch die Heirat kam Heinrich in den Besitz der wichtigen, ganz im Osten des damaligen fränkischen Reiches gelegenen ehemaligen Erwinschen Güter.“2)
Doch die Kirche opponierte gegen die Heirat, denn Hatheburg hatte, nachdem sie Witwe geworden war, den Nonnenschleier angelegt. Deshalb erklärte Bischof Sigimund von Halberstadt die Ehe als rechtswidrig und forderte das Paar auf, die Ehe aufzulösen. Der Bischof verfolgte dabei nicht nur religiöse Interessen, er wollte auch, dass die Kirche die Güter, die Hatheburg als Nonne eingebracht hatte, behalten sollte.
Inzwischen hatte Hatheburg um 908 einen Sohn geboren, und so wurde zwischen Heinrichs Vater und dem zuständigen Erzbischof ein Kompensationsgeschäft über Hatheburgs Güter abgeschlossen. „Herzog Otto verzichtete hierbei darauf, seine Funktion als Laienabt des wichtigen Klosters Hersfeld weiter zu vererben. Die Kirche bestritt dafür im Gegenzug nicht mehr die Legitimität der Ehe von Heinrich und Hatheburg, was einen Verzicht auf Erwins Güter bedeutete. Vermutlich wurde aber auch die stillschweigende Trennung von Heinrich und Hatheburg beschlossen, denn schon 909 musste Hatheburg erneut den Schleier nehmen – diesmal als Äbtissin.“ 3) Ihr Erbe verblieb bei Heinrich I., der darüber verfügen durfte und ging nicht mehr an sie zurück.
Nach der Scheidung von Hatheburg heiratete Heinrich I. 909 die damals 14-jährige Mathilde (um 896 – 14.3.968 Quedlinburg), Tochter der adligen Reinhild aus dem Dänisch-Friesischen und des sächsischen Grafen Dietrich aus dem Geschlecht des Sachsenkönigs Widukind. Durch diese Heirat konnte Heinrich I. seine verstreuten Ländereien vergrößern und dadurch zusammenführen. Heinrich I. hatte also durch seine beiden Hochzeiten seinen Landbesitz erweitern und damit Machtzuwachs gewinnen können.
Mathilde und Heinrich I. bekamen drei Söhne und zwei Töchter.
Mathilde, die als sehr fromm galt und im Koster Herford erzogen worden war, wo ihre Großmutter als Äbtissin fungierte, gründete als Gattin Heinrich I. auf ihren Besitztümern viele Stifte, so zum Beispiel in Enger und Nordhausen und konzentrierte sich stark auf die Armenfürsorge. Deshalb wurde sie später heiliggesprochen. Ihr Gedenktag ist der 14. März. Darüber hinaus verstand sie es, viel Geld in ihre Frauenklöster zu investieren, um sie prunkvoll auszustatten.
Nach dem Tod Heinrichs im Jahr 936 gründete sie in Quedlinburg, wo ihr Mann bestattet worden war, in Erinnerung an ihn ein weiteres Kloster, wo sie sich intensiv der Erinnerungsarbeit an ihren Mann und anderen verstorbenen Verwandten und Freunden zuwandte. Die Beschäftigung mit der Erinnerung an die Toten galt es vornehmste Aufgabe für eine adlige Witwe. Nach ihrem Tod wurde Mathilde neben ihrem Mann in der Stiftskirche des Klosters Quedlinburg bestattet.
Heinrich I. hatte vor seinem Tod seiner Frau die freie Verfügung über ihr Witwengut zugesichert. Zu ihrem Wittum gehörten Quedlinburg, Pöhlde, Nordhausen, Grone und Duderstadt.
Doch Mathildes und Heinrichs gemeinsamer Sohn Otto I., der die Nachfolge seines Vaters übernommen hatte, entzog seiner Mutter die ihr „zugesicherte Kontrolle über das von ihr gegründete Stift“. 4) Zur Schlichtung des Streites zwischen Mutter und Sohn trug Ottos Ehefrau Edgith bei. Durch sie soll es schließlich zur Versöhnung gekommen sein, so dass Mathilde ihre Güter wieder zurückbekam.
Das von Mathilde gegründete Stift in Quedlinburg, das sie rund 30 Jahre leitete, aber auch andere Frauenstifte im ostfränkischen Reich wurden zur „Kaderschmiede“ für reiche Töchter des höheren Adels. Ziel war es, sie später an Herrscher zu verheiraten, die durch die Mitgift dieser Frauen zu mehr Macht und Besitz gelangten. Unverheiratet gebliebene Frauen aus diesen Kreisen wurden gerne als Äbtissinnen in Klöstern eingesetzt. 5)