Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Langelohstraße

Osdorf (1928): Hinrich Langeloh (26.11.1844 Osdorf – 20.2.1925 Osdorf), Gemeindevorsteher in Osdorf. 1)


Früher hieß die Straße Bahnhofstraße.

Nach Horst Beckershaus ist die Straße nach dem von 1875 bis 1923 als Gemeindevorsteher in Osdorf tätigen Hinrich Langeloh, benannt worden. Die Bauernfamilie Langeloh ist in Osdorf, so Horst Beckershaus, seit 1590 nachweisbar. Auch in der Gesamtkartei Straßennamen des Staatsarchives Hamburg steht nichts anderes.

In einer anderen Quelle heißt es, dass die Straße nach den aus der Familie Langeloh kommenden Osdorfer Vögten und Gemeindevorstehern von 1842 bis 1869 und von 1876 bis 1924 benannt sei.2)

Der Gemeindevorsteher Hinrich Langeloh war der Sohn des Hufners Jacob Langeloh und der Elisabeth Sophia, geborene Langeloh. 1875 heiratete der damals 31-Jährige die damals ca. 25-jährige Maria Dorothea Wacker (geb. ca. 1850 -21.1.1888) (siehe: Wackerweg). Maria Dorothea Langeloh starb im Alter von ca. 38 Jahren. Hinrich Langeloh heiratete 1891 Anna Henriette Mähl (geboren 2.6.1841 Niendorf). 1895 wurde die Ehe für ungültig erklärt. 3)

Hinrich Langeloh übte das Amt des Gemeindevorstehers von 1875 bis zu seinem Tod 1924 aus. Er hatte das Amt von seinem Vater Jacob Langeloh übernommen, der es zwischen 1842 bis zu seinem Tod 1867 ausgeübt hatte.
Zu den Aufgaben eines Gemeindevogtes ist aus der 1842 an Jacob Langeloh ausgestellten Bestallungsurkunde zu entnehmen: „Auf die bestehende Verfassung, Religion und bürgerliche Ordnung soll er ein wachsames Auge haben. Missetäter und Verbrecher soll er dem Landdrosten in Pinneberg abliefern. Vagabunden, loses Gesindel, insbesondere Scherenschleifer, Musikanten und Orgeldreher ohne Konzession sofort arretieren, auf Wild- und Holzdiebe scharf acht haben, Neujahrs- und Brautschießen verhindern, Grenzverletzungen beachten, eigenmächtige Landaneignung zur Anzeige bringen, Landfremde ausweisen, unbefugten Krugwirtschaften im Dorfe das Handwerk legen, den erlaubten die Beachtung der Polizeistunde und Sabbatheiligung einschärfen, die Erteilung der Bauerlaubnis sorgfältig prüfen, in Sterbefällen die Sachwerte beschlagnahmen, bis die Zukunft minderjähriger oder kranker Personen im Hause oder Forderungen des Staates sichergestellt sind, Gemeindeversammlungen ordnungsgemäß einberufen und leiten, die Steuerveranlagungen gerecht handhaben, die Steuern pflichtgemäß einziehen und abliefern, Wege, Stege und Brücken in guten Stand setzen, etwaigen Abänderungsvorschriften der Behörde Folge leisten.“4)

In dem Buch „Osdorf. Vom holsteinischen Bauernhof zum Großstadtvorort Hamburgs“ heißt es über die Dorfvögte: „Wenn man den Pflichtenkreis der Dorfvögte überblickt, versteht man auch, dass dieses Amt vielfach an einer bestimmten Hofstelle haften blieb und der Sohn in die Überlieferung des Amtes hineinwuchs, zuerst als Vertreter des beamteten Vaters, dieser später noch als ‚alter Vogt‘ bei Verhinderung des amtierenden Sohnes.“ 5)

Hinrich Langelohs Aufgaben wurden noch erweitert. Er wurde auch „zum Standesbeamten für die Ortschaften Osdorf, Nienstedten, Schenefeld und Lurup bestellt. Als Osdorf eine Postagentur erhielt, übernahm er auch diese. 1893 verkaufte er den Hof (…) und widmete sich nur noch seinen Dienstgeschäften.“ 6)