Manteuffelstraße
Nienstedten (1928): Edwin Hans Karl von Manteuffel (24.2.1809 Dresden – 17.6.1885 Karlsbad), General, Befehlshaber der preußischen Truppen in Schleswig-Holstein.
Früher hieß die Straße Wrangelstraße (Blankenese). 1928 umbenannt in Manteufelstraße. (vgl.: Staatsarchiv Hamburg, Registratur Staatsarchiv AZ. 1521-1/5 Band 3-5: Straßennamen (neue Kartei), alphabetisch geordnet mit Hinweisen).
Manteuffel war preußischer General. 1857 wurde er Chef des preußischen Militärkabinetts, 1865 Militärbefehlshaber in Schleswig, 1866 Kommandierender General, 1873 Generalfeldmarschall, 1879 dann Reichsstatthalter in Elsaß-Lothringen
Er war der Sohn von Isabella von Manteuffel, geborene Gräfin von Lynar-Lübbenau, verwitwete Gräfin von Wartensleben und des Königlich Preußischen Wirklichen Geheimen Rats und Chefpräsidenten des Oberlandesgerichts zu Magdeburg, Hans-Karl Freiherr von Manteuffel.
Manteuffel durchlief eine militärische Ausbildung. In der Hessischen Biografie wird sein Werdegang stichwortartig aufgeführt:
„Chef des Militärkabinetts unter Friedrich Wilhelm IV. und Wilhelm I.
- 1866 kommandierender General und Oberbefehlshaber der Mainarmee
- Königlich Preußischer Generalfeldmarschall und General-Adjutant des Kaisers Kaiserlich Deutscher Statthalter in Elsaß-Lothringen
• Herr auf Topper, Kreis Krossen
• Ritter des Königlich Preußischen Schwarzen Adler-Ordens
• Großkreuz vom Eisernen Kreuz
• Ritter des Johanniter-Ordens
• Senior des Domkapitels von Merseburg
• Ehrenbürger der Städte Schleswig, Husum, Flensburg, Hadersleben.“ 1)
1844 hatte Manteuffel im Alter von 34 Jahren die damals 29jährige Hertha von Witzleben (6.8.1815 Berlin - 10.11.1879 Straßburg) geheiratet. Im selben Jahr wurde das erste von insgesamt vier Kindern geboren. Ein Jahr zuvor war er zum Rittmeister und zum Adjutanten des Prinzen Albrecht von Preußen befördert worden.
1846 kam das zweite Kind auf die Welt und 1848, als Manteuffel Flügeladjutant des Königs und zum Major ernannt wurde, gebar seine Frau das dritte Kind.
Der bürgerlichen Revolution von 1848 stand der adlige Manteuffel ablehnend gegenüber. „Während der stürmischen Märztage des Jahres 1848, als sich der König [Friedrich Wilhelm IV.] dem ‚Volkswillen‘ unterwarf und die Einberufung eines auf allgemeinen und gleichen Wahlen beruhenden Parlaments bewilligte, erwies sich M. als Stütze für den gedemütigten Monarchen. Von diesem zum persönlichen Flügeladjutanten ernannt, schloß er sich der ‚Kamarilla‘ um den Generaladjutanten Leopold v. Gerlach an, die sich als konservative Gegenbewegung gegen die demokratischen Strömungen verstand und auf den schwankenden König zunehmend Einfluß gewann. 2)
1852, im Jahr, als das vierte Kind geboren wurde, wurde Manteuffel zum Oberleutnant befördert.
Für den Vater von vier kleinen Kindern ging es auf der militärischen Karriereleiter weiter aufwärts: 1853 Ernennung zum Kommandeur des 5. Ulanen-Regiments; 1854: Oberst; 1857: Abteilungschef für persönliche Angelegenheiten im Kriegsministerium; 1858 Generalmajor; 1861 Ernennung zum Generaladjutanten des Königs; 1861: Generalleutnant und ständiger Berater des Monarchen.
„Manteuffel beteiligte sich als Generalleutnant am zweiten Deutsch-Dänischen Krieg 1864 und nahm an den Gefechten bei Missunde und an der Schlei-Überquerung bei Arnis teil.
König Wilhelm I. übertrug ihm den Oberbefehl über die preußischen Truppen in den Elbherzogtümern und ernannte ihn am 22. August 1865 zum Gouverneur des Herzogtums Schleswig. (…).
Im Deutschen Krieg 1866 fiel ihm die Aufgabe zu, das benachbarte Holstein, das unter österreichischer Militärverwaltung stand, zu besetzen, ehe die Österreicher aus Hannover Hilfe bekommen konnten. Am 7. Juni überschritt er die Eider, besetzte am 10. Itzehoe und stand am 12. in Altona an der Elbe. (…)
1867 verliehen ihm die städtischen Gremien das Schleswiger Ehrenbürgerrechts.
Nach der Besetzung des bis dahin unter österreichischer Militärverwaltung stehenden Herzogtums Holstein, erweiterte sich 1866 sein Zuständigkeitsbereich um diese Region. Mit der vollständigen Eingliederung Schleswig-Holsteins in den preußischen Staat entfiel sein Amt. (…).“ 3)
In der Neuen Deutschen Biographie heißt es über den weiteren militärischen Werdegang von von Manteuffel: „Nach einem kurzen, zur Wiederherstellung seiner Gesundheit verwendeten Aufenthalt in Merseburg, (…), wurde M. 1868 als Kommandierender General des I. Armeekorps nach Königsberg berufen. Im deutschfranz. Krieg 1870/71 nahm er an der Einschließung der von Marschall Bazaine verteidigten Festung Metz teil und zeichnete sich besonders in der Schlacht von Colombey-Nouilly aus. Nach dem Fall von Metz rückte er in die Normandie ein und drängte Anfang 1871 die letzte intakte franz. Armee unter General Bourbaki in die Schweiz ab, wo sie entwaffnet wurde. Nach dem Friedensschluß erhielt M. das Kommando über die bis zur Bezahlung der Kriegsentschädigung in Frankreich belassene Okkupationsarmee. Nach Erfüllung dieses Auftrags wurde er im Sept. 1873 zum Generalfeldmarschall ernannt. Die nun folgende Mußezeit verbrachte er zumeist auf dem von ihm angekauften Rittergut Topper (in der Nähe von Frankfurt/Oder).
1879 wurde M. als Statthalter des Reichslandes Elsaß-Lothringen nach Straßburg berufen. Nach dem Reichsgesetz vom 4.7.1879 unterstand er in dieser Eigenschaft direkt dem Kaiser und hatte landesherrliche Befugnisse in weitem Umfang. (…). Auf zahlreichen Reisen, die ihn in alle Teile des Reichslandes führten, suchte er die Bevölkerung für seine Politik des Ausgleichs zu gewinnen. Wenn es auch seinem gemäßigten Kurs, der u. a. in der Sprachenfrage sichtbar wurde, nicht überall gelang, das zum Teil mit Frankreich sympathisierende Reichsland mit der neuen Herrschaft auszusöhnen, so legte er doch die Grundlage für die allmähliche verwaltungsmäßige Integration Elsaß-Lothringens in das Deutsche Reich, die im Gesetz vom 31.5.1911 ihren Abschluß fand.“ 4)