Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Otto-Schumann-Weg

Bergedorf/Lohbrügge (1964): Otto Schumann (5.11.1888 Magdeburg-Buckau – 3.5.1945 auf der Cap Arcona), Bürgerschaftsabgeordneter (SPD), Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus.


Stolperstein: Rathausmarkt 1 (vor dem Hamburger Rathaus).

Otto Schumann wurde am 5. November 1988 in Magdeburg-Buckau geboren. In seiner Heimatstadt besuchte er zunächst die Volksschule und lernte anschließend den Beruf des Formers.

Bereits vor dem Ersten Weltkrieg kam Otto Schumann nach Hamburg. Der aktive Gewerkschafter trat bereits 1907, im Alter von 19 Jahren, in die SPD ein. 1908 fand er eine Anstellung bei Blohm & Voss.

Nach dem Ersten Weltkrieg, den Schumann als Soldat an der Westfront verbrachte, bekleidete er in Hamburg Funktionärsposten in der „Gewerkschaft der Former und Gießereiarbeiter" und nach 1925 auch im sozialdemokratischen „Reichsbanner", wo er als Revisor tätig war. Daneben leitete er den SPD-Distrikt „Neustadt".

Das Formerhandwerk übte Schumann bis 1926 aus. Danach wechselte er als Angestellter zum Arbeitsamt, wo er als Arbeitsvermittler tätig war, zuletzt beim Landesarbeitsamt „Nordmark".

Otto Schumann zog über die „Katastrophenwahlen" des Jahres 1931 in die Bürgerschaft ein. Das Anwachsen der Kommunistischen Fraktion von 27 auf 35 Abgeordnete und das der NSDAP von 3 auf 43 Abgeordnete machte die Bürgerschaft angesichts der fortan bestehenden Sperrminorität der radikalen Parteien handlungsunfähig und zwang den Koalitionssenat aus SPD, Staatspartei und DVP zum Rückgriff auf das Notverordnungsrecht. Wirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit hatten damit auch in Hamburg dazu geführt, dass der Parlamentarismus von den radikalen Parteien aus den Angeln gehoben werden konnte. Es war unter diesen Bedingungen für Schumann kaum möglich, als neuer Abgeordneter Akzente zu setzen und politisch gestaltend tätig zu werden. Die Möglichkeit zur sachbezogenen Arbeit war angesichts der zahlreichen, allein auf propagandistische Wirkung zielenden Anträge der Nationalsozialisten und Kommunisten ohnehin nicht mehr gegeben. Auch die Neuwahlen vom April 1932, bei denen Schumann erneut ein Mandat erhielt, brachten keine Änderung des eingetretenen Verfassungsnotstandes.

Als Redner für seine Partei ist Otto Schumann kaum hervorgetreten. Er widmete sich der Ausschussarbeit und war hier u. a. verkehrspolitischen Fragen zugewandt. Sein Mandat verlor der sozialdemokratische Abgeordnete im Zuge der „Gleichschaltung" des Hamburger Parlaments Ende März 1933.

Schumann gehörte von Anbeginn an zu den Kritikern des strengen Legalitätskurses der SPD-Parteiführung. Er hielt es für nicht ausreichend, unter den Bedingungen der Diktatur vom „Boden der Gesetzlichkeit" aus Oppositionsarbeit zu betreiben. Mit der Beschlagnahme des Parteivermögens am 10. Mai 1933, dem Tag des Zusammentritts der „gleichgeschalteten" Hamburgischen Bürgerschaft, sah Schumann endgültig den Zeitpunkt gekommen, die illegale Parteiarbeit zu organisieren. Da er ein Parteiverbot für nicht mehr vermeidbar hielt, trat er zusammen mit Fraktionsmitgliedern und Distriktleitern für die Aufgabe der bisherigen Stillhaltetaktik ein. Die von Hans Podeyn noch am Tage der Bürgerschaftseröffnung verkündete „Bereitwilligkeit zur praktischen Mitarbeit" lehnte er ab.

Nach seinem Ausscheiden aus der Bürgerschaft wurde Schumann 1933 von der „Säuberung" des öffentlichen Dienstes durch die Nationalsozialisten getroffen: Unmittelbar nach dem Verbot der SPD wurde der Sozialdemokrat unter Anwendung des sog. Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem Staatsdienst entlassen. Kurze Zeit später machte er sich als Wäschereibesitzer selbstständig.

Schumann hielt Kontakt zu ehemaligen Parteifreunden und war an den insbesondere von Funktionären der mittleren Organisationsebene getragenen Versuchen zum Aufbau einer illegalen Parteiorganisation beteiligt. Unter Führung von Schumanns Parteifreund und Fraktionskollegen Walter Schmedemann [siehe: Walter-Schmedemann-Straße] konnten die einzelnen SPD-Distrikte erfasst und personell koordiniert werden. Schumann selbst leitete zeitweise den Distrikt „Hamburg-Neustadt".

Im Einklang mit den Vorgaben der Führung der Sozialdemokratischen Partei im Exil („Sopade") wurde versucht, politische Informations- und Aufklärungsarbeit zu leisten. So wurden aus dem Ausland eingeschmuggelte Zeitungen und mit unverfänglichen Titeln getarnte Broschüren politischen Inhalts verteilt. Einen weiteren Schwerpunkt ihrer illegalen Arbeit sah die „Schmedemann-Gruppe" in der sog. Gefangenenfürsorge. Beitragserhebung und nach Deutschland geschmuggelte Geldspenden aus dem Ausland ermöglichten, bedürftige Angehörige politischer Gefangener finanziell zu unterstützen. Otto Schumanns Aufgabe war es dabei, die Sammlung und Verteilung der Gelder zu koordinieren. Es war Schumann, der für die illegalen Treffen, an denen er selbst regelmäßig teilnahm, bei einer Bekannten ein Zimmer besorgte. Im Oktober 1934 zerschlug die Gestapo die „Schmedemann-Gruppe" und auch Otto Schumann wurde verhaftet. Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte ihn im November 1934 zu einer Gefängnisstrafe von 21 Monaten.

Über Schumanns politische Tätigkeit nach seiner Haftentlassung ist wenig bekannt. Manches spricht dafür, dass er sich auch weiterhin an der illegalen politischen Arbeit beteiligte. Unmittelbar nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurde Otto Schumann im Zuge der sog. „Aktion Gewitter" verhaftet und in das KZ Neuengamme gebracht.

Als Ende April 1945 im Zeichen der bevorstehenden Kapitulation die „Evakuierung" Neuengammes begann, gehörte Otto Schumann zu den etwa 10 000 Gefangenen, die auf den Todesmarsch zu den in der Lübecker Bucht auf Reede liegenden Schiffen CAP ARCONA und THIELBEK geschickt wurden. Bei einem Angriff britischer Jagdbomber auf zahlreiche Schiffe in der Lübecker Bucht am 3. Mai 1945, der eine Flucht von nationalsozialistischen Kriegsverbrechern ins Ausland verhindern sollte, wurden auch die CAP ARCONA und die THIELBEK angegriffen. 7 000 Häftlinge kamen dabei ums Leben, unter ihnen Otto Schumann.

Text mit freundlicher Genehmigung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.) entnommen aus: Jörn Lindner/Frank Müller: „Mitglieder der Bürgerschaft – Opfer totalitärer Verfolgung", 3., überarbeitete und ergänzte Auflage, Hamburg 2012.