Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Alardusstraße

Eimsbüttel (1900): Christian Heinrich Alardus (8.3.1789 Hamburg - 3.6.1866 Hamburg), Senator


Siehe auch: Kunhardtstraße

Christian Heinrich Alardus war der Sohn von Dorothea, geborene Stresow (12.5.1746 Hamburg - 29.4. 1817 Hamburg) und des Hamburger Kaufmanns und späteren Senator Christian Heinrich Alardus (24.9. 1729 Steinbeck -24.3. 1791 Hamburg).

Auch Christian Heinrich Alardus wurde Kaufmann und Senator. 1815 heiratete er seine Cousine Marie Louise Stresow (29. September 1796 Hamburg - 12. März 1850 Hamburg). Deren Schwester – und damit Alardus‘ Schwägerin – war Johanne Cäcilie Stresow. Sie heiratete August Georg Kunhardt und wurde Mutter von Ferdinand Kunhardt, nach dem die Kunhardtstraße benannt ist.

Christian Heinrich Alardus arbeitete als Kaufmann in der Firma Alardus & Amsinck, die später in Alardus & Sohn umbenannt wurde. 1)

Mit seiner Familie wohnte er zeitweilig in einem Haus, welches sich auf einem Grundstück stand, auf dem die Alardusstraße angelegt wurde. 3)

Sein Vater Christian Hinrich Alardus besaß mit Hartung eine Kattundruckerei am Holländischen Brook. Dort arbeiteten Frauen als Schilderinnen. Sie waren mit dem Ausmalen der Stoffmuster auf dem Kattun beschäftigt. Besonders das Indigo konnte nicht mit Druckplatten aufgetragen werden. So malten die Frauen mit Pinseln die Farbe in die vorgezeichneten Muster ein. Allein im Jahre 1790 waren von ca. 6000 in den Hamburger Kattundruckereien beschäftigten Menschen 1000 Schildermädchen. Durch Chemikalien und Säuren war die Arbeit sehr gesundheitsgefährdend.

Da die Arbeiterinnen wegen der großen Hitze in den Betrieben, leicht bekleidet arbeiteten, wurden sie in der Gesellschaft als so genannte leichtfertige Mädchen abgestempelt. Die Arbeit des Schilderns galt als Hilfs- bzw. Zuarbeit und wurde deshalb nur gering bezahlt. 2) Häufig konnten die Frauen von ihrem Lohn nicht einmal das Existenzminimum bestreiten.

Ein Großteil der Schildermädchen, die älter als zehn Jahre sein mussten (meistens waren sie zwischen elf und vierzehn Jahre alt), war bei der Schuldeputation der Allgemeinen Armenanstalt gemeldet und wurde von dieser zu den Kattundruckereibesitzer geschickt, wenn diese bei der Schuldeputation um Schildermädchen nachfragten.