Bantschowstraße
Wellingsbüttel (1951): Heinrich Bantschow, auch Bantzkow (vor 1480 -1543) Domherr, Domscholastiker, Probst, päpstlicher Absolut, bekam von Erzbischof Herzog Christoph von Braunschweig 1522 das Stiftsdorf Wellingsbüttel auf Lebenszeit
Die Straße hieß vorher Mühlenstraße.
Bantschow stammte aus Mecklenburg, wo es das Dorf Bantschow bei Schwerin gab.
1522 erhielt der Domherr Hinrich Bantschow von Erzbischof Herzog Christoph von Braunschweig das Gut Wellingsbüttel. Georg-Wilhelm Röpke schreibt über die Anfänge des Gutsdorfes Wellingsbüttel: „1382 verkauften Emeke und Marquard Strus [siehe: Strutzhang], die auch Grundherren in Hinschenfelde waren, Wellingsbüttel mit allen Rechten an die Hamburger Brüder Ove. Mit dem Erwerb der höheren Gerichtsbarkeit über Leib und Leben waren die Oves Gutsherren geworden. Sie wurden vom Erzbischof von Hamburg-Bremen abgelöst, dem Wellingsbüttel als Tafelgut diente. Wann dies war, ist unbekannt. Über 220 Jahre verblieb Wellingsbüttel unter erzbischöflicher Herrschaft, wurde aber mehrfach als Pfand verliehen. Den ersten Verleihungen ab 1412 an Hamburger Bürger folgten solche an Hamburger Domherren. Dabei verschlechterte sich die rechtliche Lage der Wellingsbüttler Bauern, weil die Pfandherren das Recht zu ihrer Ab- und Einsetzung bekamen. Leibeigene wurden die Bauern Wellingsbüttels aber nicht. Ein weiterer Gutsherr, der Domherr Hinrich Bantschow war ein erbitterter Gegner der Reformation.“ 1)
Heinrich Bantschow war seit 1499 Hamburger Scholasticus am Mariendom, außerdem von 1521 bis nach 1538 Propst im Schweriner Domkapitel. „1516 ernannte ihn Leo X. zum päpstlichen Akoluth und Pronotar. 1522 stieg Banzkow zum Administrator oder ‚bevelhebber‘ des mecklenburgischen Herzogs Magnus III. auf, der noch minderjährig war, jedoch bereits seit 1516 als postulierter Bischof von Schwerin fungierte. Bis zur Konfirmation des Herzogs 1532 leitete Banzkow die Verwaltung Mecklenbnurg-Schwerins,“2) schreibt Ariane Knuth in ihrem Porträt über Heinrich Bantschow.
Bantschow, der seit 1516 als päpstlicher Ablasskommissar fungierte, war ein heftiger Gegner Luthers und der Reformation, denn durch diese waren Bantschows zahlreichen Pfründe bedroht. Bantschow war u. a. durch den Ablasshandel, den er in ganz Norddeutschland förderte, reich geworden.
Er war Berater „des Herzogs Albrecht VII. zu Mecklenburg und ein Günstling des Erzbischofs Herzog Christoph von Braunschweig-Lüneburg“.3) Letzterer hatte ihm das Gut Wellingsbüttel überschrieben.
Eigentlich sollte Bantschow im Zölibat leben, aber daran hielt er sich nicht. Mit seiner Magd Wubbeke hatte er mehrere Kinder. Seinen Sohn, den späteren Kleriker Heinrich Banzkow jun., hatte er offen als Sohn anerkannt. Er nannte ihn „(…) seinen Freund oder Blutsfreund (…). In dem geistlichen Schoßbuche vom Jahre 1537 ward geradezu des ‚Scholasters Sohn aufgeführt, und er kommt öfter vor, als Henricus Banskowe junior, clericus Bremensis diocesis. Bantschow sorgte für ihn, so wie auch für seinen Famulus Johannes. Beide werden als Vicarien an Petrikirche mehrfach erwähnt.“ 4)
1522 war Bantschow in Hamburg in einem Rechtsstreit mit Rath und Bürgerschaft verwickelt. Dieser Streit soll, so Ariane Knuth, ein „Präzedenzfall bürgerlichen Widerstands gegen Kirchenrecht“ 5) dargestellt haben.
Heinrich Bantschow hatte sich: „der Errichtung einer dritten Schule in unserer Stadt widersetzt, welche von den Kirchgeschworenen zu St. Petri und den gemeinen Bürgern als unentbehrlich verlangt wurde, und zu welcher diese daher die unmittelbare Genehmigung des Papstes oder des Erzbischofes von Magdeburg als Primaten von Deutschland einholen wollten“, 6) heißt es bei J. M. Lappenberg. Und Ariane Knuth erklärt: „Einen solchen Vorschlag hatten die Kirchspielgeschworenen 1522 wegen der überaus mangelhaften Unterrichtsqualität bei gleichzeitiger ständiger Erhöhung des Schulgeldes vorgetragen.“ 7)
Vorausgegangen war, dass die Kirchgeschworenen zu St. Petri den von Bantschow in dessen Funktion als Scholasticus angestellten Rektor entlassen und neue Lehrer eingestellt hatten, wogegen Bantschow protestiert hatte.
1524 kam es schließlich zu einem Vergleich und Bantschow verzichtete auf die Einnahme des Schulgeldes und gab die Hoheit über die Schule im Hamburger Kirchspiel St. Nikolai auf. Doch nach Abschluss des Vergleiches bäumte er sich nochmals auf und wollte alles rückgängig machen, womit er keinen Erfolg hatte.8)