Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Schönbornreihe

Horn (1939): Graf von Schönborn (19.9.1676 Mainz – 19.8.1743 Bruchsal), kaiserlicher Kommissar, rückte 1708 mit Reichstruppen in Hamburg ein, um die durch Verfassungskämpfe entstandenen Unruhen zu bekämpfen.


Die Verkehrsfläche wurde in der Zeit des Nationalsozialismus benannt.

Es handelt sich um Damian Hugo Philipp Graf von Schönborn-Buchheim. Über ihn steht in Wikipedia: „Er wurde als dritter Sohn von 18 Kindern des kurmainzischen Staatsministers Melchior Friedrich von Schönborn-Buchheim“ geboren.1) Von der Mutter, die ihn und weitere Kinder gebar, steht in diesem Eintrag nichts. Über sie erfährt man erst etwas, wenn man sich den Eintrag zum Vater ansieht. Dieser war verheiratet mit Maria Anna Sophia Johanna Freiin von Boineburg und Lengsfeld (16. 10. 1652 -11. 4. 1726), Mutter von 18 Kindern.

Marina von Halem schreibt in ihrem Aufsatz „Über Damian Hugo Grafen von Schönborn“, dass dieser Kardinal (ab 1715), Fürstenbischof von Speyer (ab 1719) und Konstanz (ab 1740), kaiserlicher Diplomat, kaiserlicher Gesandter des Kaisers Joseph I. und Landkontur des Deutschen Ritterordens gewesen war. Graf Schönborn verwaltete das Land Hadeln und als kaiserlicher Kommissar schuf er eine neue Verfassung für Hamburg, die 150 Jahre lang bestehen blieb.2) Dadurch sollen die nach dem Tod 1690 von Bürgermeister Meurer [siehe: Meurerweg] ausgebrochenen Unruhen in Hamburg beendet worden sein. Zuvor war Schönborn mit Truppen des Niedersächsischen Kreises in Hamburg einmarschiert und hatte die „Aufrührer“ verhaftet und „die staatliche Autorität wieder her[gestellt]“. 3)

Monsignore Peter Schmidt-Eppendorf schreibt in seinem Beitrag „die katholische Kirche in Hamburg von der Reformation bis zur Gegenwart“ über die damaligen Hamburger Unruhen:

„Um das Jahr 1700 herrschten in Hamburg chaotische Zustände. Die evangelischen Hauptpastoren waren untereinander zerstritten. Der berühmte Friedrich Meyer von St. Jacobi wetterte gegen den Separatisten Horbius. Pastor Krumbholtz setzte durch seine ‚unchristlichen politischen Predigten die Köpfe des Volkes in Verwirrung, er hielt auch nächtliche Versammlungen ab, in welchen die Gewaltakte und Tollheiten, die gegen den Rat verübt werden sollten verabredet wurden.‘ Es kam immer wieder zu Tätlichkeiten, Bürger drangen ins Rathaus ein, mischten sich in die Ratssitzungen und Verhandlungen ein und maßten sich an, etliche Ratsherren einfach abzusetzen. Es drohte in Hamburg eine Revolution. Nun bat der Rat der Stadt selbst den Kaiser um Hilfe. Dieser beauftrage den ‚Niedersächsischen Kreis‘ mit der Bildung einer Kommission, welche die Hamburger Verhältnisse untersuchen und die Zustände bessern sollte. Zum ersten Kommissar bestellte Kaiser Joseph I. den Geistlichen Hugo Damian Graf von Schönborn, der auch für die Hamburger Katholiken eine bedeutende Rolle spielen sollte. Um die Ernsthaftigkeit seiner Absicht zu unterstreichen ließ er eine bewaffnete Streitmacht von rund dreitausend Soldaten in die Stadt einrücken. Vier Jahre lang wirkte Graf Schönborn in Hamburg. Er führte viele notwendige Reformen in der Hamburgischen Verfassung durch, wobei er sich allerdings klugerweise jeden Einflusses auf die Neugestaltung der kirchlichen Verhältnisse enthielt. Die Katholiken in Hamburg hatten in ihm einen tatkräftigen Freund und Beschützer. So erreichte er zum Beispiel für die Patres in Hamburg den Zugang zu den katholischen Gefangenen im ‚Zuchthaus‘, um ihnen die Sakramente zu spenden, was bisher den katholischen Priestern stets verwehrt worden war. Für die Altonaer Katholiken erreichte er beim dänischen König die Rücknahme einer Gebäudesteuer von zweihundert Talern hinsichtlich der kleinen Kirche.

Umso größer war die Freude der Katholiken, als Graf von Schönborn durch Papst Clemens XI. zum Kardinal erhoben wurde. Auch der Senat machte dem verdienten Diplomaten, der mit seiner zielstrebigen Arbeit die Grundlage für die spätere Hamburger Verfassung gelegt hatte, seine Aufwartung. Wenig später verließ er die Stadt.” 4)