Waldvogtstraße
Volksdorf (1952): Der Waldvogt war ein hamburgischer Beamter der Walddörfer und vertrat den Waldherren.
Siehe auch: Waldreiterring
Siehe auch: Waldherrenallee
Vogt ist ein historischer Begriff und bedeutet: „Rechtsbeistand, Sachwalter, Anwalt‘, wörtlich ‚Hinzu-/Herbeigerufene‘, ab. Er bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, oft adeligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit.“ 1)
Der Waldvogt war dem Waldherren unterstellt. Siehe mehr: unter Waldherrenallee.