Hegereiterweg
Niendorf (vor 1934): nach der berittenen Forstaufsicht.
Der Begriff „Hege“ wird in Wikipedia wie folgt erklärt:“ Hege werden im Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von Wild betreffen. Die Hege ist demnach ein Grundelement des Selbstverständnisses der Jäger, der sogenannten ‚Waidgerechtigkeit‘. Nach § 1 Abs.2 BJagdG verpflichtet das Hegegebot die Jäger, der Artenvielfalt des Wildes nicht zu schaden. Diese Pflicht zur Hege erstreckt sich nicht nur auf solche Wildarten, die durch die Jagd- und Schonzeiten erfasst werden, sondern auch auf Tierarten, die zwar dem Jagdrecht unterliegen (…) aber nicht bejagt werden. Die Jäger als Jagdpächter sind regional in Hegegemeinschaften zusammengeschlossen.“ 1)
Als Hegereiter werden bezeichnet: „unterer Beamter, dem wesentlich Schutz und Pflege der Jagd obliegen, und der früher auch als Forstschutzbeamter tätig war.“ 2)