Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Brandstwiete

Altstadt (1869): Nach Hein(o) Brand (14. Jhd. – nach 1440), Grundstückseigentümer


Siehe auch: Kersten-Miles-Brücke

In der Brandstwiete befindet sich ein blaues Hinweisschild, auf dem erklärt wird, nach wem diese Straße benannt wurde: „Der südlich der Ost-West-Straße gelegene Teil der hier einmündenden Querstraße Brandtstwiete hat sich aus einem Privatweg des 13. Jhds. entwickelt. In einer Urkunde von 1327 heißt er Twiete des Herrn Brand. 1868 musste die Straße verbreitert werden, um den wachsenden Verkehr zwischen der Innenstadt und den neuen Kaianlagen am Sandtor- und Grasbrookhafen aufnehmen zu können. An der Stelle der abgerissenen Bürgerhäuser wurden ab 1878 Geschäfts- und Kontorgebäude mit historischen Fassden errichtet. Sie sind an der westlichen Straßennseite noch erhalten.“

Der Grundstückseigentümer Hein Brand hat einen umfangreichen Wikipedia Eintrag erhalten. Darin steht zu ihm u. a.: „war ein Hamburger Bürger, der 1410 wegen der Beschimpfung seines säumigen Schuldners, des Herzog Johann von Sachsen-Lauenburg, zunächst verhaftet, aber wegen Verfahrensfehlern wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Die Umstände seiner Verhaftung waren einer der Auslöser zur Verabschiedung der ersten Verfassung der Stadt Hamburg.

Seine genaueren Lebensdaten sind nicht überliefert, lediglich einige Begebenheiten seines Lebens sind aus Hamburger Akten überliefert. Sichere Erwähnungen finden sich in Dokumenten von 1412 bis 1439. Hein Brand war ein wohlhabender Hamburger Bürger, der mit zahlreichen Adligen geschäftliche Beziehungen unterhielt. Darunter waren der Herzog von Sachsen-Lauenburg, der Herzog von Schleswig, 1426 König Heinrich VI. von England sowie Herzog Adolf von Schleswig (möglicherweise Adolf VIII. (Holstein)), dem er 1439 einen Teil seiner Schulden erließ. 1429 ist er als Sechzigerratsmitglied für das Kirchspiel St. Nikolai nachgewiesen, wo er in mehreren Fällen zwischen Bürgern und dem Stadtrat vermittelte. (…). Bei einem am 24. Juni 1440 verfassten Testament eines Hinrik Brandes handelt es sich nach Tratziger wahrscheinlich um eben diesen Hein Brand. Darin stiftet er 20 Mark Rente dem Hause seines Sohnes Kersten zu milden Zwecken.

Bekannt wurde Hein Brand vor allem durch eine Konfrontation mit Herzog Johann von Sachsen-Lauenburg, dem er eine größere Geldsumme geliehen hatte, die der Herzog trotz mehrerer Mahnungen nicht zurückzahlte. (…) Brand nutzte einen Aufenthalt Herzog Johanns in Hamburg, um ihn öffentlich zur Rede zu stellen und die Rückzahlung der Schulden einzufordern. Herzog Johann wies die Forderung mit Hinweis auf das ihm vom Rat der Stadt gewährte Freie Geleit zurück, worauf Brand den Herzog beschimpfte und beleidigte. Zurück in seiner Residenz sandte Herzog Johann ein Beschwerdeschreiben an den Hamburger Stadtrat, der Brand daraufhin am 30. Mai 1410 verhaften ließ. Brand wurde von acht Ratsmitgliedern zum Winsterturm geführt und dort eingesperrt. Die Verhaftung brachte bei den ohnehin bereits gereizten Bürgern Hamburgs das Fass zum Überlaufen, die sich in vielen Belangen vom Stadtrat gegängelt fühlten, da der Stadtrat mit der Festsetzung Brands gegen ein seit 1404 gewährtes Recht verstieß, wonach kein Hamburger Bürger ohne ordentliche Anhörung inhaftiert werde durfte. Die Bürger forderten nachdrücklich die Freilassung Brands. Bürgermeister Kersten Miles befürchtete einen Bürgerkrieg, wie er sich nur kurz zuvor bereits in Lübeck, Rostock oder Wismar zugetragen hatte. Er sah den Fall außerhalb seiner Entscheidungshoheit, weswegen er den Stadtrat zusammen rief, um hierüber zu entscheiden. Die empörten Bürger verwiesen auf das geltende Recht, wonach Brand bis zum Abschluss eines ordentlichen Gerichtsverfahrens wieder auf freien Fuß gesetzt werden müsse. Sie erreichten, dass die acht Stadträte, die Brand in den Kerker geführt hatten, diesen wieder persönlich vor die Bürgerversammlung bringen mussten. Am Folgetag, dem 31. Mai, versammelten sich die Bürger im Refektorium des Maria-Magdalenen-Klosters und wählten einen Rat von 60 Männern, je 15 aus den vier Hamburger Kirchspielen St. Petri, St. Nikolai, und St. Katharinen, um über die Inhaftierung Brands und die Beschwerde Herzog Johanns zu richten. Vor dem Sechzigerrat wurde das Beschwerdeschreiben Herzog Johans verlesen und der Fall unter Hinzuziehung von Zeugen neu verhandelt. Der Rat bestätigte die Unrechtmäßigkeit der Verhaftung und verfügte, dass die Beschwerde des Herzog Johanns ‚zur Ruhe gestellt‘ (also eingestellt) werden solle. Der Stadtrat behielt sich vor, erneut über den Fall Brand zu richten, was jedoch von dem Sechzigerrat abschließend abgelehnt wurde. (…)

Im Zuge des Prozesses über Brand nutzte der Sechzigerrat die Gelegenheit, weitere Forderungen der aufgebrachten Bürgerschaft gegenüber dem Stadtrat zu beraten. Nach viertägigen Verhandlungen wurde der Rezeß von 1410 zwischen dem Sechzigerrat und dem Stadtrat vereinbart, der als die erste Hamburger Verfassung gilt. (…).“ 1)