Luise-Otto-Peters-Weg
Bergedorf, seit 1985, benannt nach Luise-Otto-Peters, Pseudonym: Otto Stern (26.3.1819 Meißen – 13.3.1895 Leipzig), Schriftstellerin, Publizistin, Frauenrechtlerin der bürgerlichen Frauenbewegung
Siehe auch: Auguste-Schmidt-Weg.
Siehe auch: Robert-Blum-Straße, Niendorf (1948): Robert Blum (1807-1848), Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, Führer der demokratischen Linken, Teilnehmer am Oktoberaufstand standrechtlich erschossen.
Luise Otto hatte vier ältere Schwestern und war die Tochter von Charlotte Otto und ihrem Ehemann, dem Gerichtsdirektor Fürchtegott Wilhelm Otto. Luise Otto begeisterte sich für die Bewegung „Junges Deutschland“. Die Schule durfte sie nur bis zu ihrem 14. Lebensjahr, also bis zur Konfirmation, besuchen. „Diese Zurücksetzung ihres Geschlechts empfand sie früh als Unrecht. Hier lagen die Wurzeln ihres unermüdlichen frauenemanzipatorischen Wirkens, denn von Anfang an verband O. Forderungen nach rechtlicher Gleichstellung von Frau und Mann mit dem notwendigen Zugang der Mädchen und Frauen zu Bildung.“ 1)
Im Alter von sechzehn Jahren wurde Luise Otto Vollwaise. Sie suchte sich selbst ihren Vormund und begann, sich der Schriftstellerei zuzuwenden. Ihren Lebensunterhalt bestritt sie hauptsächlich aus ihrer Erbschaft und später auch aus ihrer schriftstellerischen und publizistischen Tätigkeit.
Luise Otto reiste durch viele deutsche Länder, sah im Erzgebirge und in Schlesien das Elend und die Not der Arbeiterschicht. „1840 kam sie bei einem Besuch in Oederan erstmals mit dem Elend des Industrieproletariats in Berührung, was ihre soziale Einstellung lebenslang prägte. Ein weiterer tiefer Lebenseinschnitt war 1841 der Tod ihres ersten Verlobten Gustav Müller. O. konzentrierte sich nun verstärkt auf ihre Studien und schriftstellerischen Fähigkeiten.“ 1) 1846 veröffentlichte sie den sozialkritischen Roman „Schloß und Fabrik“, dessen zweiter und dritter Teil beschlagnahmt wurden. Sie setzte die Veröffentlichung beim sächsischen Kultusminister durch, indem sie Überarbeitungen vornahm.

Luise Otto setzte sich nicht nur für die Rechte der Arbeiterschaft ein, sondern auch für die der Frauen. 1847 publizierte sie politische Lyrik, so z. B. die „Lieder eines deutschen Mädchens“. Im selben Jahr „erschien in [Robert] Blums ‚Vorwärts. Volkstaschenbuch für das Jahr 1847‘ O.s grundlegender Artikel ‚Über die Theilnahme der Frauen am Staatsleben‘. Darin entwickelte sie programmatische Ideen für eine Frauenbewegung, v. a. die Forderung nach Bildungsmöglichkeiten für Frauen. Daneben warb sie in ihren Artikeln vehement für die Verbesserung der Lage der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für ein geeintes Deutschland“. 1)
In Zeitungen veröffentlichte Luise Otto zunächst unter dem Pseudonym „Otto Stern“.
Während der Märzrevolution 1849 gab Luise Otto in Meißen die politische „Frauen-Zeitung“ heraus, die von Frauen des Mittelstandes gelesen wurde. Das Motto der Zeitung lautete „Dem Reich der Freiheit werb ich Bürgerinnen.“ Luise Otto forderte Demokratie und einen Bürgerinnenstatus mit allen Rechten und Pflichten. Gleichzeitig empörte sie sich in ihrer „Frauen-Zeitung“ über die in Berlin lebende Luise Aston, die das Recht der Frauen auf eine freizügige Sexualität forderte. In Luise Ottos Augen waren dies unmoralische Forderungen, durch die das Verlangen nach Gleichstellung der Frau in Verruf geraten würde. Ende 1850 wurde die „Frauen-Zeitung“ verboten. Um dieses Verbot durchführen zu können, war zuvor extra das sächsische Pressegesetz (Lex Otto) geändert worden. Nun war in Sachsen Frauen die Herausgabe von Zeitungen untersagt. Luise Otto wurde polizeilich observiert und verhört. Zusätzlich wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt und auch die von ihr mitgegründeten Dienstboten- und Arbeiterinnenvereine auf Grund des preußischen Vereinsgesetzes von 1851 verboten.
Luise Otto ging zwar mit ihrer Redaktion nach Gera, um dort die Zeitung weiterhin herausgegeben zu können. Aber auch dort ereilte sie bald das endgültige Verbot durch ein 1852 erlassenes, ähnlich reußisches Gesetz.
Luise Otto war mit dem Schriftsteller und Journalisten August Peters liiert. Ihn hatte sie 1849 in Oederan kennengelernt. Als Teilnehmer an der bürgerlichen Revolution 1848/49 musste er sieben Jahre lang eine Kerkerhaft verbüßen. Das Paar verlobte sich im Gefängnis. 1858 fand die Hochzeit statt und das Ehepaar Otto-Peters zog nach Leipzig. Dort gab es bis zum Tod August Peters im Jahre 1864 die „Mitteldeutsche Volks-Zeitung“ heraus, deren Feuilleton Luise Otto-Peters leitete.
Luise Otto-Peters gehörte neben Auguste Schmidt (siehe: Auguste-Schmidt-Weg) und Henriette Goldschmidt zu den Gründerinnen des Leipziger Frauenbildungsvereins. „O. wurde Vorsitzende und verantwortlich für die Organisation der ersten gesamtdeutschen Frauenversammlung in Leipzig (15.-18.10.1865), die mit der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) endete. Dieses Ereignis markierte den Beginn der organisierten deutschen Frauenbewegung.“ 1) Luise Otto-Peters war 30 Jahre lang dessen Vorsitzende. Ziel dieses Vereins war u. a. die ökonomische Unabhängigkeit der unverheirateten Frau, das Recht der Frau auf Bildung und Erwerbsarbeit sowie der Zugang zum Universitätsstudium.
Bis zu ihrem Tod war Luise Otto-Peters Mitherausgeberin der Zeitschrift „Neue Bahnen“, dem Vereinsorgan des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins. 1866 erschien ihre Schrift „Das Recht der Frauen auf Erwerb“.