Blomeweg
Rahlstedt (1950): Heinrich Blome (1545-1600), von 1596-1600 Amtmann in Trittau
Siehe auch: Brockdorffstraße
Siehe auch: Rantzaustraße
Vor 1950 hieß die Straße Flurstraße.
Laut Malte Bischoff, der eine wissenschaftliche Abhandlung über die Amtleute Herzog Friedrichs II. von Schleswig-Holstein-Gottorf verfasst hat, muss es sich um Hinrich – nicht Heinrich Blome – handeln.1)
Hinrich Blome zu Oppendorf (1545-1600), Sohn von Margarethe Blome, geborene von Meinstorff und des Herrn von Seedorf und Hornstorf, Dietrich Blome, erbte als zweitgeborener Sohn nur das kleine Gut Oppendorf bei Kiel. Darüber hinaus besaß er mehrere Häuser in Kiel und das „Blomesche Freihaus“.
Verheiratet war Hinrich Blome in erster Ehe mit Adelheid von Buchwald (1554-1577) aus der Linie Wensin-Muggesfelde. Nach dem Tod seiner Frau heiratete er 1585 Abel Rantzau aus der Linie Hohenfelde. Mit ihr bekam er vier Kinder.
In den 1590er-Jahren lebte Hinrich Blome mit seiner Familie in Schleswig. „Ab 1592 leitete Hinrich Blome die holsteinischen Ämter Reinbek, Trittau und Tremsbüttel sowie weiterhin das Amt Steinhorst, das ihm bereits seit 1575 anvertraut war. Damit unterstand Blome ein geschlossenes Gebiet aus vier Ämtern, die jedoch kleineren Umfang hatten. Deshalb ergab sich daraus keine dominierende Stellung unter den Amtleuten. Hinrich Blome war ein farbloser Landrat und Amtmann, der als Geldgeber Bedeutung gewann und im übrigen durch Härte gegen die Bauern seiner Ämter und durch seine Spielleidenschaft auffiel,“ schreibt Malte Bischoff 2)
Die Ämter: Verwaltungseinheiten, die Aufgaben der Amtmänner
Malte Bischoff schreibt über die Ämter: „Eine der dem Landadel zustehenden Positionen war die des Amtmannes. Er bildete die personelle Spitze in den (…) Ämtern mit ihren Lokalverwaltungen. Die Ämter stellten in Schleswig-Holstein die unterste landesherrliche Verwaltungsebene dar.“3)
Von dem höchsten Vertreter des Landesherrn auf lokaler Ebene, dem Amtmann, hing es zum Beispiel ab, „wie sehr der Absolutismus an der Fläche spürbar wurde. Hier konnte er als verlängerter Arm des Landesfürsten wirken. (…).“ 4)
Besonders wenn der Amtmann als landesherrlicher Gläubiger auftrat, konnte er eine starke politische Position erwirken. Im Herzogtum Schleswig-Holstein-Gottorf hatte „der Landadel seit dem Spätmittelalter im Zuge der Kreditvergabe an die Landesherren neben wirtschaftlichen, auch wichtige politische Privilegien erstritten.“ 5) Die Landesherren: „deckten ihren Kapitalbedarf bei den reichen Landadligen und mußten dafür Gegenleistungen bieten. Wer als Adliger einen bedeutenden Betrag lieh, der wurde Amtmann und erhielt das Amt als ‚brucklik pand‘ (nutzbares Pfand, Nutzungspfand) bis zur Tilgung der Schuld und zwar mit allen herrschaftlichen Rechten! Als Beispiel sei das Jagdrecht genannt, das dem adligen Inhaber nicht nur herrschaftliches Ansehen verlieh, sondern auch hohe Einkünfte versprach. Die Einnahmen seines Pfandamtes zog der Amtmann als Zinsen ein. Diese sollten zwar dem schon hohen Zinssatz von 10% entsprechen, doch konnte ein geschickt wirtschaftender Amtmann Einkünfte erzielen, die noch beträchtlich über dieser Quote lagen. Die Verwaltungsgeschäfte überließ der Amtmann zunehmend dem Amtsschreiber, während er selbst die Oberaufsicht führte; das entsprach seiner Stellung als Pfandherr.“6)
Über die Aufgaben eines Amtmannes heißt es bei Malte Bischoff: „Dem Lokalverwaltungsleiter des 15. Jahrhunderts, für den sich die Bezeichnung Amtmann durchsetzte, oblag in der Hauptsache die Eintreibung von Steuern und Abgaben, die Verwaltung der Regalien und die Aufsicht über die niedere Gerichtsbarkeit der Harden und Kirchspiele.“ 7)
Auf der Ebene der niederen Gerichtsbarkeit führte der Amtmann den Vorsitz bei Gericht „und gewährleistete die Vollstreckung der Urteile. Das Richteramt blieb dem Amtmann zwar verwehrt, aber dank seiner Autorität war ihm eine Einflußnahme auf die Verhandlungen möglich.“8)
Auch auf das lokale Kirchenwesen hatte der Amtmann Einfluss; er hatte Einblick in die kirchliche Rechnungsführung, visierte Kirchen und war an der Wahl der Pfarrer und Kirchenjuraten beteiligt. 9)
Malte Bischoff resümiert über die Stellung des Amtmannes: „Die Amtleute nutzten ihre Stellung im Amt nicht nur, um sich als lokale Herrschaft zu gerieren. Sie ließen Amt und Amtsverwaltung den eigenen materiellen Interessen dienstbar werden. Mit dem Amtsschreiber und den örtlichen Führungsschichten wurde dabei oft eng kooperiert, die niederen Amtsbediensteten und die Amtsbevölkerung versuchte man vielfach einzuschüchtern. (…)
Folglich führten die Amtleute ihr Amt nicht vorrangig im ökonomischen Interesse ihres Herzogs, sondern in dem Bemühen um die Vergrößerung des eigenen Vermögens. Dabei galt ihnen zum Beispiel die Korruption, (…) nicht als grundsätzlich verwerflich. (…) In Schleswig-Holstein werden zuerst die gelehrten Räte der Herzöge versucht haben, den Adligen und insbesondere den landesherrlichen Dienern unter ihnen ein entsprechendes Unrechtsbewußtsein gegenüber solchen Denk- und Handlungsweisen zu entwickeln. Dies dürfte verstärkt während der politischen Machtkämpfe zwischen Landesherren und Ständen in den Jahren 1588-1616 geschehen sein, bei denen die hemmungslosen Bereicherungen der Amtleute zu einem der Streitpunkte wurden. (…)
Den Gottorfer Herzögen wie auch den anderen Landesherren wurden durch das ausbeuterische Verhalten der Amtleute beträchtliche finanzielle Schäden verursacht. Zu den hohen Besoldungen und den Deputaten, also den ursprünglich in Naturalien bezahlten Zusatzeinkünften, traten die unterschlagenen Gelder, die Zerstörungen in den Ämtern – etwa durch Jagden – und letztlich auch die Schädigungen der Untertanen. (…).“10)