Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Landjägerstieg

Billstedt (1948): nach den Landjägern. In der Nähe befand sich auch die Landjägerei (Gendarmeriestation).


Siehe auch: Rütersbarg
Siehe auch: Rittmerskamp

Bereits 1938 im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes sollte die Lessingstraße in Landjägerstieg umbenannt werden. Zur entsprechenden Umbenennung kam es 1950.

„Landjäger war in Teilen des deutschsprachigen Raums vom späten 18. Jahrhundert bis weit in die 1930er Jahre die offizielle Bezeichnung für besondere Polizeikräfte, die speziell mit Ordnungsaufgaben in ländlichen Gebieten betraut waren.“ 1)

Über die Landjägerei in Preußen heißt es in Wikipedia: „In Preußen war man während der napoleonischen Besetzung auf die Erfolge der militärisch organisierten französischen Gendarmerie imperiale bei der Durchsetzung des obrigkeitlichen Willens aufmerksam geworden und so entstand nach napoleonischem Vorbild im Juli 1812 mit dem Hardenbergeschen ‚Gendarmerie-Edikt‘ die militärisch geprägte, preußische Landgendarmerie, die als Teil der Armee über ein Jahrhundert Bestand haben sollte.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde im November / Dezember 1918 die Königlich Preußische Landgendarmerie, deren Angehörige bis dahin Teil des Militärs und somit Soldaten waren, dem preußischen Innenministerium unterstellt. Demzufolge waren die Gendarmen nur noch militärisch organisierte Beamte und keine Soldaten mehr. (…). Im Zuge dieser Entmilitarisierung erfolgte im Juni 1920 auch die Umbenennung von Landgendarmerie in Landjägerei. (…). Während der Weimarer Republik lag die Polizeihoheit in den Händen der einzelnen Länder.“ 2) In der NS-Zeit wurde die Polizeihoheit auf das Reich übertragen. „Die Landjägerei war (..) abgeschafft und durch die Gendarmerie ersetzt (…). Als Teil der Ordnungsmacht war die Gendarmerie im nationalsozialistischen Deutschland Ordnungsmacht auf dem Land und in Orten unter 2.000 Einwohnern. Gegliedert war sie in oft nur mit wenigen Mannschaften besetzten Gendarmerie-Posten, wobei der Gendarmerie-Einzelposten (Gendarmerie des Einzeldienstes) den typischen Dorfpolizisten abgab.“ 2)

Durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937, wodurch es zur Vereinigung der Städteregion Hamburg, Harburg, Wilhelmsburg, Altona, Wandsbek und Bergedorf kam „wurde die gesamte bisher in diesen Städten/Kommunen stationierte staatliche und kommunale Polizei dem Polizeipräsidenten in Hamburg unterstellt und neu organisiert. Neue Spitzenbehörde der Polizei war jetzt das Kommando der Schutzpolizei Hamburg (…)

Damit war die Überleitung der (ehemals) preußischen Polizeibeamten, - behörden sowie –einrichtungen in die Polizei Hamburgs abgeschlossen,“ 3) schreibt Gerd Stolz.

Nach dem Grundgesetz ist die Polizei heute Ländersache.