Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Pastorenstieg

Volksdorf (2000): „Verbindungsweg vom ältesten Volksdorfer Pastorat am Waldredder (1934) zu dessen Nachfolger am Rockenhof (1939),“ 1) mit Bezug im Namen auf Pastor.


Siehe auch: Pastorenstraße
Siehe auch: Papenhörn
Siehe auch: Am Papenbrack
Siehe auch: Papenkamp
Siehe auch: Papenreye
Siehe auch: Papenstraße
Siehe auch: Marianne-Timm-Weg (zum Thema: Frauen als Pastorinnen)
Zur Stellung der Pastorenehefrau siehe unter Thunstraße.

Lange Jahrhunderte war der Beruf des Pastors ein reiner Männerberuf. Und auch als Frauen das Studium der Theologie erlaubt wurde, hatten sie nach ihrem Studium und einer Anstellung als Pastorin nicht die gleichen Rechte wie ein angestellter Pastor. So dürfen z. B. in Hamburg studierte Theologinnen erst seit 1968 auch von der Kanzel predigen.

1969 wurde Marianne Timm (Marianne-Timm-Weg) Hamburgs erste praktizierende Pastorin der evangelisch-lutherischen Kirche.

1972 wurde die langjährige Bürgerschaftsabgeordnete Eleonore Rudolph (CDU) von der Altonaer Propsteisynode als erste Frau in den 7-köpfigen Propsteivorstand gewählt.

1980 gründete sich der Konvent Evangelischer Theologinnen in Nordelbien e.V. „Dieser Konvent ist der Berufsverband evangelischer Frauen, die Pastorinnen sind oder in der Ausbildung zur Pastorin nach dem ersten theologischen Examen stehen.

1925 wurde der Konvent Evangelischer Theologinnen in Deutschland von Frauen gegründet, die ohne kirchenrechtliche oder finanzielle Absicherung den Schritt in das Theologiestudium wagten. Frauen, die zu dieser Zeit in der evangelischen Kirche arbeiten wollten, waren zu großem Verzicht und Beschränkungen hinsichtlich der späteren Anstellung des Betätigungsfeldes und der finanziellen Vergütung bereit. Ziel des Konvents war die rechtliche Gleichstellung der Theologinnen mit ihren männlichen Kollegen, den evangelischen Pfarrern. Der Weg dorthin war lang und mühevoll. 1925 stellte die examinierte Theologin Sophie Kunert in der Landeskirche Hamburg einen Antrag auf Ordination. Wäre dieser positiv beschieden worden, wäre Hamburg die erste Landeskirche gewesen, die eine Frau zur Pastorin ordiniert hätte Es wurde zwei Jahre diskutiert. Dann wurde der Antrag abgelehnt. Frauen konnten nur Pfarramtshelferinnen werden oder für besondere ‚weibliche‘ Dienste zugelassen werden. Eine Gleichstellung mit männlichen Theologen gab es lange Zeit nicht. Erst 1969 wurde in Hamburg ein Pastorinnengesetz verabschiedet, bereits im Dienst stehende Pfarramtshelferinnen wurden automatisch zu Pastorinnen. Verheiratete Pastorinnen aber wurden in ihren Rechten eingeschränkt. Erst 1979 wurden alle Einschränkungen aufgehoben. Seither gilt: ‚In das Dienstverhältnis als Pfarrer können Männer und Frauen berufen werden, die die Anstellungsfähigkeit erworben haben und ordiniert sind.‘ (…)

Über die Anfänge des ‚Konvents evangelischer Theologinnen in Nordelbien e.V:‘ schreiben Uta Knolle und Eva Jürgensen in der Festschrift zum 25 jährigen Bestehen des Konventes: ‚(…) Für uns evangelische Theologinnen waren drei Ereignisse bewegend und ermutigend: 1: Die in Berlin 1974 vom Frauenreferat des ÖRK einberufene Weltkonsultation zum Thema ‚Sexismus in den 70er Jahren‘. Erstmalig wird diese Thematik weltweit in der Kirche erörtert, die Vokabel Sexismus gab es im Deutschen bis dahin nicht. 2. Das veränderte Pfarrerdienstrecht der VELKD von 1979: endlich volle Gleichberechtigung für Frauen und Männer im Pfarrerdienstrecht. Voraufgegangen waren in einem langen, mühsamen Prozess im Norden: die erste Frauenordination in Lübeck schon 1958, in Schleswig–Holstein 1967, in Hamburg 1969 – allerdings mit Einschränkungen: In einer Gemeinde dürfen nicht mehr als die Hälfte der Pfarrstellen mit einer Pastorin besetzt werden. Bei Stellenausschreibung kann sich der Kirchenvorstand grundsätzlich gegen die Besetzung mit einer Frau aussprechen.

Die sogenannte ‚Zölibatspflicht‘ entfällt erst 1970. (…) [Erst seit dieser Zeit] arbeiten Frauen als Pastorinnen unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. 3. Die 1. Feministische Werkstatt 1979 in Bad Boll, an der nordelbische Frauen teilnahmen, und das Zusammengehen mit der politischen Frauenbewegung: Mit anderen zusammen beteiligen einige Theologinnen sich u.a. in Hamburg an der ‚Frauenwoche‘ an der Universität und bieten feministisch-theologische Seminare an. Wir lassen uns von den politischen Frauen inspirieren. (…) Die Begegnung mit den vielen anderen Frauen bestärkt uns in unserem Vorhaben, einen verbindlichen Zusammenschluss der Kirchenfrauen anzustreben. (…) Es bewegt uns die Frage: Wollen wir einen Zusammenschluss in der Kirche arbeitender Frauen oder einen der Berufsgruppe der Theologinnen? Eva Jürgensen und Uta Knolle suchen Rat bei Eva Rühmkorf [Eva-Rühmkorf-Straße], der ersten Leiterin der Hamburger ‚Leitstelle zur Gleichstellung der Frau.‘ Sie rät zu einem Berufsverband der Theologinnen, weil nur so eine sinnvolle, eindeutige Strategie entwickelt werden kann. Am 24. März 1980 findet unter Teilnahme von 35 Theologinnen die Gründungsversammlung des ‚Konvent Evangelischer Theologinnen in Nordelbien ‘im Nordelbischen Frauenwerk in Neumünster statt. (…) Der Konvent wird ein e.V. sein und damit relativ unabhängig von der Institution Kirche.“ 2)