Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Sachsenbrücke

Kleiner Grasbrook (1823): nach dem germanischen Volksstamm der Sachsen.


Siehe auch: Sachsenfeld
Siehe auch: Sachsenkamp
Siehe auch: Sachsenstraße
Siehe auch: Sachsenweg
Siehe auch: Sachsenstieg
Siehe auch: Frankenstraße
Siehe auch: Repgowstieg

Grundsätzliches über „die Sachsen“ schreibt die Arbeitsgemeinschaft zur Archäologie der Sachsen und ihrer Nachbarvölker in Nordwesteuropa: „Während die spätantike Überlieferung bis zum 5. Jahrhundert mit dem Begriff 'saxones' bzw. 'Sachsen' zunächst nur Piraten und plündernde bewaffnete Verbände aus dem Norden oder Einheiten germanischer Söldner in der römischen Armee bezeichnet, benennen fränkische Chronisten seit dem 6. und 7. Jahrhundert damit auch Bewohner der Landschaften zwischen Rhein, Elbe, Mittelgebirgen und Nordseeküste. Als direkter nördlicher Nachbarn des Frankenreiches war die Einwohnerschaft dieser Gebiete damals zunehmend in den Fokus der Hegemoniebestrebungen der fränkischen Könige geraten. Feldzüge und Strafexpeditionen der christlichen Franken gegen diese heidnischen „Sachsen“, die keinen König kannten und nicht bereit waren, geforderte Tribute zu leisten und stets alle Treueschwüre brachen, gipfelten schließlich in den von Karl dem Großen zwischen 772 und 805 am Ende siegreich geführten „Sachsenkriegen“. Der jahrzehntelange Widerstand gegen den Eroberer, die von Karl mit brachialer Gewalt erzwungene Abkehr von traditionellen nicht-christlichen Glaubensvorstellungen und die Durchsetzung der Organisationsstrukturen der fränkischen Reichsgewalt und der Kirche veränderten das gesellschaftliche Gefüge der frühmittelalterlichen Sachsen und zerstörten ihre autochthone schriftlose Kultur. Teile der europaweit gut vernetzten sächsischen Elite verstanden es, diesen ebenso tiefgreifenden wie irreversiblen Prozess zum Ausbau ihrer Macht und Herrschaftsbereiche zu nutzen. (…).

Den alten Vorstellungen zufolge galten die Sachsen des frühen Mittelalters, gegen die die fränkischen Könige Krieg führten, als ein alter germanischer Volksstamm, der, von den Landschaften an der unteren Elbe ausgehend, seit der römischen Kaiserzeit (1.-4. Jahrhundert) bis in das 6. und 7. Jahrhundert hinein nach und nach die nordwestdeutsche Tiefebene bis an die Mittelgebirge besiedelt oder zumindest unter seine Herrschaft gebracht hatte. Ab dem 5. Jahrhundert seien Angehörige dieses expandierenden Stammes außerdem als Eroberer und Auswanderer zusammen mit Stammesmitgliedern der Angeln maßgeblich an der folgenreichen Invasion germanischer Verbände in Britannien beteiligt gewesen.

Heute wissen wir, dass dieses Expansionsmodell falsch ist. Archäologen konnten zeigen, dass sich die Einwohnerschaft Nordwestdeutschlands im ersten Jahrtausend aus autochthonen und von der Römischen Kaiserzeit bis ins hohe Mittelalter durchweg ortsfesten Gruppen zusammengesetzt hat, die vieler Hinsicht sehr unterschiedlich geprägt waren. Erst in der Konfrontation mit dem fränkischen Reich und vor allem im überregional organisierten Widerstand gegen Karl den Großen bildete sich dann unter diesen Menschen langsam eine gemeinsame, Regionen und Gruppen übergreifende und vereinende „sächsische“ Identität heraus, die ein erstes manifestes Territorium in den Gebieten des im 9. Jahrhundert durch die fränkische Reichsgewalt etablierten Herzogtums Sachsen fand.“1)
Für die Geschlechtergeschichte ist der „Sachsenspiegel“ von Bedeutung – ein Rechtshandbuch, verfasst von Eike von Repgow (geboren um 1180, gestorben ungefähr 1234) (siehe: Repgowstieg) im anhaltischen Reppichau. Bei dem „Sachsenspiegel“ handelt es sich um „eine Niederschrift des sächsischen Gewohnheitsrechts und mündlicher Überlieferungen in lateinischer Sprache. Latein war zu jener Zeit die Schriftsprache des Rechtsverkehrs, wenn auch vor Gericht die deutsche Rechtssprache und Rechtsformel angewendet wurden. Mit der Übersetzung ins Deutsche schuf der anhaltische Ritter das älteste und bedeutendste Rechtsbuch aller Zeiten und das erste Prosawerk in deutscher Sprache, aus dem über 700 Jahre die deutsche und teilweise auch mittel- und osteuropäische Rechtsprechung abgeleitet wurde.“ 2)

Der „Sachsenspiegel“ zeigt auch eine veränderte Rechtsstellung der Frauen auf. „Gegenüber der Zeit der Stammesrechte wird den ledigen Frauen und Witwen eine größere Handlungs- und Entscheidungsfreiheit zugestanden. Sie sind immer noch einem Vormund unterstellt, der sie vor Gericht vertritt und Verträge erledigt, weil Frauen weder selbständig klagen noch als Zeugen aussagen dürfen. Der Vormund darf aber nicht mehr über den Besitz der frau verfügen, sie verwaltet ihn selbst. Sie darf auch nicht gegen ihren Willen verheiratet werden, allerdings kann sie auch keinen Ehepartner gegen den Willen des Vormunds durchsetzen.

Die Mehrheit der Frauen aber, die Ehefrauen, unterstehen in jeder Beziehung ihrem Ehemann. Er ist ihr Vormund und hat die alleinige Verfügungsgewalt über ihren Besetz. (…) Wenn der Ehemann stirbt, erbt die frau nur ihren eigenen Besitz (ohne den im Laufe der Jahre erwirtschafteten Ertrag), die ihr zugesicherte Witwenversorgung und die Hälfte der Speisevorräte. Der Rest fällt an die Kinder oder an die Verwandten des Mannes. Sind Söhne vorhanden, erben die Töchter nichts. (…).“ 3)