Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Christian-August-Weg

Nienstedten (1947): Christian Karl Friedrich August Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg (19.7.1798 Kopenhagen – 11.3.1869 Primkenau), Grundstückseigentümer


Siehe auch: Noerstraße

Bereits in der NS-Zeit wurde der Christian-August-Weg als neuer Straßenname (alter Straßenname: Von-Werder-Straße) in der Liste „Umbenannte Straßen“ aufgeführt. Die Liste wurde im Hamburger Adressbuch von 1943 veröffentlicht und listet alle in der NS-Zeit umbenannten Straßen auf, auch diejenigen, bei denen die konkrete Umbenennung noch nicht vollzogen wurde. Bereits umbenannte Straßen wurden mit einem Stern gekennzeichnet.
Nach der Einführung des Groß-Hamburg-Gesetzes im Jahre 1937, durch das z. B. Altona, Wandsbek, Harburg-Wilhelmsburg, Lokstedt, Niendorf, Schnelsen, Rahlstedt, Bramfeld, Lohbrügge und andere Gebiete, die heute Hamburger Stadtteile sind, nach Hamburg eingemeindet wurden, ergaben sich bei den Straßennamen häufig Doppelungen.

Viele der für eine Umbenennung in Frage kommenden alten Straßennamen wurden in der NS-Zeit aber nicht mehr umbenannt. Eine Umbenennung nach den 1943 aufgelisteten neuen Straßennamen erfolgte für diverse Straßennamen dann nach der Befreiung vom Nationalsozialismus. So wurde der Christian-August-Weg 1947 benannt.

Christian August besaß, dort, wo sich heute der Christian-August-Weg befindet, zwischen 1849 und 1868 ein Anwesen, das 1869/70 an Newman überging und 1935 abgebrochen wurde.

In Wikipedia heißt es über Christian August‘s Herkunft: „Er war der älteste Sohn von Friedrich Christian II. und Prinzessin Louise Auguste von Dänemark, weswegen sein Vater Erbansprüche auf den dänischen Thron anmeldete. (…)“ 1).

Sein zwei Jahre jüngerer Bruder war Prinz von Noer (siehe: Noerstraße). Laut Wikipedia sahen sich beide „als rechtmäßige Thronerben der Herzogtümer und auch des Königreichs Dänemark in der komplizierten Erbfolgefrage. Ihr Ziel war ein vereintes Schleswig-Holstein im Deutschen Bund mit einer liberalen Verfassung.“ 2)

In der Neuen Deutschen Biographie wird Christian August wie folgt charakterisiert: „Rechte und Ansprüche des augustenburgischen Hauses zu wahren, hatte der Vater vor seinem Tode dem kaum 16jährigen Ch. zur Pflicht gemacht. Allzu früh unabhängig als Herr ausgedehnter Güter und Chef seines Hauses, entwickelte sich der junge Herzog bald zu einer herrischen, selbstsicher auf ihr Recht pochenden Persönlichkeit. Obwohl durch Mutter und Schwester nahe Beziehungen zur königlichen Familie bestanden, blieb das Verhältnis kühl. Ch. hielt sich dem Hofe und der Hauptstadt fern, er lebte auf seinen Gütern und widmete sich eifrig der Pferdezucht.“ 3)

1820 heiratete der damals 22-Jährige die damals 24-jährige Luise Sophie von Danneskjold-Samsöe (22.9.1796 Gisselfeld –11.3.1867 Primkenau), Tochter des Grafen Christian Conrad Sophus von Danneskjold-Samsöe und dessen Frau Johanne Henriette Valentine Kaas, Tochter eines dänischen Admirals.

Luise Sophie hatte ihren zukünftigen Ehemann 1816 kennengelernt. Das Paar bekam sieben Kinder, von denen zwei bereits im Kindesalter starben.

1836 wurde Christian August politisch aktiv, als er mit: „einer Virilstimme in die neueingeführte Ständeversammlung des Herzogtums Schleswig berufen“ 4) wurde.

Christian Augusts Intention war: „für den Fall des Aussterbens des regierenden Mannesstammes das ererbte Recht seines Hauses auf die Nachfolge in Schleswig und Holstein [zu erhalten]; wolle man den Gesamtstaat erhalten, so möge man die durch das Königsgesetz für Dänemark eingeführte abweichende Erbfolge aufheben. Als sich nach der Thronbesteigung seines Schwagers Christian VIII. die nationalen Spannungen verschärften, verband ihn der Kampf für seine umstrittenen Ansprüche mehr und mehr mit der deutschgesinnten schleswig-holsteinischen Landespartei, in der sich Liberale und Konservative zum Schutze der Landesrechte zusammenfanden. Als Basis seines Rechtes verteidigte er mit ihr die staatliche Selbständigkeit der Herzogtümer und ihre althergebrachte Verbindung miteinander (…).“ 5)

Auch auf publizistischem Gebiet machte sich Christian August durch anonyme Schriften bemerkbar, in denen er seinen Standpunkt zur Erbfolge in Schleswig-Holstein vertrat. „Er beanspruchte ebenfalls den dänischen Thron in der komplizierten Erbfolgenfrage.“ 6)

Diese war in der Tat recht kompliziert, denn Christian VIII. von Dänemark und Norwegen hatte nur einen Sohn, und dieser war kinderlos geblieben. Da nach dem dänischen Königsgesetz von 1665 auch die weibliche Linie erbberechtigt war, hätte auch Christians Nichte Louise von Hessen, Tochter von Christians Schwester Louise Charlotte von Dänemark, die Erbfolge antreten können.

„Christian VIII. versuchte nun, diese Regelung auch für die Herzogtümer durchzusetzen, denn eine unterschiedliche Erbfolge hätte die Personalunion zwischen Dänemark und den Herzogtümern beendet. Die Ständeversammlungen in Schleswig und Holstein favorisierten dagegen den Schwager Christians VIII., Herzog Christian August von Schleswig-Holstein- Sonderburg-Augustenburg.“ 7)

Da Christian August „aus einer älteren Linie des Hauses Oldenburg [stammte] (…) wäre er im Herzogtum Holstein nachfolgeberechtigt gewesen, und zwar nach der Regelung, die im Deutschen Reich galt.“ 8)

Nachdem Christian VIII. 1848 einen offenen Brief verfasst hatte, „in dem er das dänische Königsgesetz auch für Schleswig und Lauenburg für gültig erklärte, traten die Ständeversammlungen aus Protest zurück,“ 9) und damit auch Christian August, und das „Herzogtum Schleswig bat um Aufnahme in den Deutschen Bund.“ 10)
Christian August wurde 1848 Abgeordnete der preußischen Nationalversammlung. Er unterstützte 1848–49 „die schleswig-holsteinische Unabhängigkeitsbewegung und nahm während des Feldzugs gegen Dänemark als Generalleutnant an den Gefechten bei Schleswig, Düppel, Idstedt, Missunde und Friedrichstadt teil. Nach dem Ende des Krieges und der Olmützer Punktation wurde er verbannt.“ 11)

Wie es dann mit Christian August weiterging, ist in der Neuen Deutschen Biographie nachzulesen: „In der resignierenden Erkenntnis, daß seine so hoch eingeschätzten legitimen Rechte in der großen Politik für den Augenblick nichts mehr galten, und um jedenfalls eine Geldentschädigung für seine Güter zu erlangen, verstand sich der Herzog 1852 zu dem Versprechen, nichts zu tun, was die Ruhe in der dänischen Monarchie stören könne, und einer neuen Ordnung der Erbfolge nicht entgegenzutreten. So wurde es ihm möglich, sich 1853 durch Ankauf der Herrschaft Primkenau in Niederschlesien eine neue Heimat zu schaffen.“12)

„Eine Lösung zur Erbfolge brachte erst das Londoner Protokoll von 1850/52. Dieser internationale Vertrag folgte dem dänischen Recht und bekräftigte die Ansprüche von Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg wegen dessen Ehefrau Louise von Hessen, der Nichte Christians VIII. Dies brachte Christian als Christian IX. auf den Thron, der damit an das Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg kam.“ 13) Damit hatte die weibliche Erbfolgelinie gesiegt.