Erich-Hippel-Weg
Jenfeld (2014): Erich Hippel (7.7.1917 Arnswalde/Brandenburg – hingerichtet am 2.3.1944), Marinedeserteur, hingerichtet auf Höltigbaum; Opfer des Nationalsozialismus
Siehe auch: Charlotte-Mügge-Weg
26-jähriger Kochsmaat, geboren 17.7.1917, verurteilt wegen Fahnenflucht, unerlaubter Entfernung, unbefugten Tragens einer Uniform sowie von Orden und Ehrenzeichen, hingerichtet am 2.3.1944 durch Erschießen.
Im 2022 von der Bezirksversammlung Hamburg Wandsbek herausgegebenen Flyer zu Straßennamen in Hamburg Wandsbek, die nach NS-Opfern und Widerstandskämpfenden benannt sind, heißt es über Erich Hippel: Er „galt im NS-Staat als ‚minderwertig‘. Nach mehreren kleinen Delikten wurde er als ‚erbkrank‘ angezeigt. Das nationalsozialistische Erbgesundheitsgericht Göttingen verurteilte den 17jährigen am 26. Oktober mit der Begründung ‚angeborener Schwachsinn‘ zur Zwangssterilisation, die am 17. Januar 1935 in der Uniklinik Göttingen erfolgte.
Erich Hippel wollte nicht aus der Gesellschaft ausgestoßen sein. Er wollte dazu gehören. Deshalb verschaffte er sich eine Phantasieuniform, - wie es später im Gerichtsverfahren hieß – eine ‚parteiamtliche Uniform mit Abzeichen‘. Wegen dieses Delikts und wegen einfachen Diebstahls wurde er im November 1937 zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt.
In der Folgezeit arbeitete er als Heizer, Kochsmaat und Bäcker auf verschiedenen Handelsschiffen.
1942 wurde er zur Kriegsmarine verpflichtet. Er wurde auf Tank- und Transportschiffen in der Nordsee eingesetzt. Obwohl er keinen Waffendienst leistete, unterstand Erich Hippel als Angehöriger der Kriegsmarine der Militärgerichtsbarkeit. Wegen verspäteter Rückkehr aus dem Lazarett wurde er im Dezember 1942 verhaftet und kam ins Hamburger Wehrmachtsgefängnis in Altona. Bei einer medizinischen Untersuchung gelang es ihm nach Berlin zu fliehen. Dort wurde er am 10. Juni 1943 von einer Wehrmachtsstreife angeschossen, festgenommen und zurück nach Hamburg gebracht.
Wegen heftiger Luftangriffe auf die Hansestadt wurde die Gerichtsverhandlung gegen ihn nach Bremerhaven abgegeben. Am 2. September 1943 gelang ihm von dort ein weiterer Fluchtversuch. Er wurde jedoch nach kurzer Verfolgung gestellt und wieder eingesperrt. Im November 1943 erfolgte seine Verurteilung: zehn Jahre Zuchthaus.
Ein nachträglich angefertigtes ‚Rechtsgutachten‘ kam zu dem Schluss, dass die Strafe zu milde sei. Erich Hippel musste jetzt mit dem Todesurteil rechnen. Deshalb floh er erneut. Aber zwei Wochen später wurde er im Raum Bremen wiederum verhaftet. Jetzt wurde er von dem gleichen Gericht wegen Fahnenflucht im Felde in drei Fällen und wegen unerlaubter Entfernung‘ am 3. Februar 1944 zum Tode verurteilt. Ein Gnadenerweis wurde abgelehnt. Großadmiral Karl Dönitz, Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine, bestätigte das Todesurteil und ordnete die Vollstreckung an.
Erich Hippel, wurde – gefesselt und mit verbundenen Augen – am 2. März 1944 morgens um 8 Uhr auf dem Schießplatz Höltigbaum in Rahlstedt aus fünf Schritt Entfernung von einem Vollzugskommando der Marinebordflakkompanie Neuhof erschossen.
Auf dem Schießplatz Höltigbaum wurden in der NS-Zeit über 300 Personen hingerichtet.
Erst 1997 erklärte der Deutsche Bundestag die Urteile gegen Deserteure, sogenannte Wehrkraftzersetzer und Verweigerer als Unrecht und sprach den Opfern und ihren Familien ‚Achtung und Mitgefühl‘ aus.“ 1)