Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

John-Chretien-Wanderweg

Niendorf (2015): John Chretien (1.3.1902-1999), Kunstmaler, Grafiker


Siehe auch: Ittenstraße (zum Thema: Mazdazan-Lehre)

John Chretien wurde am 1. März 1902 geboren und wohnte in Hamburg Niendorf am Kleekamp 3. Der Kunstmaler und Grafiker war Mitinhaber der „Firma John Chretien Dekoration, Reklame und Malerei, Verleih von kompletten Dekorationen für Bühnen, Säle und Ausstellungen“ in Hamburg Lokstedt, Gravensteinerstraße 15.

Vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten gehörte Chretien der Bewegung Mazdaznan an, eine religiöse Lehre mit zarathustrischen, christlichen und hinduistischen/tantrischen Elementen. 1) „Nationalsozialismus und ‚Drittes Reich‘ ebenso wie Sterilisationsgesetze und NS-Rassenlehre [wurden] in Mazdaznan-Schriften begrüßt und darauf hingewiesen, ‚daß Mazdaznan derlei bereits früher und wesentlich konsequenter gefordert habe.‘ Trotz der ideologischen Nähe zum nationalsozialistischen Denken[1] wurde die Bewegung des Mazdaznan-Bundes 1935 in Deutschland vorläufig verboten, 1938 auch der Vertrieb von Mazdaznan-Literatur untersagt und 1941 die Bewegung endgültig verboten. Nach 1945 blieb dieses Verbot in der DDR bestehen, so dass keine Neugründung dort möglich war, während in der BRD die Arbeit wieder aufgenommen werden durfte.“ [2]

Während der NS-Zeit trat Chretien nicht in die NSDAP ein. Er war seit 1937 Mitglied der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) und Mitglied der Reichskammer der bildenden Künste.

Die NSV war „mit 17 Mio. Mitgliedern (1943) nach der Deutschen Arbeitsfront die größte und in der Öffentlichkeit bekannteste NS-Massenorganisation. (…) Ihren Anspruch auf Monopolisierung der gesamten freien und öffentlichen Wohlfahrt konnte die NSV zwar nicht realisieren, doch gelang es ihr, die in der freien Wohlfahrt tätigen Verbände zurückzudrängen bzw. gleichzuschalten, deren finanzielle Mitter zu beschneiden und auch die von den Kommunen getragene öffentliche Fürsorge einzuschränken. Angesichts der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden, staatliche Zuwendungen) war es möglich, in alle Bereiche der Wohlfahrt zu expandieren und dort spezifische Akzente zu setzen. Aufgrund ihrer scheinbaren Ideologieferne war die Arbeit der NSV populär und die Mitgliedschaft erschien auch für diejenigen, die dem Regime eher zögernd oder kritisch gegenüberstanden, aber aus Opportunitätsgründen in eine Parteiorganisation eintreten wollten, akzeptabel. Tatsächlich war die Arbeit der NSV von rasse- und erbbiologischen Selektionskriterien bestimmt, indem v. a. ‚rassisch wertvolle‘. Nur zeitweilig in eine Notlage geratene Bedürftige gefördert werden sollten, während ‚Minderwertige‘, ‚Asoziale‘, Alte und Kranke der (Minimal-) Unterstützung der öffentlichen Fürsorge überlassen wurden.“ [3]

Die Reichskammer der bildenden Künste war Teil der Reichskulturkammer. Diese war „ein Instrument nationalsozialistischer Kulturpolitik. (…) Aufgabe (…) war eine einheitliche Kulturförderung und die Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden, die zur Mitgliedschaft verpflichtet waren. Zudem erhielt die Reichskulturkammer [Oberbegriff für die verschiedenen Kammern wie Reichsschrifttumskammer, Reichspressekammer, Reichstheaterkammer, Reichsfilmkammer, Reichsmusikkammer, Reichskammer der bildenden Künste] die Möglichkeit, Mitglieder abzulehnen und damit Berufsverbote auszusprechen. Der Propagandaminister hatte gleichzeitig den Vorsitz der Reichskulturkammer inne, der auch inhaltliche Vorgaben für die kulturelle Gestaltung erlaubt waren. Ideologisch bedeutete die Einrichtung der Reichskulturkammer die Abkehr vom demokratisch-individualistischen Kulturaufbau hin zum völkisch-einheitlichen Kulturleben unter staatlicher Lenkung. (…) Mit Hilfe der Kammern konnten Goebbels und sein Ministerium eine weitgehende Kontrolle über die Zwangsmitglieder ausüben.“ [4]

Während des Zweiten Weltkriegs war Chretien seit 1940 im Rang eines Obergefreiten eingesetzt bei der „Waffengattung: Scheinwerfer“. [5]

Im „Fragebogen Action Sheet“ kam der beratende Entnazifizierungsausschuss am 10.12.1947 zu dem Ergebnis „unbedenklich“. [6]