Beidenfletweg
Rahlstedt (1950): Lange Beidenflet, Vogt in Trittau um 1340
Bereits in der NS-Zeit wurde der Beidenfletweg als neuer Straßenname (alter Straßenname: Klopstockstraße) in der Liste „Umbenannte Straßen“ aufgeführt. Die Liste wurde im Hamburger Adressbuch von 1943 veröffentlicht und listet alle in der NS-Zeit umbenannten Straßen auf, auch diejenigen, bei denen die konkrete Umbenennung noch nicht vollzogen wurde. Bereits umbenannte Straßen wurden mit einem Stern gekennzeichnet.
Nach der Einführung des Groß-Hamburg-Gesetzes im Jahre 1937, durch das z. B. Altona, Wandsbek, Harburg-Wilhelmsburg, Lokstedt, Niendorf, Schnelsen, Rahlstedt, Bramfeld, Lohbrügge und andere Gebiete, die heute Hamburger Stadtteile sind, nach Hamburg eingemeindet wurden, ergaben sich bei den Straßennamen häufig Doppelungen. So entschloss sich das NS-Regime 1938, „insbesondere Namen aus dem niederdeutschen Raum“ und „Personen der schleswig-holsteinischen Geschichte“ bei der neuen Straßennamenvergabe zu berücksichtigen.
Viele der für eine Umbenennung in Frage kommenden alten Straßennamen wurden in der NS-Zeit aber nicht mehr umbenannt. Eine Umbenennung nach den 1943 aufgelisteten neuen Straßennamen erfolgte für diverse Straßennamen dann nach der Befreiung vom Nationalsozialismus. So wurde der Beidenfletweg 1950 benannt.
„Graf Johann III. von Holstein, der Milde, erwarb 1326 unterhalb der Mühle im Winkel zwischen Mühlau und Bille Gelände von dem damaligen Eigentümer, dem Reinfelder Kloster, im Tausch gegen die Dörfer Meilsdorf, Woldenhorn und Ahrensfelde. Die noch im gleichen Jahr erbaute Burg wurde Sitz eines gräflichen Vogtes. Der erste Vogt ist der Knappe Longus (der Lange) Beyenvlet. Er entstammt einem Rittergeschlecht, das in der Wilstermarsch beheimatet ist. Die Burg wurde zum Mittelpunkt der landesherrlichen Verwaltung, soweit es sich um die Einziehung der Grund- und Bedesteuern und um die Vertretung des Grafen als Gerichtsherrn in Stormarn handelte. Daneben hatte sie die militärische Aufgabe, die Ostgrenze Stormarns und des schauenburgischen Bereiches gegen räuberische Überfälle aus dem Lauenburgischen zu sichern. (…)“. 1)
Siehe zum Thema Vögte, unter: Vogtredder.