Herrengraben
Neustadt (erste Hälfte 17. Jhd.): ein Graben für die jeweiligen Bürgermeister und ältere Ratsherren zur Fischnutzung.
Siehe auch: Herrlichkeit
Siehe auch: Herrenweide
Siehe auch: Herrengrabenbrücke
Der Senat, damals Rat genannt, bestand jahrhundertelang nur aus Männern (Herren).
Seit 1216 gibt es in Hamburg einen Senat, der bis 1860 den wohlklingenden Namen „hochedler und hochweiser Rath“ führte. Die 50 bis 60 Ratsmänner wählten sich gegenseitig auf Lebenszeit und kamen bis 1712 ausnahmslos aus der Kaufmannsschicht. Erst ab dieser Zeit wurden auch Juristen in den Rat aufgenommen. Die Besetzung des Senats aus Hamburgs Geschlechtern war seit Jahrhunderten üblich. Als Geschlechter bezeichnete man früher alteingesessene Patrizierfamilien, die wirtschaftliche und politische Macht ausübten und „in dieselbe Richtung schlugen“. In Hamburg gehörten zu ihnen die Familien Amsinck (siehe: Amsinckstraße), Sieveking (siehe: Sievekinsgallee), Hudtwalcker (siehe: Hudtwalckerstraße) – um nur einige zu nennen –, die in erster Linie dem Kaufmannsstand angehörten. Dieser sorgte nicht nur für materiellen Wohlstand, er prägte auch die geistige und politische Einstellung dieser Familien. Sie dachten politisch „in dieselbe Richtung“.
Der Rat, der aus Männern der „führenden“ Familien Hamburgs bestand, hatte im Mittelalter das absolute Sagen. Das passte den Männern der erbgesessenen Bürgerschaft jedoch überhaupt nicht, und so kam es immer wieder zu erheblichen Streitereien. 1410 setzte die Bürgerschaft einen Rezess (der Vorläufer einer Verfassung) durch, der dem Senat verbot, ohne Zustimmung der Bürgerschaft Bürger zu verhaften, Kriege zu erklären und Steuern zu erheben. 1529 folgte ein weiterer Rezess, der dem Rat auferlegte, nur noch mit Zustimmung der Bürgerschaft Gesetze zu erlassen. Im 17. Jahrhundert wurden diese Streitigkeiten brutal ausgefochten: Erst nach blutigen Unruhen konnten die Bürger mit dem Hauptrezess von 1712 durchsetzen, dass Rat und erbgesessene Bürgerschaft gemeinsam zum Träger der Staatsgewalt wurden.
Bis auch Frauen Mitglieder des Senats werden durften, bedurfte es eines langen Überzeugungskampfes. Zuerst einmal mussten Frauen das Wahlrecht erlangen. Das gelang ihnen nach heftigen Kämpfen 1919. Seitdem durften Frauen die Bürgerschaft wählen und auch gewählt werden. 1946 wurde dann endlich die erste Senatorin vereidigt: Paula Karpinski (SPD). Erstmals 1997, in der Amtsperiode des Ersten Bürgermeisters Ortwin Runde (SPD) (1997-2001), gelang es, dass gleich viele Senatorinnen wie Senatoren den Senat bildeten. Damit wurde dem 1996 in die Hamburgische Verfassung aufgenommenen Artikel 3, Absatz 2 Rechnung getragen. Hier heißt es: „Frauen und Männer [sollen] in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten“ sein. Bereits in den 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts hatte die Abgeordnete der FDP, die Oberschulrätin Emmy Beckmann (siehe: Emmy-Beckmann-Weg), versucht, den Gleichberechtigungsgedanken im Senatsgesetz zu verankern: Sie stellte im Plenum den damals „ungewöhnlichen Antrag“, in das Senatsgesetz den Passus „Dem Senat müssen Frauen angehören“ aufzunehmen. Im Verfassungsausschuss hatten damals bereits alle gegen diesen Antrag gestimmt. Ein Mitglied meinte sogar, eine solche Bestimmung verstoße gegen das Grundgesetz, weil den Männern damit die Gleichberechtigung entzogen werde! Aber auch das Plenum wollte sich nicht mit dem Gleichberechtigungsgedanken anfreunden und lehnte Emmy Beckmanns Antrag unter großer Heiterkeit ab.