Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Bauernvogtkoppel

Sasel (1950), Bauernvogt/Gemeindevorsteher.


Siehe auch: Bauerberg
Siehe auch: Grundherrenstraße
Siehe auch: Waldherrenallee

Bereits in der NS-Zeit wurde der Straßenname „Bauernvogtkoppel“ im Zuge des Groß-Hamburg Gesetzes für die Benennung der bis dahin bestehenden Verkehrsfläche „Beim grünen Jäger“ vorgeschlagen. (Staatsarchiv Hamburg: 133-1 II, 38: „Die neu vorgeschlagenen Straßennamen nach Stadtteilen geordnet, 1938.) Zur Benennung bzw. Umbenennung kam es dann 1950.

Über den Bauernvogt steht in Wikipedia: „Der Bauernvogt stand an der Spitze der bäuerlichen Hierarchie eines Dorfes. In den alten landesherrlichen Ämtern war er bis 1867 für die Einhaltung der Ordnung (eigene Dorfordnung, Anweisungen des Landesherrn) zuständig und vertrat gleichzeitig die Dorfbevölkerung gegenüber der Obrigkeit. In den Dörfern der Adligen Güter war er für die Durchsetzung der Anordnungen des Gutsherrn zuständig. Aufgrund seiner Zwitterstellung als Vertreter der Obrigkeit einerseits und der Bevölkerung andererseits, geriet der Bauernvogt häufig in Aufgaben- und Loyalitätskonflikte.
Bis zur Verkoppelung im 18. Jahrhundert entschied der Bauernvogt in der bäuerlichen Feldgemeinschaft über Fruchtfolge und Arbeitstermine auf der Allmende.

Häufig war das Amt des Bauernvogtes an eine bestimmte Hufe gebunden, diese Stellen waren oftmals erblich, so dass sich ein sogenannter Bauernadel in den Dörfern herausbildete. In anderen Dörfern wurden die Bauernvögte unter den Hufnern gewählt, so dass das Amt rotierte.

Mit Einführung der preußischen Landgemeindeordnung 1867 wurde das Amt des Bauernvogtes aufgehoben.“ 1)
Der Bauernvogt, kam meist aus dieser bäuerlichen Oberschicht. Hieraus: „rekrutieren sich jahrhundertelang die Vögte und Schultheißen des Dorfes; viele dieser Großbauern mit einflußreicher Familientradition sind auch Mitglieder des Ortsgerichts oder leisten bei Rechtskonflikten Zeugendienste für ihre Grundherren. Seit dem 13. Jahrhundert tritt diese gehobene Schicht der Dorfbevölkerung, die sich durch Reichtum, Sozialprestige und durch Ausübung wichtiger Funktionen im Dienst der Grund- und Gerichtsherren hervorhebt, in den Urkunden als meliores oder honestiores villani in Erscheinung und verfestigt im Laufe des Spätmittelalters ihre herausragende Position. (…)“, 2) erklärt Werner Rösener in seiner Abhandlung über die bäuerliche Familie des Spätmittelalters.