Herulerweg
Niendorf (1947): nach dem germanischen Volksstamm der Heruler.
„Die Heruler (…) waren ein (ostgermanischer) Stamm, der in den 60er Jahren des 3. Jahrhunderts n. Chr. am Schwarzen Meer zum ersten Mal geschichtlich in Erscheinung trat und bis ins 6. Jahrhundert in den Quellen belegt ist.“ 1)
Die Heruler sollen aus Skandinavien abstammen und „trennten sich früh. Die West-H. wurden als Kriegsgefangene am Niederrhein angesiedelt und sind durch ihre Angriffe gegen die Küsten Galliens und Spaniens bezeugt (ab 287 bis 459). 476 werden sie von den Franken [Frankenstraße] bedroht und erbitten die Hilfe der Westgoten.
Der größte Teil zunächst ans Schwarze Meer. Als Nachbarn der Goten [Gotenstraße] – Siedlungsgebiet war das nördliche Küstengebiet des Asowschen Meeres – ist eine eindeutige archäologische Trennung der materiellen Hinterlassenschaft nicht möglich. Doch scheinen die beiden Völker einen engen Kontakt zueinander gehabt zu haben. Gemeinsam griffen sie Bewohner des Schwarzen Meeres, Athen u. Peloponnes 267–69 an, beide Völker hingen dem arianischen Glauben an. Doch dürften auch Zeiten der Auseinandersetzungen nicht gefehlt haben. Unter dem ostgotischen König Ermanarich 375 überschritten die H. die Wolga und griffen die Goten an, bis beide schließlich von den Hunnen unterjocht werden (400).
Zu Beginn des 5. Jh. werden die H. im Karpatenbecken nördlich der Donau angenommen (…). Die Informationen aus dieser Zeit sind sehr spärlich, u. a. wird ihr Reich im Gebiet südlich von Mähren lokalisiert, sowie ein enges Verhältnis zu den Vandalen, Sweben [Swebenweg] und Alanen vermutet. Mit Unterstützung der H. zog 476 Odoaker in Italien ein. Unter ihrem König Rodulf finden sich H. im Wiener Becken. Nach Paulus Diaconus werden die H. in den Kämpfen mit den Langobarden 512 besiegt. Procopius von Caesarea behauptet, dass ein Teil von ihnen, über dem Lausitzgebiet (sog. Allensteingruppe) nach Skandinavien zurückgeht. Die byzantinischen Kaiser Anastasios I. und Justinian nahmen die übrigen H. ins Reich auf, christianisierten und siedelten die H. südlich der Save an.“ 2)
Zur Stellung der Frau bei den Herulern:
„Prokop über das Mitsterben der Ehefrau bei den Herulern, 540/55.
Wenn ein Heruler gestorben ist, muss seine Gattin, wenn sie etwas auf ihren Ruf gibt und ihr an einem freundlichen Gedenken nach dem Tode gelegen ist, sich am Grabhügel ihres Gemahls bald nach seinem Begräbnis erdrosseln. Wenn sie es nicht tut, wird sie ehrlos und die Verwandten ihres Mannes fühlen sich durch sie beleidigt.“ 3)