Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Keltenstieg

Niendorf (1952): nach dem germanischen Volksstamm der Kelten.


Siehe zur Stellung der Frau bei den Germanen, unter: Germanenweg
Siehe auch unter: Alemannenweg
Siehe auch: Keltenweg

Bei den Kelten zogen auch Frauen bewaffnet in den Kampf. So heißt es bei Cassius Dio über die kriegerische Betätigung keltischer Frauen, um 200:
„Auch von den überrheinischen Kelten drangen viele bis nach Italien vor und taten den Römern schweren Schaden. Gegen sie zog Marcus ins Feld und sandte ihnen die Unterfeldherren Pompeianus und Pertinar entgegen. Hierbei zeichnete sich Pertinar aus, derselbe, der später Kaiser wurde. Unter den gefallenen Barbaren wurden auch Leichen bewaffneter Frauen gefunden.“ 1)

In der Chronik der Frauen heißt es über die Keltinnen und Kelten: „Grundlage der keltischen Gesellschaft ist die Großfamilie mit einem männlichen oder weiblichen Oberhaupt. Mehrere Familien bilden eine Sippe, den ‚tuath‘. Sie ist ein geschlossenes System mit eigenem Königshaus, eigenem Gemeinschaftsbesitz, eigenem Recht und eigenen Gottheiten. Land und Vieh werden von der Königin oder dem König an die Mitglieder der Sippe verpachtet. Auch Frauen können eine solche Pacht übernehmen.

Die für die Antike ungewöhnliche Stellung der Keltin zeigt sich auch darin, dass sie ihren Gatten selber wählt. (….)

Vor der Brautnacht zahlt der Bräutigam der Braut das ‚cowyll‘, den ‚Ehrenpreis‘, eine Art Kranzgeld.
In der Ehe ist die Keltin ihrem Mann gleichgestellt. Sie verfügt persönlich über ihren Besetz und ihre Mitgift. Ist die Keltin von gleicher Herkunft wie ihr Mann, müssen beide alle Entscheidungen gemeinsam treffen. (…) Sind die Vermögen der Frau und ihr Ansehen größer als das ihres Mannes, gilt sie automatisch als Oberhaupt der Familie. Der Mann hat allerdings ein Anrecht auf die Kinder. (…)
Neben der Ehe gibt es bei den Kelten auch das Konkubinat. Frau und Mann schließen dabei einen Vertrag für ein Jahr. Wenn die Keltin ihn nicht verlängern will, ist sie danach wieder frei. (…)
Eine Ehe kann jederzeit in Übereinstimmung beendet werden. Die Ehefrau hat auch ein einseitiges Recht auf Scheidung, wenn sich ihr Ehemann des Ehebruchs schuldig gemacht hat.“ 2)

In der Keltischen Kultur gab es viele Priesterinnen, Zauberinnen und Seherinnen. „Nach dem Bericht des griechischen Geschichtsschreibers Strabon (um 63 – um 28 n. Chr.) vollziehen sie u. a. Menschenopfer. ‚Diese Priesterinnen waren grauhaarige, in weiße Gewänder gehüllte Frauen. Sie trugen einen Bronzegürtel und gingen barfuß. Mit dem Schwert in der Hand schritten sie den Kriegsgefangenen durch das Heerlager entgegen, bekränzten sie und führten sie zu einem Bronzekessel, der etwa 20 Eimer fassen konnte. Bei dem Kessel stand eine Leiter. Sie stiegen hinauf und schnitten jedem Kriegsgefangenen, der zu ihnen emporgehoben wurde, die Kehle durch. Aus der Weise, in der das Blut in den Kessel strömte, prophezeiten sie die Zukunft.‘“ 3)

In Wikipedia wird im Eintrag zu Keltische Frauen die Stellung der Keltin sehr differenziert dargestellt. Es lohnt sich, den Beitrag in seiner Gänze zu lesen.
Im Folgenden hieraus nur einige wenige Zitate: „Die gesellschaftliche Position der Frau war regional und zeitbezogen unterschiedlich. Die festlandkeltischen ‚Fürstinnen‘-Gräber von Bad Dürkheim (…) zeigen, dass Frauen hohe gesellschaftliche Stellungen einnehmen konnten; inwieweit dies von der Position des Gatten abhing, ist ungeklärt – (…). Bei Plutarch werden die Frauen der cisalpinischen Gallier als wichtige Schiedsrichterinnen bei Streitfällen mit Hannibal genannt, bei Diodor ihre aktive Teilnahme an Kämpfen erwähnt. Caesar betont die Gewalt des Gatten über Leben und Tod von Frau und Kindern. (…). Die Richtigkeit all dieser Angaben ist nach neuen Forschungen nicht gesichert. Die Stellung der keltischen Frau sollte sich besonders unter römischem Einfluss und Gesetz wandeln, die ja den Mann als Dominus und Patriarch der Familie ansah.

In späterer Zeit hat es Kultfunktionärinnen gegeben, wie die (…) keltisch/germanische Seherin Veleda (…). Keltische Druidinnen, die den römischen Kaisern (…) weissagten, erfreuten sich eines hohen Ansehens bei den Römern.

Sklavinnen waren meist Kriegsbeute, weibliche Angehörige zahlungsunfähiger Schuldner, oder landfremde Gefangene und wurden entweder im eigenen Haushalt eingesetzt oder verkauft. (…)

Eine generelle rechtliche Gleichstellung – nicht nur zwischen Mann und Frau – war bei den Kelten unüblich; lediglich innerhalb derselben gesellschaftlichen und geschlechtsdefinierten Ebene war sie möglich. Die Keltin war als Zeugin vor Gericht ursprünglich nicht zugelassen und konnte keine Verträge ohne Zustimmung des Mannes abschließen. (…)

Im inselkeltischen Recht hatte die Frau in mancher Hinsicht (Beispiel Eherecht) eine bessere Stellung als bei den Griechen oder Römern. Nach dem irischen und walisischen Recht, aufgezeichnet ab dem Frühmittelalter, war die Frau dem Mann untergeordnet, zuerst dem Vater, dann dem Ehegatten, als Witwe schließlich dem Sohn. Ihren Besitz an Gütern konnte sie normalerweise nicht ohne deren Zustimmung weitergeben oder vererben. Ihre Ehe wurde von den männlichen Verwandten arrangiert, Ehescheidung und Polygynie (Zusammenleben des Mannes mit mehreren Frauen) waren genau geregelt; Polyandrie (Zusammenleben der Frau mit mehreren Männern) war unüblich. (…)

Im Allgemeinen war die Einehe gebräuchlich. Mehrere rechtmäßige Gattinnen zu haben war den höheren Gesellschaftsschichten vorbehalten. Da die Ehe als normaler Vertrag zwischen zwei Personen galt (…), konnte sie von beiden Partnern aufgelöst werden. (…). Wenn der Mann ein offenkundig unkluges Geschäft abschließen wollte, besaß die Gattin eine Art Vetorecht. Bei einer Scheidung verfügte die Gattin in den meisten Fällen frei über ihre Mitgift.“ 4)