Hamburger Straßennamen -
nach Personen benannt

Wilhelm-Carstens-Weg

Wilhelmsburg (1967): Wilhelm Carstens (14.12.1885 Flensburg - 1958), Kaufmann, Stifter der Wilhelm-Carstens-Gedächtnis-Stiftung


Der Wilhelm-Carstens-Weg verläuft bei der von der Wilhelm-Carstens Gedächtnis-Stiftung erbauten Altenwohnanlage.

Die Historikerin Anna Determann schreibt über den Lebensweg von Wilhelm Carstens: „EIN CHARAKTER MIT ECKEN UND KANTEN. Der Stifter Wilhelm Anthony Carstens war – so kristallisiert es sich aus den wenigen vorhandenen Quellen heraus – ein differenzierter und komplexer Charakter mit Ecken und Kanten. Über sein Leben ist wenig bekannt. Er wurde am 14. Dezember 1885 als Sohn von Johann Jacob Carstens und seiner Frau Anna Dorothea, geborene Carstensen, in Flensburg geboren. Spätestens im Jahr 1912 zog er nach Hamburg und gründete hier am 1. April 1912 seine erste Firma. Über ein Jahr später heiratete Wilhelm Carstens am 20. November 1913 standesamtlich Erna Auguste. Sie war die Tochter des Tischlermeisters Jacob Christian Hilckert und hatte am 18. Oktober 1884 ebenfalls in Flensburg das Licht der Welt erblickt. Am 3. Juli 1921 wurde als erstes und einziges Kind ein Sohn geboren, der den Namen seines Vaters – Wilhelm Anthony – erhielt.“ 1)

Der Sitz seiner nach ihm benannten Firma war zuerst Dammthorstraße 31, dann Forsmannstraße 14 und ab ca. 1919/1920 Winterhuder Marktplatz 12. Das Unternehmen florierte, so dass in den 1920er Jahren Zweigniederlassungen in mehreren Städten errichtet wurden. Produziert und vertrieben wurden chemische und elektrotechnische Erzeugnisse, so zum Beispiel, Lacke, Glimmer und Isoliermatten

1933 wurde die Firma nach Wilhelmsburg verlegt (Georg-Wilhelm-Straße 183-185).
Am 1.6.1931 war Wilhelm Carstens - laut NSDAP-Mitgliederkartei - der NSDAP beigetreten. Im September 1932 trat er aus, um dann 1934 wieder einzutreten.2) Anna Determann schreibt dazu, dass: „die Quellen über seine Beweggründe schweigen. Allerdings stellte er bald fest, dass seine Ansichten nicht völlig mit der Partei übereinstimmten, was ihn im folgenden Jahr dazu veranlasste, wieder auszutreten.“ 3) Nicht deutlich wird, welche Ansichten er vertrat, die ihn zu seinem Austritt aus der NSDAP veranlassten. Diese werden auch nicht in Carstens Schreiben vom 29.12.1945 an die Britische Militärregierung benannt, welches er im Rahmen seiner Entnazifizierung verfasste. Darin heißt es: „»Meiner schriftlichen Austrittserklärung ging der Besuch der einzigen Versammlung voraus, die ich vor 1933 besucht habe. Sie fand in einem Lokal in der Eichenstraße in Wellingsbüttel statt. Ich fiel damals dem Redner spontan ins Wort und verwahrte mich gegen seine Ausführungen. (Das konnte man sich seinerzeit noch erlauben.) Einige Zeit später habe ich dann meinen Austritt schriftlich erklärt.“ 4)

Und auch in einem Brief vom 7.1.1946 an das Landwirtschaftsamt bleibt der in seinem Berufsleben sehr konkret argumentierende Carstens unkonkret in seiner Begründung für den NSDAP Austritt. So schreibt er, er habe sich „die Dinge ganz anders vorgestellt, als sie jetzt mehr und mehr in Erscheinung treten“. Im selben Brief erklärt er auch seinen Wiedereintritt in die NSDAP im Jahre 1934: „Ich glaube, es war Ende 1934 oder gar Ende 1935 als der stellvertretende Ortsgruppenleiter Peper mir eröffnete, ich könne wieder eintreten, das Nötige werde er veranlassen. Ich sagte weder ja noch nein und überließ Peper das Weitere. Für eine Stellungnahme in etwa positivem Sinne war folgender Umstand maßgebend: Meine Firma belieferte in überwiegendem Maße staatliche und kommunale Betriebe, und gerade in diesen Betrieben wurde auf Grund einer höheren Anordnung Wert darauf gelegt, daß die Lieferanten derselben Parteimitglieder sein müßten. Dieses ist mir verschiedentlich bei meinen Besuchen bei Reichsbahn-Dienststellen, staatlichen Bergwerksbetrieben u. dgl. entgegengehalten worden. Die Anwendung und Auslegung dieser behördlichen Vorschrift hing meistens von der Einstellung des jeweiligen Leiters der betreffenden Dienststelle ab.“ 5)

Anna Determann führt zu Carstens Anmerkung, dass eine „höhere Anordnung“ Wert darauf gelegt habe, dass die Lieferanten Parteimitglieder sein sollten“, aus: „Es ist möglich, dass ein solcher Druck ausgeübt wurde, allerdings versuchten damals viele Menschen auch aus rein wirtschaftlichen oder anderen Überlegungen in die Partei einzutreten, ohne dass ein spezieller Druck auf sie aufgebaut wurde.“ 6).

Weiter heißt es in Carstens Stellungnahme zum Wiedereintritt in die NSDAP: „Ich war in der Zwischenzeit ferner von Amtsträgern der Partei darauf hingewiesen worden, daß die behördlichen Einkaufsstellen angewiesen sind, sich bei den zuständigen Kreisleitungen bzw- Ortsgruppenleitungen über die Parteizugehörigkeit ihrer Lieferanten zu erkundigen, weshalb man mir im Interesse meiner Firma den Rat gab, wieder in die Partei einzutreten.

Diese Umstände haben mich dazu veranlaßt, meinem Wiedereintritt keinen Widerstand entgegenzusetzen, ganz abgesehen davon, daß eine Ablehnung des Angebotes auch für meine Person bei den bei der Partei üblichen Methoden ungünstige Folgen gehabt hätte.

Am 9. November 1934 oder 1935 (ich weiß es nicht mehr genau) wurde ich mit vielen anderen Einwohnern zum Empfang meines Mitgliedbuches aufgefordert, welches mir durch den Ortsgruppenleiter Kaiser in Wellingsbüttel überreicht wurde. Meine Mitgliedschaft bestand von da ab ausschließlich in der Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Irgendwelche Ämter und Funktionen habe ich nicht innegehabt.“ 7)

Von 1936 an war Carstens außerdem Mitglied der DAF und der NSV. Carstens gab im Entnazifizierungsverfahren die Summen der „Gewinn-Ausschüttung als Hauptinhaber“ seiner beiden Firmen für die Jahre 1939 bis 1944 mit zwischen 323.018 bis 383.364 RM an. Für die Jahre 1933 bis 1938 konnte er keine Angaben machen, da nach seiner Aussage alle Unterlagen durch Fliegerschaden vernichtet worden waren.

In einer Anmerkung zum Fragebogen Action Sheet vom 27.7.1945 erklärte Carstens: „Im Januar 1943 wurde ich von der Partei wegen defaitistischer Auesserungen zur Verantwortung gezogen und verwarnt. Während der letzten 6 Monate des Krieges habe ich unter Überwachung der Partei und der Gestapo gestanden.

In meiner Firma habe ich 2 politisch vorbestrafte Angestellte mehrere Jahre vor dem Kriege eingestellt und behalten. Ferner habe ich im Jahre 1940 einen Nichtarier, der andersweitig nicht unterkommen konnte, angestellt und bis heute behalten.

Gegen den Willen der Partei habe ich mein Amt als Kirchenältester beibehalten.“ 8)
Im Entnazifizierungsverfahren äußerte der in Carstens Firma angestellte Adolf Heinrich in einer schriftlichen Erklärung vom 26.9.1945: „Auf Grund der Kriegsereignisse musste ich meine alte Stellung aufgeben. Ich bewarb mich dann bei der Firma Wilhelm Carstens und sprach über meine Einstellung mit dem Chef der Firma, Herrn Wilhelm Carstens. Infolge der Schwierigkeiten, die Nichtariern gemacht werden, machte ich Herrn Carstens pflichtgemäß darauf aufmerksam, daß ich Nichtarier sei. Hierauf antwortete Herr Carstens: ‚Das geht mich nichts an, das ist Ihre Privatangelegenheit‘, und stellte mich ein.“ 9)

„Auf der anderen Seite“, so Anna Determann, „beschäftigte Wilhelm Carstens an mindestens einem seiner Produktionsstandorte – in der Lackfabrik in Wilhelmsburg an der heutigen Georg-Wilhelm-Straße 183/185 – spätestens ab 1944 osteuropäische Zwangsarbeiter. Da seine Firmen u. a. Produkte herstellten, die z. B. bei U-Booten eingesetzt wurden, gehörten sie wahrscheinlich zu den kriegswichtigen Betrieben. Deswegen bekamen sie nicht nur Zwangsarbeiter, sondern auch andere Arbeitskräfte zugewiesen. Laut der von der Landeszentrale für Politische Bildung Hamburg herausgegebenen Karte ‚Zwangsarbeit in der Hamburger Kriegswirtschaft 1939–1945‘ soll Wilhelm Carstens auch am Winterhuder Marktplatz 12 sowjetische Zwangsarbeiterinnen beschäftigt haben. Als nachweisbare Zeit wurde hierbei das Jahr 1943 angegeben. Die Frauen sollen in einem Gebäude des Filialbetriebes untergebracht gewesen sein. (…)“ 10)

Anna Determann geht in ihrer Abhandlung über Wilhelm Carstens auch auf seine Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche während der NS-Zeit ein. Dazu schreibt sie: „1938 war in Wellingsbüttel die evangelische Kirchengemeinde Wellingsbüttel gegründet worden. Nach der schriftlichen Stellungnahme dieser Gemeinde vom 12. Oktober 1945 waren Wilhelm Carstens und seine Familie bereits vorher sehr aktiv in kirchlichen Belangen, wovon sie auch der Nationalsozialismus nicht abbrachte. Im Gegenteil: Wilhelm Carstens habe sich sogar aktiv in der Partei für die Kirche eingesetzt. Aufgrund seines Engagements wurde ihm 1938 das Amt des Kirchenältesten angeboten, das er auch antrat. Laut Aussage von Wilhelm Carstens selbst wurde von der Partei Druck auf ihn ausgeübt, dieses Amt aufzugeben. Dem habe er jedoch nicht nachgegeben. Dem Schreiben der Gemeinde zufolge habe ‚die Bekämpfung der Kirche durch die Partei [...] auch mit dazu beigetragen, bei Herrn Carstens eine innere Reaktion gegen den Nationalsozialismus herbeizuführen‘.“ 11)

Im November 1945 befand die Militärregierung, dass Carstens, obwohl er Mitglied der NSDAP gewesen war, sein Geschäft weiterführen dürfe, da er kein strammer Nazi und er freundlich zu den „Fremdarbeitern“ gewesen sei.

Die Folgen des Zweiten Weltkrieges hatte das Ehepaar Carstens auch privat ganz persönlich getroffen. Ihr einziges Kind war als Soldat am 29. April 1945 in Italien getötet worden.
Die Fabrik war während der Bombenangriffe in wesentlichen Teilen zerstört worden. „Unter tatkräftiger Mithilfe aller Belegschaftsmitglieder wurde sofort nach Beendigungen der Kampfhandlungen mit dem Aufräumen und dem Wiederaufbau begonnen. Es wurden nicht nur die Spuren der Zerstörung beseitigt, sondern es fand ein ganz erheblicher Ausbau nach der Währungsumstellung statt“. 12)

Das Geschäft florierte wieder und Wilhelm Carsten verkaufte seine Firma 1956 an „das amerikanische Unternehmen Minnesota Mining & Manufacturing CompanymbH, bekannter unter dem Namen 3M. Sie versuchte, wie andere US-Gesellschaften zur damaligen Zeit, sich durch die Übernahme von eingesessenen Firmen auf dem deutschen Markt zu etablieren.“ 13)

Im selben Jahr des Firmenverkaufs -Wilhelm Carstens war damals 70 Jahre alt – verfasste er sein Testament. Dazu soll im Folgenden Anna Determann ausführlich zitiert werden: „In seinem Testament vom 6. August 1956 tritt Wilhelm Carstens als ein sehr bestimmter Mann auf, der wusste, was er wollte und sich auch in dieser Frage nicht durch die Erwartungen anderer Menschen beeinflussen ließ. Wichtig für die Geschichte der Stiftung und gleichzeitig ein Indiz für seinen Charakter ist die Erklärung, die er seinem eigentlichen Testament voranstellte: ‚Infolge des Kriegstodes meines Sohnes sind meine Frau und ich ohne unmittelbare Nachkommen. Würde ich nun für die Verteilung meines Nachlasses Verwandte bedenken, wie es vielfach üblich ist, dann würde diesen Verwandten ein recht ansehnliches Vermögen in den Schoss fallen. Die Beziehungen zwischen den evtl. in Betracht kommenden Verwandten, die gegenseitig bestehen, rechtfertigen es aber nicht, daß die Frucht meiner harten Lebensarbeit auf diese Personen fällt.‘ Was zu einer solchen Haltung seinen Verwandten gegenüber geführt hat – von denen einige dennoch mit Geldbeträgen im Testament bedacht wurden –, konnte aus den vorliegenden Quellen nicht ermittelt werden. Seine Frau scheint seine Meinung an diesem Punkt nicht geteilt zu haben, da sie sich laut weiteren Ausführungen im Testament von Wilhelm Carstens weigerte, ein Gemeinschaftstestament mit oben angeführter Tendenz zu verfassen. Einen hohen Stellenwert hatte für Wilhelm Carstens, dass es seiner Frau auch nach seinem Tode an nichts fehlen würde. Neben der Sicherung ihres Lebensstandards übertrug er ihr die beiden Grundstücke in Wellingsbüttel, wo sie mit ihm seit ca. 1930 lebte. Nach ihrem Tod sollte das Grundstück Barkenkoppel 10 an den ehemaligen Hausgärtner und Chauffeur der Carstens gehen, der zudem beauftragt wurde, sich um das Familiengrab zu kümmern. Er starb, bevor Erna Carstens verschied, so dass diese Bestimmung von Wilhelm Carstens Testament nicht zum Tragen kam. Heute kümmert sich die Wilhelm Carstens Gedächtnis-Stiftung darum, dass das Grab des Stifters und seiner Familie auf dem Ohlsdorfer Friedhof bestehen bleibt und gepflegt wird. Das Grundstück Barkenkoppel 11 sollte nach dem Tod seiner Frau dem Roten Kreuz auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden, wobei Wilhelm Carstens vorschrieb, dass es für einen wohltätigen Zweck verwandt und mit seinem Namen in Verbindung gebracht werden sollte.

Neben den Zuwendungen für seine Frau zeigte Wilhelm Carstens zudem erneut sein Verantwortungsgefühl für seine Angestellten – soweit sie sich ihm gegenüber loyal verhalten hatten. Neben einer Reihe von ehemaligen Prokuristen und Laborleitern wurden auch einige Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Abteilungen seiner beiden Firmen bedacht. Darüber hinaus sollten 200.000 DM ‚an alle meine früheren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen [...], die am 1. Januar 1956 mindestens 12 Jahre bei mir tätig waren und in dieser Zeit keinen Anlaß zur Klage gegeben haben‘, verteilt werden. Diese mussten sich jedoch immer noch in Anstellung bei seinen früheren Firmen befinden. Zudem schloss er Personen aus, die Kommunisten waren oder ‚die sich geweigert haben, sich an der Sammlung der Belegschaft für mich anläßlich meines 70. Geburtstages zu beteiligen‘. (…).

Weitere Erbschaften gingen an loyale Hausangestellte und seine vier Patenkinder. Zudem erhielt der Rotary Club Hamburg-Harburg eine gewisse Summe für den Jugendaustausch, Stipendien oder wohltätige Zwecke. Auch die evangelisch reformierte Gemeinde Hamburg wurde mit Geld bedacht, das sie für die Mo-dernisierung ihres vorhandenen Altenheimes am Winterhuder Weg oder den Aufbau eines weiteren Altenheimes verwenden sollte.

Wilhelm Carstens Unwillen, sein Vermögen auf die ‚übliche‘ Weise an seine Verwandten zu verteilen, führte zur Gründung der Wilhelm Carstens Gedächtnis-Stiftung und zum Bau der Wohnanlage in der Rotenhäuser Straße 30 – 38 auf der Elbinsel Wilhelmsburg. Und ebenso wie in weiten Teilen seines restlichen Testaments beschrieb Wilhelm Carstens auch hier detailliert, wie er sich die Verwendung des Geldes vorstellte: Als Alleinerbin seines Restvermögens setzte er die Freie und Hansestadt Hamburg ein. Sie durfte das Geld nur für den Bau eines Altenheims in Form einer Stiftung verwenden und erhielt zudem die Auflage, das erforderliche Grundstück kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Eine Erbschaftssteuer, die einen Teil des Vermögens verbraucht hätte, sollte zudem nicht erhoben werden. Danach legte er fest, wie er sich die Bewohner und die Ausstattung ungefähr vorstellte: ‚In diesem Altersheim sollen in erster Linie unbescholtene, mittellose und verlassene alte Ehepaare oder Einzelpersonen, vorzugsweise aus Kreisen der geistigen Berufe, die nicht mehr arbeitseinsatzfähig sind, aufgenommen werden. Ich lege bei der Erstellung dieses Altenheims Wert darauf, daß jede Partei ihr eigenes abgeschlossenes Heim besitzt, also kein Zusammenwohnen fremder Personen in einer Wohnung oder einem Schlafzimmer. Diese Wohnungen sollen bestehen aus einem Wohnzimmer mit Schlafnische, einer Kochnische und einer Waschecke möglichst mit Duschraum und WC. Außerdem soll ein Gemeinschaftsraum für Unterhaltungen und eventl. gemeinsames Essen vorhanden sein‘ ‚Der Name des Altenheims sollte den Wünschen des Stifters zufolge ‚Wilhelm Carstens Altersheim‘ lauten. An dieser Stelle gibt es aber keinen expliziten Hinweis darauf, ob der Name auf ihn selbst oder auf seinen gleichnamigen Sohn verweisen sollte. An einer anderen Stelle im Testament bat er seine Frau, sich damit abzufinden, dass er den Großteil seines Vermögens an die Stadt Hamburg vermachte und schrieb: ‚Wollen wir diese wirklich hochherzige Regelung als ein echtes und würdiges Denkmal für unseren lieben Sohn betrachten.‘“ 14)

In seinem Vorwort zu der Borschüre „Ein Haus für Senioren als 'würdiges Denkmal für unseren lieben Sohn…' Wilhelm Carstens Gedächtnis-Stiftung Hamburg“ aus dem Jahre 2019 schreibt der Stiftungsvorsitzende Hans Peter Strenge über Wilhelm Carstens: „Zielstrebigkeit und ein hohes Selbstbewusstsein bis hin zum Eigensinn kennzeichnen das Leben und Wirken des Unternehmers und Stifters Wilhelm Anthony Carstens. So schreibt Wilhelm Carstens am 6. August 1956: ‚Infolge des Kriegstodes meines Sohnes sind meine Frau und ich ohne unmittelbare Nachkommen. Würde ich nun für die Verteilung meines Nachlasses Verwandte bedenken, (...) dann würde diesen Verwandten ein recht ansehnliches Vermögen in den Schoss fallen. Die Beziehungen zwischen den evtl. in Betracht kommenden Verwandten, die gegenseitig bestehen, rechtfertigen es aber nicht, daß die Frucht meiner harten Lebensarbeit auf diese Personen fällt.‘ So bedachte Wilhelm Carstens lediglich seine Ehefrau Erna Carstens, einige Neffen und Patenkinder, eine Kirchengemeinde sowie zahlreiche Beschäftigte seiner Unternehmen – allerdings nur diejenigen, die ‚keinen Anlaß zur Klage gegeben haben‘. Das Restvermögen erbte die Hansestadt Hamburg mit der Auflage, ‚das ihr von mir anfallende Vermögen für die Errichtung eines Altersheimes im Raum Harburg-Wilhelmsburg zu verwenden.‘ Zugleich setzt er voraus, ‚dass der Hamburger Staat das hierfür erforderliche Grundstück kostenlos zur Verfügung stellt.‘ Seine Hartnäckigkeit zeigte Wirkung und die Freie und Hansestadt Hamburg errichtete zwei Jahre nach dem Tod Wilhelm Carstens‘ die Stiftung. 1963 wurde das ‚Altersheim‘ eingeweiht.“ 15)