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nach Personen benannt

Friedrich-Schöning-Weg

Osdorf (1992): Friedrich Schöning (1.2.1878 Harburg -1968), Senator in Altona (1909-1933), Ortsamtsleiter in Blankenese (1945-1950)


Friedrich Schöning wurde am 1.2.1878 in Harburg geboren. Nach dem Abitur studierte er Jura und absolvierte sein Assessor-Examen im Jahre 1906. Von 1909 bis 1933 war Schöning Senator der Stadt Altona. Vor 1933 wählte er die Deutsche Staatspartei. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten trat er nicht der NSDAP bei. Er wurde Mitglied der NSV (1933-1945) und der DAF (1940-1943). Von 1940 bis 1943 war er als Reviergruppenführer im Reichsluftschutzbund tätig. Schöning schied aus diesem Verband 1943 aus, weil, wie er in seinem Entnazifizierungsfragebogen schreibt, „zu befürchten war, dass der RLB der NSDAP angegliedert werden sollte“. 1)

Die Deutsche Arbeitsfront, in der Schöning von 1940 bis 1943 Mitglied war, wurde im Mai 1933 gegründet und war aber auch ein rechtlich der NSDAP angeschlossener Verband „mit ca. 23 Mio. Mitgliedern (1938) die größte NS-Massenorganisation. Als Einheitsgebilde ‚aller schaffenden Deutschen‘ konzipiert, schuf ihr Reichsleiter Robert Ley ein vielgliedriges, bürokratisch aufgeblähtes Organisationsimperium, mit dem er nahezu alle Felder der nat.soz. Wirtschafts- und Sozialpolitik einzudringen trachtete. Entscheidender Einfluß auf materielle Belange in diesem Bereich blieb der DAF jedoch verwehrt, vielmehr musste sie sich auf die allgemeine Betreuung und weltanschauliche Schulung ihrer Mitglieder beschränken .“2)

Die Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV)., deren Mitglied Schöning ebenfalls war, war mit „17 Mio. Mitgliedern (1943) nach der Dt. Arbeitsfront die größte (…) NS-Massenorganisation.(…) Ihren Anspruch auf Monopolisierung der gesamten freien und öffentlichen Wohlfahrt konnte die N. zwar nicht realisieren, doch gelang es ihr, die in der freien Wohlfahrtspflege tätigen Verbände zurückzudrängen bzw. gleichzuschalten (…). Angesichts der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden, staatliche Zuwendungen) war es ihr n möglich, in alle Bereiche der Wohlfahrt zu expandieren (…). Aufgrund ihrer scheinbaren Ideologieferne war die Arbeit der N. populär und die Mitgliedschaft erschien auch für diejenigen, die dem Regime eher zögernd oder kritisch gegenüberstanden, aber aus Opportunitätsgründen in eine Parteiorganisation eintreten wollten, akzeptabel. Tatsächlich war die Arbeit der N. von rasse- und erbbiologischen Selektionskriterien bestimmt (…).“3)

Schöning, der in Groß-Flottbek in der Rosenhagenstraße 8 wohnte, beschreibt in der Anlage zum Entnazifizierungsfragebogen seine Entlassung aus dem Dienst: „Bis zum 10.III.1933 war ich Senator (besonderes Magistratsmitglied) der damals noch selbständigen Stadt Altona (…). Ende 1932 war ich zum 2. Male wiedergewählt und zwar als Kandidat der demokratischen Partei. Die Wahlen zum Senator erfolgten immer auf 12 Jahre.

In der Nacht vom 10./11. März 1933 wurde ich von bewaffneter SA aus dem Bett geholt, zum Rathaus gebracht und dort bis zum nächsten Mittag widerrechtlich festgehalten. Dasselbe geschah mit meinen Kollegen, dem Bürgermeister Dr. Ebert [Ebertallee] und Senator Oelsner [Oelsnerring]. Mittags wurden wir in die unten im Rathaus befindliche Polizeiwache gebracht, dort wie eingelieferte Verbrecher behandelt und dann mit dem Gefangenenwagen zum Polizeipräsidium in Altona gefahren. Der Oberbürgermeister Brauer [Max-Brauer-Allee] war damals nicht mehr in Altona. Im Polizeipräsidium wurden wir freundlich aufgenommen und blieben die Nacht dort. Am nächsten Morgen wurden wir wieder entlassen. Der neue Nazi Oberbürgermeister Brix teilte uns mit, wir hätten uns als beurlaubt anzusehen, sperrte zunächst das ganze Gehalt, zahlte aber dann die Hälfte an uns aus. Ich beantragte sofort nach meiner Amtsenthebung das Dienststrafverfahren gegen mich – das einzige Rechtsmittel, das mir zur Verfügung stand; - es wurde am 24. Mai vom Oberbürgermeister Brix eingeleitet und auf seinen eigenen Antrag durch Beschluss der Dienststrafkammer bei der Regierung in Schleswig vom 10.XII.1934 ohne weiteres eingeholt. Am 14. August versetzte mich der Preussische Minister des Innern auf Grund von § 6 des Gesetzes zur ‚Wiederherstellung des Berufsbeamtentums‘ gegen meinen Willen in den Ruhestand und der Oberbürgermeister liess mir nur das halbe Ruhegehalt zahlen, nachdem die Gehälter der Senatoren inzwischen erheblich herabgesetzt waren. Auf meinen Antrag hob die Dienststrafkammer durch Beschluss vom 19. II.1934 diese letztere Anordnung auf. Nach Einstellung des Dienststrafverfahrens gelang es mir, das zu Unrecht einbehaltene Gehalt ausgezahlt zu erhalten. Ausser anderen habe ich folgende finanzielle Nachteile durch dieses Verfahren des Oberbürgermeisters gegen mich erlitten:
1. Infolge Auszahlung nur der Hälfte des Gehaltes bzw. Ruhegehaltes bis Februar 1934 bzw. bis 10.XII.1934 geriet ich in finanzielle Schwierigkeiten und musste viele Hausstandssachen, Bücher, alte Kupfer-, Zinn- und Messinggegenstände mit Schaden verkaufen.
2. Bis heute mindestens jedoch während der zwölfjährigen Wahlperiode, also bis 1944 habe ich statt des vollen Gehaltes nur das Ruhegehalt bezogen.“ 1)
In einem Portrait über Friedrich Schöning in der Blankeneser Monatsschrift aus dem Jahre 1950 heißt es, dass er nach der Dienstentlassung einige Jahre als Vertreter für die Junker-Werke in Frankfurt am Main tätig gewesen war. Er kam dann nach Hamburg zurück, wo er die Tätigkeit des Leiters der Luftschutzreviergruppe Nienstedten, Osdorf und Iserbrook übernahm.

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus wurde Schöning 1945 Ortsamtsleiter von Blankenese.