Graf-Ernst-Weg
Schnelsen (1973): Graf Ernst von Schauenburg und Holstein-Pinneberg 1) (24.9.1569 Bückeburg - 27.1.1622 Bückeburg)
Im Biographischen Lexikon für Schleswig-Holstein und Lübeck heißt er: Graf zu Holstein, Schaumburg und Sternberg, Herr zu Gemen (kurz: zu Holstein-Schaumburg, falsch: zu Schaumburg-Holstein), Fürst des Reiches (seit 1619/1621). 2)
Siehe auch: Graf-Johann-Weg
Siehe auch: Graf-Anton-Weg
Vorher hieß ein Teil der Verkehrsfläche Lerchenkamp.
Laut Horst Beckershaus gehört dieser Verkehrsflächenname in die Motivgruppe „Holsteinische Geschichten, Sagen und Märchen“. 3) Doch Graf Ernst von Schauenburg war keine Märchenfigur. Es gab ihn tatsächlich. Er regierte die Pinneberger Grafschaft von 1601-1622.
„Graf Ernst ließ 1610 das Schloss Pinneberg zur Festung ausbauen. Im gleichen Jahr richtete er in Altona für Einwanderer, gegen ein jährliches Schutzgeld, ein Siedlungsgebiet der Zunftfreiheit ein, an das heute die Straßen ‚Kleine‘- und ‚Große Freiheit‘ erinnern.“ 4)
Graf Ernst war der Sohn von Elisabeth Ursula von Braunschweig-Lüneburg und des Grafen Otto IV. von Schaumburg und Holstein. Sein Großvater war Jobst I. (siehe unter: Graf-Johann-Weg) und sein Urgroßvater Graf Johann IV. (siehe: Graf-Johann-Weg). Sein Urgroßonkel war Graf Anton I. (siehe: Graf-Anton-Weg).
Graf Ernst: „wurde zuerst von seiner Mutter erzogen [die die zweite Ehefrau von Graf Otto IV. war, R. B.], die ihn die Lateinschule in Stadthagen besuchen ließ und ihm von 1584 bis 1586 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Helmstedt ermöglichte. Nach dem Tod 1586 der Mutter vernachlässigte sein Halbbruder, der seit 1581 regierende Graf Adolf XI. (nach anderer Zählung Adolf XIV.) zu Holstein-Schaumburg, Ernsts weitere Ausbildung aber aus finanziellen Erwägungen. So wuchs Ernst in Detmold am Hof seines Schwagers Graf Simon VI. zur Lippe auf, einem der aus der Verwandtschaft bestellten Vormünder. 1589 schickte dieser ihn für ein Jahr auf Bildungsreisen, auf denen er die Kunst und Kultur Italiens und der Niederlande kennenlernte. (…).“ 5)
1593 lernte Graf Ernst am Hof des Landgrafen Moritz von Hessen-Kassel die gleichaltrige „Hedwig (30.6.1569 Kassel – 7.7.1644 Stadthagen), die verwaiste Tochter des Landgrafen Wilhelm IV.“ 6) kennen.
Unter der Bedingung, dass er vor der Eheschließung von seinem Halbbruder Adolf die Regierung eines Teils der Grafschaft Schaumburg überlassen bekomme, um somit eigenen Besitz zu haben, wurde Graf Ernst die Erlaubnis erteilt, Hedwig zu heiraten.
„Adolf zögerte die Verhandlungen jedoch hinaus, bis Ernst seine Ansprüche mit der Hilfe Simons VI. zur Lippe und einer kaiserlichen Kommission geltend machte, die darauf im Mindener Vergleich am 13. Dezember 1595 beurkundet wurden. Ernst erhielt zwar nicht die volle Landeshoheit, aber den materiellen Besitz der Niedergrafschaft Schaumburg – d. h. der Ämter Sachsenhagen, Hagenburg und Bokeloh – zugesprochen, einschließlich der Wasserburg Sachsenhagen. Das ermöglichte es ihm endlich, am 11. September 1597 Hedwig von Hessen-Kassel im Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden zu heiraten. Das Paar nahm seinen Wohnsitz in Sachsenhagen, wo Ernst die Wasserburg zu einem bescheidenen Landschloss ausbaute.“ 7)
Graf Ernst sollte dann doch noch in den Gesamtbesitz kommen, denn sein Bruder starb 1601 und hinterließ keinen Erben. So erhielt Graf Ernst nun die Gesamtregierung in den Grafschaften Holstein-Pinneberg und Schaumburg.
„Ernst sanierte die Landesfinanzen, und das Land erlebte eine wirtschaftliche Blüte. Die Zünfte förderte er, indem er Siedlungen für die Handwerker erbauen ließ. Er gründete Schulen, (…) und bezahlte hundert Studenten das Studium.“ 8)
Auch war Ernst kulturbeflissen, er beschäftigte Maler und Bildhauer, hielt sich eine Hofkapelle.
Hinsichtlich Menschen anderer Glaubensrichtungen verfügte Graf Ernst wie folgt: „In Schaumburg wurden Juden Schutzbriefe erteilt, und damit wurde gleichzeitig ihre Anzahl beschränkt. Im holsteinischen Altona hatten sie größere Freiheiten und durften 1611 einen Begräbnisplatz anlegen. Schon unter Adolf XIV. hatten sich Jesuiten in Altona niedergelassen. E. zögerte zunächst, sie weiterhin zuzulassen, tat es dann auf Bitten des Kaisers schließlich doch. Als sie ihm jedoch statt des erhofften Nutzens Ärger brachten, wies er sie 1612 aus. Reformierte und Mennoniten, die schon im 16. Jh. nach Hamburg geflohen waren, erhielten von E. in Altona Religions- und Gewerbefreiheit.“9)
Graf Ernst und Hedwig bekamen keine Kinder. Nach seinem Tod verwaltete Hedwig ihr Wittum Stadt und Amt Stadthagen. 1627 ließ Hedwig den Bau eines Mausoleums an der St. Martini Kirche in Stadthagen beenden, um dort ihren verstorbenen Ehemann bestatten zu lassen. Auch sie wurde dort später bestattet. Auf ihrem Epitaph lautet die Inschrift: „Es gibt keinen anderen, heiligeren Entschluss des Witwenstandes, als das, was vom letzten Willen anvertraut, dem Bleibenden weiterzugeben und es, wenn es verwirklicht, zu hüten.“