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nach Personen benannt

König-Georg-Deich

Wilhelmsburg (1908): König Georg V. von Hannover (27.5.1819 Berlin – 12.6.1878 Paris). Letzter König von Hannover, Freimaurer.


Siehe auch: König-Georg-Stieg
Siehe auch: König-Georg-Weg

Georg Friedrich Alexander Karl Ernst August war der Sohn von Friederike zu Mecklenburg (2.3.1778 Altes Palais Hannover – 29.6.1841 Altes Palais Hannover) und König Ernst August von Hannover.

Bevor der spätere König Georg geboren wurde, hatte seine Mutter ein bewegtes, aber auch schmerzbeladenes Eheleben führen müssen: Bereits mit 15 Jahren wurde sie mit dem fünf Jahre älteren Friedrich Ludwig Karl von Preußen, genannt Prinz Louis (5.11.1773 Potsdam – 28.12.1796 Berlin) verheiratet. „Die Ehe verlief unglücklich, da Louis sich mehr für seine Mätressen als für seine junge Ehefrau interessierte. Im Gegenzug rühmte sich sein Onkel Louis Ferdinand eines Verhältnisses mit Friederike.“ 1)

Da Friedrich Ludwig 1796 an Diphterie verstarb, brauchte Friederike diese Ehe nur drei Jahre aushalten. In dieser Zeit gebar sie drei Kinder.

Ein Jahr nach dem Tod ihres Mannes warb 1797 „Herzog Adolph Friedrich von Cambridge (1774–1850), siebter Sohn von König Georg III. von Großbritannien, um Friederikes Hand und sie verlobten sich inoffiziell.“ 2) Doch seine Mutter Sophie Charlotte zu Mecklenburg-Strelitz, die Schwester von Friederikes Vater und damit die Tante von Friederike, war gegen die Heirat ihres Sohnes mit ihrer Nichte. Und so musste das informelle Verlöbnis zwischen Friederike und Herzog Adolph Friedrich von Cambridge aufgelöst werden.

Doch 1798 wurde Friederike schwanger. Da sie Adolph Friedrich von Cambridge nicht heiraten durfte, vertraute sie sich dem Prinzen Friedrich Wilhelm zu Solms-Braunfels (1770–1814), „einem Gardeoffizier, an. Er anerkannte die Vaterschaft und bat um ihre Hand, die ihm gewährt wurde – wodurch ein sonst unvermeidlicher Skandal vermieden wurde. Die Heirat fand am 10. Dezember 1798 statt. Prinz Solms hoffte auch, als Schwager des preußischen Königs bessere Karrierechancen in der preußischen Armee zu erhalten, was sich als Trugschluss erwies. Das Paar verließ 1799 Berlin und wurde gezwungen, nach Ansbach überzusiedeln, wo ihr Mann bei seinem alten Regiment zu dienen hatte. Die im Februar 1799 geborene Tochter überlebte nur wenige Monate.

Prinz Solms, enttäuscht und verbittert über den Ausgang der Angelegenheit, nahm wieder sein vorheriges Leben als Offizier auf und gab sich zudem dem Alkohol hin. 1805 quittierte er den Militärdienst aus ‚gesundheitlichen Gründen‘ und verlor somit seine Einkünfte. Friederike musste den Unterhalt ihrer Familie aus eigenen Mitteln bestreiten, der Jahresrente aus der Hand ihres Schwagers König Friedrich Wilhelm III. Der Bruder ihres Mannes, Wilhelm Christian Carl zu Solms-Braunfels (1759–1837), riet ihr zur Scheidung. Sie aber weigerte sich.

Im Mai 1813 kam Herzog Ernst August von Cumberland (1771–1851), fünfter Sohn des Königs von Großbritannien und älterer Bruder von Friederikes früherem Verehrer Adolph Friedrich, nach Neustrelitz, um seinem Onkel Karl einen Besuch abzustatten. Dort kam es zur Begegnung mit seiner Cousine Friederike. Herzog Karl ließ seine Tochter wissen, dass er eine Scheidung von Prinz zu Solms und eine Ehe mit dem englischen Prinzen durchaus befürworte.“ 3) Und so willigte Friederike in die Scheidung von Friedrich Wilhelm zu Solms-Brausfels und in die Ehe mit Ernst August von Cumberland ein.

Friederike, die mit ihren bisherigen Ehen nur Pech gehabt hatte, hatte wenigstens wegen des Sorgerechts für ihre damals vier Kinder Glück, denn Friedrich Wilhelm zu Solms-Braunfels starb 1814 plötzlich an einem Schlaganfall. Und somit gab es keinen Sorgerechtsstreit.

1815 heiratete Friederike in dritter Ehe Herzog Ernst August von Cumberland. Vier Jahre später wurde Georg geboren.

Kronprinz Georg hatte durch eine Krankheit 1829 sein Augenlicht auf dem linken und 1833 durch einen Unfall auf dem rechten Auge verloren. „Obwohl wegen seiner Blindheit Zweifel an seiner Eignung als Regent aufkamen, setzte sich sein Vater dafür ein, dass er König werden sollte, indem er mit der neuen hannoverschen Verfassung von 1840 körperliche Gebrechen als Ausschlussgrund von der Thronfolge abschaffte. 1842 ordnete Ernst August an, dass die vom Thronfolger zu vollziehende Unterzeichnung von Regierungsakten in Gegenwart von vereidigten Zeugen zu geschehen habe. Damit wurde dem blinden Kronprinzen das Leisten einer amtlich gültigen Unterschrift ermöglicht. Jedoch versuchte Georg zeit seines Lebens, seine Blindheit in der Öffentlichkeit zu verbergen.“4)

1839 lernte Georg Marie von Sachsen-Altenburg (14.4.1818 Hildburghausen – 9.1.1907 Gmunden/Oberösterreich) kennen. Das Paar heiratete 1843 und bekam drei Kinder, geboren: 1845, 1846, 1849.

Da sie Anhängerin des Pietismus war, sehr zurückgezogen lebte, ihre Kinder selbst stillte und auch noch gemeinsam mit ihrem Mann in einer Kutsche fuhr, grollte ihr ihr Schwiegervater König Ernst August und weigerte sich – weil, sie selbst stillte – mit ihr an einer Tafel zu speisen.

1851 wurde Georg nach dem Tod seines Vaters König von Hannover. In der Neuen Deutschen Biographie steht über Georgs politische Einstellung und Eigeneinschätzung seiner Macht: „Der blinde Kronprinz baute sich ein in mancher Hinsicht wirklichkeitsfremdes Bild der Welt mit eigentümlicher Überschätzung seiner königlichen Stellung und der Bedeutung seines Hauses. Obwohl den fortschrittlichen Ideen der Zeit und den Ereignissen von 1848 durchaus abgeneigt, ließ er nach seiner Thronbesteigung 1851 die unter seinem Vater durch Stüve eingeleiteten Reformen zunächst weitergehen. Er zeigte aber bald in der Wahl seiner häufig wechselnden Minister und in seinen politischen Maßnahmen eine entschieden konservative, ja rückschrittliche Haltung, insbesondere bei der vom Bunde zugunsten der Ritterschaft angeordneten Revision der Verfassung von 1848, bei der Ausscheidung von Domänen für das königliche Privatvermögen 1857 und vor allem bei der Bekämpfung der liberalen Opposition und der durch R. von Bennigsen [siehe: Bennigsenstraße] betriebenen Politik des Nationalvereins.“ 5)

Georg V. liebäugelte mit einer Umwandlung des Königreiches Hannover in eine absolutistische Monarchie. Er glaubte, er sei durch Gott als König eingesetzt und deshalb unfehlbar.6)

Seiner Frau schenkte Georg V. zu ihrem 39. Geburtstag einen Berg bei Nordstemmen, der den Namen Marienberg bekam und auf dem für sie als Sommersitz eine Burg erbaut wurde: die Marienburg, Fertigstellung 1866.
Königin Marie war Beraterin ihres Mannes und betätigte sich – wie es in Adelskreisen zum „guten Ton“ gehörte - karitativ. So rief sie z. B. die Henriettenstiftung in Gedenken an ihre Großmutter Henriette von Nassau-Weilburg ins Leben und finanzierte 1859 aus ihrem Privatvermögen das evangelisch-lutherische Diakonissenmutterhaus mit Krankenhaus in Hannover, während ihr Ehemann keinen Deut von seiner Machtposition abrückte. „Entschlossen, von seiner bundesrechtlich gewährleisteten Souveränität auch nicht das Geringste abzutreten, wurde G. in seiner Haltung beim Bundeskonflikt von 1866 allein von dem Bestreben geleitet, sein Land aus dem Zusammenstoß der Großmächte herauszuhalten, ohne den preußischen Reformplänen Zugeständnisse zu machen. Bei der entscheidenden Sitzung des Bundestags stimmte Hannover am 14.6.1866 für die bayerische Modifizierung des österreichischen Antrags gegen Preußen, wurde aber von diesem am 15.6. durch Ultimatum vor die Forderung gestellt, ein Bündnis einzugehen und sich den preußischen Reformplänen anzuschließen. G. lehnte als ‚Christ, Monarch und Welfe‘ dieses Verlangen als unzumutbares Opfer ab. Er verließ vor den eindringenden Preußen Hannover an der Spitze seiner kaum kriegsfertigen Armee, die bei dem Versuch, nach Süden zu den Bayern durchzubrechen, am 27.6. bei Langensalza siegte, aber am 29. vor überlegenen preußischen Kräften die Waffen strecken mußte.“ 7)

Nach der Schlacht bei Langensalza 1866 wurde das Königreich Hannover von Bismarck (siehe: Bismarckstraße) annektiert und zur preußischen Provinz gemacht. 1867 folgte Marie ihrem entthronten Gemahl ins österreichische Exil. (….).“ 8)

„Der exilierte Georg V. weigerte sich bis zum Schluss, seine Ansprüche auf das Königreich Hannover aufzugeben und die Annexion anzuerkennen.“ 9)

„Nach dem Tod von Georg V. (1878) wählte Königin Marie die Villa Thun in Gmunden als ihren Witwensitz,“ 10)