Landahlweg
Hummelsbüttel (1975): Heinrich Landahl (25.1.1895 Altona – 22.10.1971 Hamburg), Senator in Hamburg.
Siehe auch: Anna-Siemsen-Gang
Siehe auch: Erna-Stahl-Ring
Siehe auch: Haubachstraße
Siehe auch: Dahrendorfweg
Siehe auch: Theodor-Heuss-Platz
Heinrich Landahl war - wie auch schon sein Vater und Großvater – von Beruf Lehrer. Er war Mitglied der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), wurde im Ersten Weltkrieg schwer verwundet und trat nach Beendigung seines Pädagogikstudiums im Jahr 1919 eine Lehrerstelle an der Realschule in Hamburg Winterhude, später in Lichtwarkschule umbenannt, an. An dieser Reformpädagogischen Schule wurde Landahl 1926 Rektor, was er bis 1929 blieb. Helmuth Stubbe da Luz schreibt dazu: „Dieser rasche Karriereerfolg besaß auch einen parteipolitischen Hintergrund: Der Hamburger Senat wurde von einer Koalition aus SPD und linksliberaler DDP bestimmt, und während Schulsenator Emil Krause Sozialdemokrat war, hatte Landahl Ende 1918 die Mitgliedschaft in der DDP erworben und war am 26. Oktober 1924 – als damals jüngster Abgeordneter – in die Bürgerschaft gewählt worden.“ 1)
In dieser Zeit hatte Landahl 1920 Frieda Caroline Anna Schade geheiratet (13.4.1889 - 1972). 2) Sie war die Tochter von Susanne Dorothea Wilhelmine Schade, geborene Backenberg und des Kanzleiangestellten Ernst Heinrich Gustav Schade. Frieda Schade hatte nach dem Besuch der Selekta vier Jahre lang von 1904 bis 1908 das Lehrerinnenseminar besucht und dabei als Hilfslehrerin gearbeitet.1913 machte sie als Externe das Abitur und studierte danach von 1913 bis 1918 Geschichte, deutsche Literatur und Französisch. Das Studium schloss sie mit der Prüfung für das höhere Lehramt ab. Sie arbeitete dann ab 1920 als Volksschullehrerin, ab 1922 bekam sie eine Anstellung als Oberlehrerin an der Aufbauschule Hohe Weide in Hamburg-Eimsbüttel. Im selben Monat, als sie die Festanstellung als Oberlehrerin bekam, heirateten der damals als wissenschaftlicher Hilfslehrer angestellte Heinrich Landahl und sie. Frieda Landahl hatte also nicht vorgehabt, ihre berufliche Anstellung mit der Heirat aufzugeben. 1923 wurde ihr aber gekündigt, denn nach wie vor galt das im Kaiserreich erlassene Verbot der Berufsausübung für verheiratete Lehrerinnen ("Zölibatsklausel"). 1919 war dieses Verbot zwar gemäß Artikel 128 der Weimarer Verfassung von 1919, in dem es hieß "Alle Staatsbürger ohne Unterschied sind nach Maßgabe der Gesetze entsprechend ihrer Befähigung und ihren Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zuzulassen. (...) Alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitig", abgeschafft worden. Doch mit der Finanzkrise und Inflation 1922/23 wurden diese errungenen Frauenrechte wieder ad acta gelegt. Die Hamburger Schulbehörde wollte in dieser Zeit Geld einsparen, indem sie Stellen abbaute. Betroffen waren damit in erster Linie die verheirateten Lehrerinnen, weil nach wie vor der Mann als der Haupternährer der Familie galt und dies auch weiterhin sein sollte. Der Verfassungsartikel von 1919 konnte also in wirtschaftlichen Krisensituationen leicht ausgehebelt werden. Dazu schreiben Sabine Kienitz und Angelika Schaser: " Grundlage dafür war Artikel 14 der Personal-Abbau-Verordnung des Deutschen Reiches vom 27. Oktober 1923, in dem es hieß, eine fristlose Kündigung verheirateter Beamtinnen sei selbst bei lebenslänglicher Anstellung jederzeit möglich, sofern nach dem Ermessen der zuständigen Behörde die wirtschaftliche Versorgung des weiblichen Beamten gesichert erscheint." 3) Frieda Landahl widersprach zwar vehement der Kündigung, doch sie hatte keine Chance. Denn ihr Ehemann war selbst im Schuldienst und verdiente somit Geld, so dass ökonomische Gründe für die Rücknahme der Kündigung keine Rolle spielten.
Nach ihrer Entlassung 1924 beschränkte sich Frieda Landahls berufliche Tätigkeit "auf die stundenweise Beschäftigung als Vertretungslehrerin an diversen Hamburger Privatschulen.(...) Auf Geheiß eines namentlich nicht identifizierbaren nationalsozialistischen Oberschulrats endete im Sommer 1936 endgültig Frieda Landahls Zeit als Lehrerin." 4)
Zurück zu Heinrich Landahl. Er fungierte neben seiner Tätigkeit als Lehrer bis 1933 als Abgeordneter. Um seine politische Arbeit mit derjenigen als Lehrer zu vereinbaren, hatte Landahl eine Reduzierung seiner Pflichtstunden auf 75 Prozent erwirkt.
Anfang März 1933, so Stubbe da Luz: „wurde Landahl für seine Partei, die inzwischen einen programmatischen Rechtsruck vollzogen und sich in Deutsche Staatspartei (DStP) umbenannt hatte, in den Reichstag gewählt“ 5) und stimmte für Hitlers Ermächtigungsgesetz.
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde Landahl aus politischen Gründen zum 31.3.1934 in den „Ruhestand“ versetzt.
Politisch engagierte sich Landahl nicht mehr, auch nicht in dem „Klub des 3. Oktober“, dem er angehörte und den er 1924 mitbegründet hatte, und der die Weimarer Republik unterstützen wollte. Dieser Klub bestand aus sozialdemokratischen und liberalen Mitgliedern und hatte sich in der NS-Zeit zu einem „Untergrundnetzwerk“ 6) entwickelt.
Landahl arbeitete in der NS-Zeit als Verlagsmitarbeiter im Verlag H. Goverts, der keine NS-Literatur veröffentlichte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Landahl im Juni 1945 mit Billigung der britischen Militärregierung als Schulsenator eingesetzt.
„Als sich in der zweiten Jahreshälfte 1945 die parteipolitische Landschaft neu zu formieren begann, schloss sich Landahl – entgegen allgemein gehegten Erwartungen der britischen Besatzungsmacht – nicht der Partei freier Demokraten (PFD), bald umbenannt in FDP an, sondern im Januar 1946 den Sozialdemokraten und überreichte ihnen das ihm schon vor der offiziellen Parteibildung anvertraute Senatorenamt als politische Morgengabe. Aus den Reihen der PFD/FDP, auf deren politisches Konto der Bildungssenator Landahl bereits angerechnet worden war, erhielt auf diese Weise nur Christian Koch einen Sitz im Senat,“ 7) schreibt Helmut Stubbe da Luz.
Landahl fungierte bis 1953 als Schulsenator. Dieselbe Funktion nahm er nochmals zwischen 1957 und 1961 ein. Außerdem hatte er zwischen 1949 und 1953 die Stelle des Kultursenators inne.
In seiner Amtszeit als Schulsenator fällt auch das Schulgesetz von 1949. Es beinhaltet die Verlängerung der Grundschulzeit auf sechs Jahre. Hamburgs erste Oberschulrätin und FDP-Politikerin Emmy Beckmann (siehe: Emmy-Beckmann-Weg) war strikt gegen diese Verlängerung, weil dies in ihren und in den Augen vieler anderer, eine Benachteiligung der leistungsstarken Kinder bedeuten würde.
Dazu Helmut Stubbe da Luz: „Die Veränderung des Schulgesetzes gehörte zu den Kernforderungen des 1953 aus CDU, FDP, Deutscher Partei (DP) und dem Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) gebildeten ‚Hamburg-Blocks‘, und dessen knapper Bürgerschaftswahlsieg kostete Landahl für eine Legislaturperiode seinen Sitz im Senat; unter dem 1957 an die Spitze des Hamburger Stadtstaatswesens zurückgekehrten Bürgermeister Max Brauer (SPD) [siehe: Max-Brauer-Allee] und im Rahmen der neu aufgelegten sozialliberalen Koalition wurde die vom ‚Hamburg-Block‘ -Senat vorgenommene Korrektur, bestehend in der Einführung eines ‚Mittelbaus‘ mit einer vergleichsweise behutsamen Auslese in den Klassen 5 und 6, nicht rückgängig gemacht.“ 8)
Zu Landahls schulpolitischen Errungenschaften gehören u. a.: die Lernmittelfreiheit, die Abschaffung des Schulgeldes, die Einführung des 13. Schuljahres in den Gymnasien, sowie die Einführung der neunten Klasse in den Hauptschulen, außerdem die schulische 5-Tage-Woche.
1961 schied Landahl aus dem Senat aus.