Walter-Schüler-Weg
Niendorf (1948): Dr. Walter Schüler (11.8.1899 Lokstedt - deportiert am 9.10.1943 nach Auschwitz, weiterdeportiert nach Mauthausen, dort am 29.4.1945 umgekommen), Rechtsanwalt aus Niendorf, für die Gemeinde auf vielfacher Weise tätig. Opfer des Nationalsozialismus.
Siehe auch: Fanny-David-Weg
Stolperstein für Walter Schüler und seine Mutter Jane Schüler, geb. Hess: Siemersplatz 4.
Früher hieß die Straße Fasanenweg. 1946-1947 wurde sie umbenannt in Graf-Justus-Weg. Nur ein Jahr nach dieser Umbenennung wurde die Straße umbenannt in Walter-Schüler-Straße. (vgl.: Staatsarchiv Hamburg, Registratur Staatsarchiv AZ. 1521-1/5 Band 3-5: Straßennamen (neue Kartei), alphabetisch geordnet mit Hinweisen).
Mit der Benennung der Verkehrsfläche nach Walter Schüler wurde 1948 erstmals in Hamburg eine Straße nach einem Opfer des NS-Regimes benannt. Zwei Jahre später, 1950, wurde eine weitere Straße nach einem Opfer des Nationalsozialismus benannt. Die nächsten Benennungen erfolgten ab 1960. Die Gründe für die zögerliche Entwicklung der Straßenbenennungen nach NS-Opfern sind im Umgang des Nachkriegsdeutschland mit seinen NS-Tätern und -Täterinnen zu suchen, denn bei der Erforschung der Lebenswege von NS-Opfern stößt man unweigerlich auch auf die Täter und Täterinnen, erfährt z. B. die Namen von regionalen NS-Größen, von Denunzianten und Denunziantinnen, Mitläufern und Mitläuferinnen und Profiteuren und Profiteurinnen. Doch dieses Wissen war lange Zeit nicht gewollt. Wurde über die Täter und Täterinnen geschwiegen, konnte auch der Holocaust ausgeblendet werden. Neue Perspektiven auf historische Prozesse und gesellschaftliche Verantwortung fanden erst ab den 1960-er Jahren statt und wurden auch auf Straßenschildern ablesbar. So erhielten in dieser Zeit in Hamburg vermehrt Straßen die Namen von jüdischen Opfern des Nationalsozialismus.
Walter Jacob Schüler stammte aus einer pommerschen Ärztefamilie: Großvater Hermann Schüler (1831-1904) und Vater Paul Schüler (1862-1927) waren promovierte Mediziner. Beide führten den Titel eines Sanitätsrates und arbeiteten als praktische Ärzte.
1898 heiratete der gebürtige Kolberger Paul Schüler die Hamburgerin Jane Hess (15.3.1874 Hamburg - deportiert am 24.3.1943 nach Theresienstadt, weiterdeportiert am 15.4.1944 nach Auschwitz), deren Vorname englisch ausgesprochen wurde. Sie war das älteste von vier Kindern des Kaufmanns, Hamburger Bürgers und Besitzers einer Zigarrenfabrik, Jacob Hess (1841-1894), und das einzige Kind aus seiner ersten Ehe mit Flora, geb. Michael (1852-1876). In zweiter Ehe war er mit deren zwei Jahre jüngerer Schwester Pauline Michael verheiratet. Familie Hess lebte spätestens seit 1892 in der Oberstraße 6 und behielt diese Wohnadresse auch nach dem frühen Tod von Jacob Hess im Jahre 1894 bei.
Die Eheleute Paul und Jane Schüler legten ihren jüdischen Glauben ab und traten der evangelisch-lutherischen Kirche bei. Ihre Söhne Walter und Erich, 1899 und 1902 in Lokstedt geboren, das damals eine preußische Gemeinde war, wurden evangelisch getauft. Seit 1893 wohnte die Familie mit einer Hausangestellten in einem Einzelhaus der Hesterstraße 2 in Lokstedt. (1919 wurde die Adresse in Siemersplatz 2 umbenannt und später noch einmal in Siemersplatz 4 geändert.) Durch die Straßenbahnlinie 2 war Lokstedt mit den Hamburger Stadtteilen Rotherbaum und Neustadt verbunden.
Walter Schüler besuchte das renommierte Wilhelm-Gymnasium im Hamburger Stadtteil Rotherbaum, das er Weihnachten 1917 mit dem Reifezeugnis verließ. Wenige Tage später wurde er, wie rund 40 weitere Männer aus Lokstedt, zum Krieg eingezogen. Als Musketier des in Hamburg stationierten Infanterie-Regiments 76 nahm er an der Westfront an Kämpfen teil. Bis Januar 1919 war er Soldat (dafür erhielt er nachträglich im Januar 1935 das "Ehrenkreuz für Frontkämpfer"). Danach entschied er sich für ein Jura-Studium und trat der konservativen Deutschen Volkspartei (DVP) bei, die 1919 gegründet worden war und in Hamburg von 1924 bis 1932 zusammen mit der SPD und DDP die Regierung bildete.
Sein jüngerer Bruder Erich (Jg. 1902) absolvierte nach dem Besuch des Heinrich-Hertz-Realgymnasiums in Hamburg-Winterhude (1911-1919) im Jahre 1920 eine Lehre bei einer Hamburger Im- und Exportfirma, für die er ab Mitte oder Ende der 1920er-Jahre als Kaufmann nach Tokio ging.
Der ersten juristischen Prüfung von Walter Schüler folgte die Aufnahme als Referendar beim Amtsgericht Altona. Im März 1924 promovierte er über "Die Handhabung der Interpellation im Reichstage" an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, womit er sein politisches Interesse unterstrich. Nach bestandener großer Staatsprüfung wurde Walter Schüler 1926 beim Kieler Oberlandesgericht zum Assessor ernannt. In den folgenden vier Jahren war er über längere Zeit in Altona tätig: beim Amtsgericht für Rechtshilfe- und Grundbuch-Angelegenheiten, beim Landgericht als Hilfsrichter und bei der Staatsanwaltschaft. 1929 erhielt Walter Schüler die Zulassung als Rechtsanwalt für das Amts- und Landgericht der preußischen Stadt Altona. Im gleichen Jahr ließ er sich, mit 30 Jahren, als Rechtsanwalt mit eigener Praxis im elterlichen Haus am Siemersplatz nieder.
(...) In den frühen 1930er-Jahren wurden Teile des Siemersplatzes durch dunkelrote Klinkerbauten neu gestaltet. Im Parterre des Hauses Siemersplatz 4 befand sich die Wohnung und Kanzlei von Walter Schüler; seine Mutter wohnte im 1. Stock. Vermutlich um 1930 war Walter Schüler in der DVP aktiv, soll sich aber bereits vor 1933 aus der Politik zurückgezogen haben. Bei der Hamburger Bürgerschaftswahl vom 8. März 1933 versuchte die DVP mit der Parole "Wir fechten auch unter schwarz-weiß-rot", ihr konservativ-nationalistisches Profil herauszustellen - allerdings ohne großen Erfolg.
Am 12. April 1933 beschlossen die Vorstandsgremien den kollektiven Übertritt des Hamburger DVP-Landesverbandes zur NSDAP. Der demokratisch gewählte Gemeinderat von Groß-Lokstedt wurde am 22. März 1933 durch einen nationalsozialistisch dominierten Gemeinderat ersetzt. Dem Bürgermeister Johannes Wohlers (1877-1954) wurden nun nationalsozialistische Beigeordnete zur Seite gestellt; der Architekt Arthur Timm aus Schnelsen wurde NSDAP-Ortsgruppenleiter von Groß-Lokstedt. Die DVP, die Partei von Gustav Stresemann [siehe: Stresemannallee und Stresemannstraße] und die politische Heimat von Walter Schüler löste sich am 27. Juni 1933 gezwungenermaßen selbst auf.
Die "Machtergreifung" der NDSAP am 30. Januar 1933 hatte für Walter Schüler kein sofortiges Berufsverbot zur Folge. Als ehemaliger Frontsoldat durfte er nach dem April 1933 zunächst weiterhin als Rechtsanwalt tätig sein. Allerdings sah er sich im Juli und August 1933 zwei juristischen Verfahren ausgesetzt, die seinen Ruf beschädigen und seine Berufsausübung behindern sollten - beide Verfahren mussten eingestellt werden, da die Vorwürfe konstruiert und haltlos waren.
Privat hatte diese düstere Zeit für Walter Schüler auch einige Lichtblicke: Am 12. Oktober 1934 heiratete er Margarete Fischer, (geb. 1907 in Berlin-Schöneberg), Nichtjüdin und Tochter des ehemaligen Hamburger Oberpostdirektors Martin Fischer (1867-1929). Ihre Hochzeitsreise verbrachten sie 1935 in Italien. Im März 1940 wurde der gemeinsame Sohn geboren. Die Familie hatte nach den von NS-Ideologen entworfenen rassischen Kategorien nun den Status einer "privilegierten Mischehe". Walter Schülers seit 1939 bestehende Zwangsmitgliedschaft in der Reichsvereinigung der Juden bzw. deren Zweigstelle, der Jüdischen Gemeinde Hamburg, wurde nach der Geburt des Sohnes aufgehoben.
Walters Bruder Erich Schüler befand sich schon nicht mehr in Deutschland: Er siedelte von Japan in die USA über, am 24. September 1937 fuhr er an Bord der S.S. "President Coolidge" von Yokohama nach Los Angeles (Ankunft 10.10.1937). Am 11. April 1945 wurde er US-Bürger.
Ab 1. Dezember 1938 war auch Walter Schüler vom Berufsverbot betroffen. Mit der "5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz" vom 27. September 1938 legte der NS-Staat fest, dass jüdische Rechtsanwälte, die nun als "jüdische Konsulenten" galten, ausschließlich mit der Vertretung von jüdischen Personen und Firmen zu betrauen waren. Ein Antrag auf Zulassung als "Konsulent" war für jüdische Rechtsanwälte die einzige Möglichkeit, ihren Beruf weiter auszuüben - gegen Gebühr. Bei Walter Schüler summierten sich diese Zwangsabgaben in viereinhalb Jahren auf rund 20.000 RM. Gegen seinen Antrag auf Zulassung als "Konsulent" hatten weder Geheime Staatspolizei noch der Präsident der Rechtsanwaltskammer Bedenken.
Lediglich der von 1937 bis 1945 amtierende Hamburger Landgerichtspräsident Ferdinand Korn versuchte mit einer bewusst herabsetzenden schriftlichen Äußerung im Sinne der NS-Ideologie die Ernennung zu verhindern. Deshalb wurde Schüler nur vorläufig für Dezember 1938 und Januar 1939 als "Konsulent" zugelassen und sein Antrag am 31. Januar 1939 "namens des Herrn Reichsministers der Justiz" abgelehnt. (Ferdinand Korn, seit 1933 Mitglied der NSDAP, des Nationalsozialistischen Kraftfahrer-Korps [dort Obersturmführer] und des NS-Rechtswahrerbundes [dort Unterabschnittsleiter] wurde 1949 in einem Entnazifizierungsverfahren endgültig als "unbelastet" eingestuft).
Es gelang Walter Schüler immerhin noch, als "wissenschaftlicher Hilfsarbeiter" bei einem anderen Hamburger "Konsulenten" (vermutlich bei Siegfried Urias) Arbeit zu finden. Am 19. April 1939 erhielten er und Albert Holländer dann doch die unbefristete Zulassung als "Konsulenten", Walter Schüler für den vakanten Bereich der Landgerichtsbezirke Hamburg, Bremen, Oldenburg, Verden, Stade, Aurich, Emden und den Amtsgerichtsbezirk Thedinghausen. Für diesen Verwaltungsakt wurden 20 RM in Rechnung gestellt.
Das Büro von Walter Schüler am Jungfernstieg 24 / Ecke Große Bleichen, im 4. Stock hatte Siegfried Urias bis zu seiner Emigration im April 1939 geführt. Lotte Heller war bis zu ihrer Emigration als Büroangestellte bei Walter Schüler tätig. Ab 30. Januar 1940 wurde er außerdem von dem ehemaligen Richter Paul Dahns als "rechtskundiger Hilfsarbeiter" unterstützt, der bis zum 30. Dezember 1939 bei dem "Konsulenten" Edgar Haas tätig gewesen war. Am 16. Dezember 1941 wurde eine ebensolche Genehmigung für den ehemaligen Rechtsanwalt Richard Schwabe (1894-1978) ausgestellt.
Zu den Aufgabengebieten von Walter Schüler zählten die Verwaltung der Restvermögen von Emigranten und Verstorbenen, "Pflegschaften aus der Polenaktion vom Oktober 1938" und von Heiminsassen sowie Testamentsvollstreckungen. Ergänzend führte Walter Schüler im März 1940 an: "Außerdem habe ich von einigen Personen, die sich zur Zeit in Haft befinden und in der Verwaltung ihres Vermögens behindert sind, Bankvollmacht." Als sein Klient Franz Emil Levi (1898-1941), verurteilt wegen "Rassenschande" und Vergehen gegen das Waffengesetz, im November 1941 im Zuchthaus Neusustrum/ Ems verstarb, musste er für diesen die reduzierten Strafvollstreckungskosten begleichen. Seine Klientin Alice Insel war bereits am 23. September 1940 aus der Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn in die Tötungsanstalt Brandenburg verlegt worden.
Die weiteren Maßnahmen gegen Walter Schüler beinhalteten steuerliche Benachteiligungen wie den Wegfall von Freigrenzen, ungünstige Steuergruppe, erhöhte Einkommenssteuer. Auch wurde seinem kleinen Sohn bei einer Erkrankung die notwendige medizinische Versorgung verweigert.
Im Juli 1941 wurde Walter Schüler wegen "fahrlässigen Nichtführens des Vornamen ‚Israel' im öffentlichen Fernsprechbuch" zu einer Geldstrafe von 20 RM und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Die Reichspostdirektion Hamburg hatte am 27. Februar 1941 der Staatsanwaltschaft beim Landgericht mitgeteilt, dass Walter Schüler einen Fernsprecheintrag ohne den vorgeschriebenen zwangsweisen Namenszusatz "Israel" habe. Daraufhin wurde Walter Schüler für den 20. Mai beim Polizeirevier 13 in Hamburg-Lokstedt in der Sottorfallee (bis 1938: Hochallee 7) vorgeladen, wo ein Protokoll aufgenommen wurde. Bis September 1942 war gegen das Eigentum von Walter Schüler noch keine "Sicherungsanordnung" erlassen worden, "da kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist. Zahlungen für Schüler können daher unmittelbar auf sein freies Girokonto bei der Dresdner Bank in Hamburg überwiesen werden." Dieses Antwortschreiben der Devisenstelle Hamburg auf eine Anfrage des Finanzamtes Quakenbrück verdeutlicht das dichte Netz der finanziellen Überwachung und Reglementierung von "Juden".
Mit der Auflösung der "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" am 10. Juni 1943 endete auch die Tätigkeit der meisten "Konsulenten".
Walter Schüler blieb aufgrund seiner "privilegierten Mischehe" einstweilen von der Deportation verschont. Aber wie allen noch zurückgestellten Juden drohte ihm diese, wenn ihm ein tatsächliches oder vermeintliches Vergehen zur Last gelegt wurde. Dennoch soll sich Walter Schüler im Sommer 1943 in einer Bremer Privatwohnung zu einer Gesprächsrunde getroffen haben, die sich über die politische Lage austauschte. Die Gruppe wurde am 20. oder 22. Juli 1943 von der Bremer Gestapo verhaftet. Walter Schülers Haftunterlagen sind nicht erhalten. Vermutlich wurde er von Bremen nach Berlin überführt, dort verhört und rund zehn Wochen interniert. Jedenfalls wurde Walter Schüler am 9. Oktober 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert, wo er fortan als Häftling 156499 geführt wurde.
Der "Konsulent" Edgar Haas (1877-1946) wurde nun vom Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts zum rechtlichen Vertreter von Walter Schüler ernannt; er war einer von drei "jüdischen Konsulenten", die bis zum Ende der NS-Zeit tätig waren. Margarethe Schüler bemühte sich umgehend bei der Gestapo in Bremen um die Freilassung ihres Mannes. Dort verwies man sie an die Kollegen in Berlin, wohin Walter Schüler wohl überstellt worden war. Auch in Berlin wurde sie vorstellig. Statt den Fall zu prüfen, versuchte die Gestapo Berlin jedoch lediglich, Margarethe Schüler zur Scheidung zu bewegen, was sie ablehnte.
Am 5. November 1943 - Walter Schüler befand sich bereits seit fünf Wochen in Auschwitz - schrieb der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Albert Schmidt-Egk (seit 1937 Mitglied der NSDAP), an den Reichsjustizminister: "Im Hinblick auf das dem jüdischen Konsulenten zur Last gelegte Verhalten ist sein Verbleiben in seiner Berufsstellung nicht möglich und der Widerruf seiner Zulassung gerechtfertigt. Eine Anhörung des Dr. Schüler ist unter den gegebenen Umständen untunlich." Albert Schmidt-Egk beließ es bei zwei belanglosen Sätzen. Die Deportationen fielen in den Zuständigkeitsbereich der Geheimen Staatspolizei, die mit der Verschleppung von Walter Schüler bereits Fakten geschaffen hatte. Walter Schüler gelang es, fünfzehn Monate in Auschwitz zu überleben. Möglicherweise musste er in Auschwitz III (Monowitz) bei den dort angesiedelten Unternehmen Zwangsarbeit leisten.
Eine letzte Nachricht von ihm kam am 10. Dezember 1944 aus dem Vernichtungslager Auschwitz Block 9a. Körperlich bereits stark geschwächt, wurde er im Januar 1945 zusammen mit rund 100.000 Häftlingen vor der anrückenden Roten Armee nach Westen "evakuiert". Die SS-Wachmannschaften verbrannten vor ihrer Flucht die Lagerkartei und die Transportlisten, sprengten die Krematorien und zündeten die Magazine mit den geraubten Habseligkeiten der Häftlinge an. Am 18. Januar 1945 wurde Walter Schüler bei großer Kälte in einem überfüllten Viehwaggon per Eisenbahn in das Nebenlager Ebensee des KZs Mauthausen (Österreich) überstellt und erhielt dort die Häftlingsnummer 121347. Zwei Monate später, am 29. April 1945, starb der 44-jährige Walter Schüler in Mauthausen. An diesem Tag wurde das weiter westlich gelegene KZ Dachau von amerikanischen Einheiten befreit, wenige Tage später auch die KZ Mauthausen und Ebensee.
Am 24. März 1943 war Walter Schülers 69-jährige Mutter Jane Schüler aus ihrer Hamburger Zwangsunterkunft in der Beneckestraße 6 ins Getto Theresienstadt deportiert worden. Am 15. April 1944 wurde sie von dort ins Vernichtungslager Auschwitz überführt und vermutlich unmittelbar nach ihrer Ankunft ermordet.
Der unverheiratete 74-jährige Onkel Alfred Schüler (geb. 25.7.1868 in Kolberg/Pommern), der als Kaufmann in Berlin gelebt hatte, wurde am 24. Juli 1942 von dort ins Getto Theresienstadt deportiert und am 26. September 1942 ins Vernichtungslager Treblinka gebracht. Das Amtsgericht Berlin erklärte ihn später auf den 31. Dezember 1942 für tot. (...) 1953 wurde der Antrag der Witwe auf Erstattung der Abgabe für "Konsulenten" abgelehnt, da "die Ausgleichsabgabe nach hiesiger Rechtsprechung kein feststellbarer Vermögensgegenstand ist und deshalb kein Schadenersatz im Rückerstattungsverfahren verlangt werden kann".
Text: Björn Eggert, Text: entnommen stolpersteine-hamburg.de